Überblick über die im Wörterbuch angesetzten semantischen Relationen
Die für die lexikographische Beschreibung angesetzten lexikalisch-semantischen Relationen erscheinen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Zum Anzeigen von Erläuterungen klicken Sie auf die gewünschte Relation. Durch einen Klick auf die Navigationsleiste links kann zwischen der alphabetischen und einer systematischen Sortierung gewechselt werden.• (ko-)konstitutiv für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter (ko-)konstitutiv für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das zusammen mit anderen Bestandteilen eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe bildet. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Adressat
Unter Adressat werden Ausdrücke für Größen angegeben, an die sich das Agens der Gebe- oder Mitteilungshandlung richtet, für das oder für die das zu erläuternde Wort steht.
• an der adjektivisch ausgedrückten Größe orientiert
Drückt das zu erläuternde Adjektiv eine Größe aus, an der sich eine andere Größe orientiert, der sie als leitendem Prinzip folgt oder auf das als Wertmaßstab hin sie ausgerichtet ist, so wird diese letztere Größe unter an der adjektivisch ausgedrückten Größe orientiert angegeben.
• andere Gattung des ausgedrückten Exemplars
Ist durch das zu erläuternde Wort ein individueller Vertreter (ein Exemplar) einer Gattung ausgedrückt, so steht ein Ausdruck für eine andere Gattung des ausgedrückten Exemplars für eine zweite Gattung, zu der dieses besondere Exemplar – nicht aber notwendig auch jedes andere Exemplar der ersten Gattung – fällt.
• auf die adjektivisch ausgedrückte Größe Bezug nehmend
Eine Bezugnahme erfahrende – d. h. unabsichtlich, versehentlich oder unwillentlich zum Gegenstand gemachte, dabei aber nicht modifizierte, veränderte oder in ihrer Seinsweise beeinträchtgte – Größe kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für das Subjekt des Bezugnahmevorgangs steht, wird unter auf die adjektivisch ausgedrückte Größe Bezug nehmend angegeben.
• auf die adjektivisch ausgedrückte Größe funktional bezogen
Unter auf die adjektivisch ausgedrückte Größe funktional bezogen werden Ausdrücke für funktionstragende Größen (z. B. Organe, Fähigkeiten, Vermögen) angegeben, die auf die durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückte zustandsbeteiligte Größe qua Funktion bezogen, d. h. im Rahmen von Vorgängen oder Wirkzuständen auf sie gerichtet sind, ohne sie zu modifizieren oder zu verändern.
• auf einen Eigenschaftsträger einwirkend
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position auf einen Eigenschaftsträger einwirkend erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das auf einen Eigenschaftsträger unabsichtlich eine Wirkung (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung oder Hervorrufung einer Reaktion) entfaltet.
• Aufgabe oder Pflicht
In der Position Aufgabe oder Pflicht erscheinen Ausdrücke für etwas, das die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, tun soll.
• Aufgabe/Pflicht einer handelnden Größe
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Demnach stehen Ausdrücke für eine Aufgabe/Pflicht einer handelnden Größe, für etwas, das ein Agens tun oder sein soll.
• Aufgabe/Pflicht eines Eigenschaftsträgers
Unter Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Aufgabe/Pflicht eines Eigenschaftsträgers werden Ausdrücke für etwas angegeben, das ein Eigenschaftsträger nach Ausweis der Quellen tun, erleiden, anstreben oder bewirken soll.
• Aufgabe/Verpflichtung eines Zugehörigkeitsträgers
In der Position Aufgabe/Verpflichtung eines Zugehörigkeitsträgers werden Ausdrücke für dasjenige angegeben, das einem Zugehörigkeitsträger als Aufgabe oder Verpflichtung zugeschrieben wird.
• avisierter Eigenschaftsträger
In der Position avisierter Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Eigenschaft nicht oder nicht mehr hat, sondern erst (wieder) bekommen soll.
• avisierter Eigenschaftsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter avisierter Eigenschaftsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Größen, denen das durch ein Eigenschaftsgefüge Bezeichnete seinerseits als Eigenschaft – nicht als reale, sondern als potentielle oder wünschenswerte – zugeschrieben wird. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• avisierter Nutznießer
In der Position avisierter Nutznießer erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch eine Handlung oder einen Vorgang bzw. eine handlungs- oder vorgangsbeteiligte Größe einen erwarteten und/oder intendierten Nutzen hat.
• beeinflussend
Unter beeinflussend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das auf die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, im Sinne einer Modifikation oder Veränderung aktiv Einfluss nimmt.
• beeinflusst
Unter beeinflusst erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, Einfluss (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung) erfährt bzw. erfahren hat.
• beeinträchtigend
Unter beeinträchtigend erscheinen Ausdrücke für etwas, das der Entstehung oder Entwicklung dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hinderlich oder abträglich ist.
• beeinträchtigt
Unter beeinträchtigt erscheinen Ausdrücke für etwas, das in seiner Entstehung oder Entwicklung von dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten behindert wird. das der Entstehung oder Entwicklung dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hinderlich oder abträglich ist.
• befassend
Unter befassend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in eine Handlung involviert, ohne sie dabei zu modifizieren oder zu verändern.
• befasst
Unter befasst erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in eine Handlung involviert wird, ohne dabei modifiziert oder verändert zu werden. Befasste Größen erscheinen als solche auch dann, wenn das zu erläuternde Wort nicht die befassende Größe, sondern die Befassungshandlung selbst ausdrückt.
• Befassung
Unter Befassung werden Ausdrücke für Handlungen angegeben, in welche die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, involviert wird, ohne dabei modifiziert oder verändert zu werden.
• begünstigend
Unter begünstigend erscheinen Ausdrücke für etwas, das der Entstehung oder Entwicklung dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, förderlich ist.
• begünstigt
Unter begünstigt erscheinen Ausdrücke für etwas, das in seiner Entstehung oder Entwicklung von dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten gefördert wird.
• berechtigt
In der Position berechtigt erscheinen Ausdrücke für Größen, die auf das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte nach Ausweis der Quellen rechtlich, moralisch oder gewohnheitlich Anspruch haben, denen es gebührt oder zukommt.
• Bereich, Sphäre
In der Position Bereich, Sphäre erscheinen Ausdrücke für dasjenige Gebiet (im weitesten Sinne), in dem die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, eine bestimmte Wirkung entfalten kann, in dem sie bestimmte Ansprüche geltend machen kann, in dem sie funktional verortet ist o. Ä.
• bereichsbeherrschend
Unter bereichsbeherrschend werden Größen angegeben, die in demjenigen Bereich, für den das zu erläuternde Wort steht, eine bestimmte Wirkung entfalten, in ihm bestimmte Ansprüche geltend machen können o. Ä.
• bereichszugehörig
In der Position Bereich, Sphäre erscheinen Ausdrücke für dasjenige Gebiet (im weitesten Sinne), in dem die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, eine bestimmte Wirkung entfalten kann, in dem sie bestimmte Ansprüche geltend machen kann o. Ä. Unter bereichszugehörig werden Ausdrücke für Größen angegeben, die aus der Perspektive des durch das zu erläuternde Wort Bezeichneten zu dessen Bereich oder Sphäre gehören.
• Beteiligungsgeschehen
In der Position Beteiligungsgeschehen erscheinen Ausdrücke für Geschehnisse, Vorgänge, Prozesse o. Ä., in welche die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, nicht als Vorgangssubjekt, sondern als weitere beteiligte Größe involviert ist; zum Beispiel: jemand (Vorgangssubjekt) verirrt sich (Geschehen) im Wald (vorgangsbeteiligte Größe); aus der Sicht der vorgangsbeteiligten Größe erscheint sich verirren als Beteiligungsgeschehen.
• Beteiligungszustand
In der Position Beteiligungszustand erscheinen Ausdrücke für Zustände, in welche die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, nicht als Zustandsträger (Zustandssubjekt) sondern als weitere beteiligte Größe involviert ist; zum Beispiel: jemand (Zustandssubjekt) liebt (Zustand) jemanden/etwas (zustandsbeteiligte Größe); aus der Sicht der geliebten Größe erscheint lieben als Beteiligungszustand.
• Bezugnahme erfahrend
Unter Bezugnahme erfahrend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einen Vorgang, ein nicht intentionales Tun involviert wird, ohne dabei modifiziert oder verändert zu werden.
• bezugnehmend
Unter bezugnehmend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einen Vorgang (ein nicht intentionales Tun) involviert, ohne sie dabei zu modifizieren oder zu verändern.
• bezweckende Handlung
Ausdrücke für bezweckende Handlungen stehen für etwas, das jemand (willentlich-aktiv) unternimmt, um den durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Gegenstand oder Sachverhalt zu erreichen, hervorzurufen oder herbeizuführen.
• dargestellt
Unter dargestellt werden Ausdrücke für etwas angegeben, das in der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe durch einen bewussten Akt mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde.
• darstellend
Unter darstellend werden Ausdrücke für eine hervorgebrachte Größe angegeben, in der die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde.
• dem prototypischen Eigenschaftsträger (Substantivierung) komplementär
Als komplementär gelten Ausdrücke für Größen, die als gegenteilig zu der Größe interpretiert werden, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Komplementarität in diesem Sinne besteht zwischen Größen, die zusammen (einander ergänzend) eine feste Einheit bilden, mit anderen Worten: die gemeinsam vollständig – ohne dass ein Rest bleibt – eine übergeordnete Größe bilden (z. B. ein Gegensatzpaar wie ledig und verheiratet oder eine Triplizität wie Vater, Sohn und heiliger Geist). Als dem prototypischen Eigenschaftsträger (Substantivierung) komplementär wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er zur Substantivierung des zu erläuternden Adjektivs komplementär erscheint (da in der Substantivierung der prototypische Träger der durch das Adjektiv ausgedrückten Eigenschaft greifbar wird, der Eigenschaftsträger schlechthin).
• dem verbal Ausgedrückten semantisch entsprechend
Eine Handlung, ein Vorgang oder ein Zustand kann verbal ausgedrückt werden (so genanntes Handlungs-, Vorgangs- oder Zustandsverb). Dem verbal Ausgedrückten semantisch entsprechende Ausdrücke stehen für gleiche oder weitgehend gleiche Handlungen, Vorgänge oder Zustände, ohne jedoch ihrerseits Verben zu sein.
• den adjektivisch ausgedrückten Bereich beherrschend
Unter Bereich/Sphäre werden Ausdrücke für ein Gebiet (im weitesten Sinne) angegeben, in dem die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, eine bestimmte Wirkung entfalten kann, in dem sie bestimmte Ansprüche geltend machen kann, in dem sie funktional verortet ist o. Ä. Ein solcher Bereich/eine solche Sphäre kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. In der Position den adjektivisch ausgedrückten Bereich beherrschend werden dann Ausdrücke für Größen angegeben, die in demjenigen Bereich, für den das zu erläuternde Adjektiv steht, wirksam, anspruchsberechtigt oder funktional verortet sind.
• der adjektivisch ausgedrückten Größe entsprechend
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann etwas ausgedrückt werden, dem eine andere Größe entspricht. Ein Ausdruck für eine solche Größe erscheint unter der adjektivisch ausgedrückten Größe entsprechend.
• der adjektivisch ausgedrückten Größe vorausgesetzt
Eine etwas voraussetzende Größe – etwas, das ohne die Existenz bzw. Wirksamkeit einer anderen Größe nicht möglich oder so nicht möglich wäre – kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Der Ausdruck für dasjenige, was als Voraussetzung gilt, wird unter der adjektivisch ausgedrückten Größe vorausgesetzt angegeben.
• der adjektivisch ausgedrückten Größe zugehörig
Die Größe, zu der eine andere Größe in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht, kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Der Ausdruck für die zugehörige Größe erscheint dann beispielsweise als Attribuend; er wird als der adjektivisch ausgedrückten Größe zugehörig gekennzeichnet.
• der adjektivisch ausgedrückten Größe zukommend
Unter der adjektivisch ausgedrückten Größe zukommend werden Ausdrücke für etwas angegeben, das der Größe, für die das zu erläuternde Adjektiv steht, nach Ausweis der Quellen gebührt, etwas, worauf sie Anspruch hat.
• der adjektivisch ausgedrückten Größe ähnlich
Eine in Handlungen, Vorgänge oder Zustände involvierte Größe kann adjektivisch ausgedrückt werden (so genanntes partizipatorisches Adjektiv). Ein Ausdruck, der als der adjektivisch ausgedrückten Größe ähnlich interpretiert wird, steht dann für eine Größe, die dem, wofür das Adjektiv steht, in bestimmter Hinsicht entspricht, in anderer aber von ihm abweicht. Die Grenze zwischen Ähnlichkeit und Unterschiedlichkeit ist insgesamt fließend; im Einzelfall kann der eine oder der andere Aspekt stärker hervortreten.
• der adjektivisch ausgedrückten Kategorie untergeordnete Kategorie
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine Kategorie ausgedrückt werden. Ein Ausdruck für eine der adjektivisch ausgedrückten Kategorie untergeordnete Kategorie muss selbst kein ein Adjektiv sein.
• der adjektivisch ausgedrückten Kategorie übergeordnete Kategorie
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine Kategorie ausgedrückt werden. Ein Ausdruck für eine der adjektivisch ausgedrückten Kategorie übergeordnete Kategorie muss selbst kein Adjektiv sein.
• der semantischen Bestimmung der adjektivisch ausgedrückten Größe entsprechend
Eine in Handlungen, Vorgänge oder Zustände involvierte Größe kann adjektivisch ausgedrückt werden (so genanntes partizipatorisches Adjektiv). Ein Ausdruck, der als der semantischen Bestimmung der adjektivisch ausgedrückten Größe entsprechend interpretiert wird, steht dann nicht für eine Entsprechung der adjektivisch ausgedrückten Größe als solcher, sondern entspricht der oder einer Eigenschaft, durch welche diese Größe charakterisiert, näher bestimmt ist.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe beeinflussend
Der Gegenstand einer Beeinflussungshandlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Das Subjekt der Handlung oder die Handlung selbst wird er unter die adjektivisch ausgedrückte Größe beeinflussend angegeben.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe befassend
Die Objektgröße einer Befassungshandlung – bei der das Subjekt der Handlung ebendiese Größe involviert, ohne sie dabei in ihrer Seinsweise zu modifizieren – kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für das Subjekt der Handlung oder die Handlung selbst steht, wird als die adjektivisch ausgedrückte Größe befassend angegeben.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe beteiligender Zustand
Eine an einem Zustand beteiligte Größe, die nicht als Subjekt desselben erscheint, kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden (Beispiel: fremde Botmäßigkeit steht für einen Zustand, in dem jemand – das Zustandssubjekt – einem Fremden gegenüber als botmäßig ›zu Gehorsam verpflichtet‹ erscheint). In der Position die adjektivisch ausgedrückte Größe beteiligender Zustand werden Ausdrücke für ebensolche Zustände angegeben; im genannten Beispiel erscheint Botmäßigkeit aus der Perspektive der adjektivisch ausgedrückten Größe ›Fremder‹ als Beteiligungszustand.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe darstellend
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine dargestellte Größe ausgedrückt werden: etwas, das durch einen bewussten Akt mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde. Der Ausdruck für die darstellende Größe wird unter die adjektivisch ausgedrückte Größe darstellend angegeben.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe gebrauchend
Das Medium oder Instrument einer Handlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für das Subjekt der Gebrauchshandlung oder die Gebrauchshandlung selbst steht, wird unter die adjektivisch ausgedrückte Größe gebrauchend angegeben.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorbringend
Das Ergebnis einer Produktionshandlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; der Ausdruck, der für das Subjekt der Handlung steht, erscheint dann als die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorbringend.
• die adjektivisch ausgedrückte Größe verursachend
Eine verursachte – d. h. unabsichtlich, versehentlich oder unwillentlich hervorgebrachte – Größe kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für das Subjekt des Verursachungsvorgangs steht, wird unter die adjektivisch ausgedrückte Größe verursachend angegeben.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe (ko-)konstituiert
Unter (ko-)konstitutiv werden Ausdrücke angegeben, die für etwas stehen, das zusammen mit anderen – gleichartigen oder verschiedenartigen – Bestandteilen ein Konstitut oder größeres Ganzes bildet. Ein solcher Bestandteil kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; in der Position durch die adjektivisch ausgedrückte Größe (ko-)konstituiert werden dann Ausdrücke für die gebildeten Konstitute oder größeren Ganzen angegeben. Beispiele: das französische Volk ist das ›Volk der Franzosen (das aus Franzosen bestehende Volk: die Angehörigen des Volks sind Franzosen)‹, die klassische (›klassizistische‹) Partei ist die ›Partei der Klassizisten‹.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe beeinflusst
Das Subjekt einer Beeinflussungshandlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dabei für die beeinflusste Größe steht, wird unter durch die adjektivisch ausgedrückte Größe beeinflusst angegeben.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe befasst
Das Subjekt einer Befassungshandlung – bei der das Subjekt der Handlung eine zweite, handlungsbeteiligte Größe involviert, ohne sie dabei in ihrer Seinsweise zu modifizieren – kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für die befasste Größe steht, wird unter durch die adjektivisch ausgedrückte Größe befasst angegeben.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe dargestellt
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine darstellende Größe ausgedrückt werden: etwas, in dem etwas durch einen bewussten Akt mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde. Der Ausdruck für die dargestellte Größe wird unter durch die adjektivisch ausgedrückte Größe dargestellt angegeben.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe gebraucht
Wird das Subjekt einer Handlung durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt, so wird ein Ausdruck, der dann für das Medium oder Instrument derselben Handlung steht, unter durch die adjektivisch ausgedrückte Größe gebraucht angegeben.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorgebracht
Das Subjekt einer Produktionshandlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; der Ausdruck, der für das Produkt der Handlung steht, erscheint dann als durch die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorgebracht.
• durch die adjektivisch ausgedrückte Größe verursacht
Das Subjekt eines Verursachungsvorgangs kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für das Ergebnis des Vorgangs steht, wird als durch die adjektivisch ausgedrückte Größe verursacht angegeben.
• durch eine mit einem Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe dargestellt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter durch eine mit einem Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe dargestellt angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für jemanden oder etwas, der/das eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe mittels eines Mediums zur (bildlichen, akustischen, sprachlichen usw.) Darstellung bringt. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• durch einen Eigenschaftsträger (ko-)konstituiert
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position durch einen Eigenschaftsträger (ko-)konstituiert erscheinen Ausdrücke für Größen, die einen Eigenschaftsträger als Bestandteil aufweisen.
• durch einen Eigenschaftsträger beeinflusst
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position durch einen Eigenschaftsträger beeinflusst erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch einen Eigenschaftsträger eine (absichtliche, gezielte) Beeinflussung, Modifikation oder Veränderung erfährt oder erfahren hat.
• durch einen Eigenschaftsträger dargestellt
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position durch einen Eigenschaftsträger dargestellt erscheinen Ausdrücke für Größen, die ein Eigenschaftsträger mittels eines Mediums zur (bildlichen, akustischen, sprachlichen usw.) Darstellung bringt.
• durch Gebrauch behandelt
Unter durch Gebrauch behandelt werden Ausdrücke für Größen angegeben, die im Rahmen einer Gebrauchshandlung mittels des Instruments oder Mediums, für welches das zu erläuternde Wort steht, zur handlungsbeteiligten Größe gemacht werden – die aus Sicht des Handlungsträgers also indirekt handlungsbeteiligt erscheinen.
• durch Gebrauch hervorbringend
Unter durch Gebrauch hervorbringend werden Ausdrücke für Größen angegeben, die im Rahmen einer Gebrauchshandlung als Instrument oder Medium die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, hervorbringen.
• durch Gebrauch hervorgebracht
Unter durch Gebrauch hervorgebracht werden Ausdrücke für Größen angegeben, die im Rahmen einer Gebrauchshandlung durch das Instrument oder Medium, für welches das zu erläuternde Wort steht, hervorgebracht werden: aus der Sicht der hervorbringenden Größe also indirekt.
• durch Vollzug hervorgebracht
Unter durch Vollzug hervorgebracht werden Ausdrücke für Größen angegeben, die durch diejenige Produktionshandlung hervorgebracht werden, für die das zu erläuternde Wort steht.
• Eigenschaft der Bestandteile eines Eigenschaftsträgers
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position Eigenschaft der Bestandteile eines Eigenschaftsträgers erscheinen dementsprechend Ausdrücke für Eigenschaften der Größen, die einen Eigenschaftsträger (ko-)konstituieren.
• Eigenschaft
Eigenschafts-Ausdrücke stehen für Qualitäten, die der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe zugeschrieben werden.
• Eigenschaft der adjektivisch ausgedrückten Größe
Der Träger einer Eigenschaft kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Der Ausdruck für die ihm zugeschriebene Eigenschaft wird dann unter Eigenschaft der adjektivisch ausgedrückten Größe angegeben.
• Eigenschaft der Gestalt/eines Gestaltaspekts
Unter Gestalt/Gestaltaspekt erscheinen Ausdrücke für die äußere Gestalt der Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, oder einen einzelnen Aspekt dieser Gestalt. Als Eigenschaft der Gestalt/eines Gestaltaspekts erscheinen dementsprechend Ausdrücke für Qualitäten, die der Gestalt oder einem Gestaltaspekt zugeschrieben werden.
• Eigenschaft dessen, was für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe (ko-)konstitutiv ist
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter Eigenschaft dessen, was für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe (ko-)konstitutiv ist angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das einer Größe, die zusammen mit anderen Bestandteilen eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe bildet, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Eigenschaft einer beeinflussten Größe
Unter Eigenschaft einer beeinflussten Größe werden Ausdrücke für Eigenschaften von jemandem oder etwas angegeben, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, beeinflusst wurde, sofern diese Eigenschaften als Ergebnis ebendieser Einflussnahme erscheinen.
• Eigenschaft einer begünstigenden Größe
Unter Eigenschaft einer begünstigenden Größe erscheinen Ausdrücke für Charakteristika von Gegenständen oder Sachverhalten, die der Entstehung oder Entwicklung dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, förderlich sind.
• Eigenschaft einer Bezugnahme erfahrenden Größe
Unter Bezugnahmen verstehen wir Vorgänge, in die eine vorgangsbeteiligte Größe – unwillentlich, ohne bewusste Absicht – involviert wird, ohne dabei in ihrer Seinsweise modifiziert zu werden (Beispiele: etw. sehen, etw. hören, etw. fühlen usw.). Unter Eigenschaft einer Bezugnahme erfahrenden Größe werden Ausdrücke für Eigenschaften angegeben, die einer Größe zugeschrieben werden, insofern sie Gegenstand des (durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten) Bezugnahmevorgangs bzw. der bezugnehmenden Größe ist.
• Eigenschaft einer dargestellten Größe
Als dargestellt werden Ausdrücke für etwas bezeichnet, das in der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe durch einen bewussten Akt mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde. Unter Eigenschaft einer dargestellten Größe werden Ausdrücke angegeben, die eine dargestellte Größe qualitativ charakterisieren.
• Eigenschaft einer darstellenden Größe
Als darstellend werden Ausdrücke für etwas bezeichnet, in dem die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe mimetisch oder symbolisch oder sprachlich-gedanklich (thematisierend) gefasst wurde. Unter Eigenschaft einer darstellenden Größe werden Ausdrücke angegeben, die eine darstellende Größe qualitativ charakterisieren.
• Eigenschaft einer die adjektivisch ausgedrückte Größe befassenden Größe
Die Objektgröße einer Befassungshandlung – bei der das Subjekt der Handlung ebendiese Größe involviert, ohne sie dabei in ihrer Seinsweise zu modifizieren – kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der dann für eine Eigenschaft des Subjekts der Handlung oder der Handlung selbst steht, wird als Eigenschaft einer die adjektivisch ausgedrückte Größe befassenden Größe angegeben.
• Eigenschaft einer durch die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorgebrachten Größe
Das Subjekt einer Produktionshandlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Ein Ausdruck, der für eine Qualität des Produkts der Handlung steht, wird als Eigenschaft einer durch die adjektivisch ausgedrückte Größe hervorgebrachten Größe angegeben.
• Eigenschaft einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die in der Position Eigenschaft einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das dem durch ein Eigenschaftsgefüge zum Ausdruck Gebrachten im Ganzen wiederum als Eigenschaft zugeschrieben wird. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Eigenschaft einer durch Gebrauch behandelten Größe
Unter durch Gebrauch behandelt werden Ausdrücke für Größen angegeben, die im Rahmen einer Gebrauchshandlung mittels des Instruments oder Mediums, für welches das zu erläuternde Wort steht, zur handlungsbeteiligten Größe gemacht werden – die aus Sicht des Handlungsträgers also indirekt handlungsbeteiligt erscheinen. Unter Eigenschaft einer durch Gebrauch behandelten Größe erscheinen Ausdrücke für dasjenige, was einer durch Gebrauch behandelten Größe als Eigenschaft zugeschrieben wird.
• Eigenschaft einer Eigenschaft
Eigenschafts-Ausdrücke stehen für Qualitäten, die der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe zugeschrieben werden; Ausdrücke für eine Eigenschaft einer Eigenschaft stehen für Qualitäten, die Eigenschaften zugeschrieben werden.
• Eigenschaft einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position Eigenschaft einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe erscheinen dementsprechend Ausdrücke für Eigenschaften von Größen, die etwas hervorbringen bzw. hervorgebracht haben, das seinerseits die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Eigenschaft besitzt.
• Eigenschaft einer einen Eigenschaftsträger wollenden Größe
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Eine einen Eigenschaftsträger wollende Größe erachtet einen Eigenschaftsträger für relevant, wertschätzt ihn, bemüht sich um ihn, strebt nach ihm o. Ä. – Unter Eigenschaft einer einen Eigenschaftsträger wollenden Größe werden Ausdrücke für Qualitäten, charakteristische Merkmale o. Ä. angegeben, die einer einen Eigenschaftsträger wollenden Größe zugeschrieben werden.
• Eigenschaft einer einwirkenden Größe
Eine einwirkende Größe ist jemand oder etwas, der/das auf die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, unabsichtlich eine Wirkung (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung oder Hervorrufung einer Reaktion) ausübt oder entfaltet. Unter Eigenschaft einer einwirkenden Größe werden Ausdrücke angegeben, die eine einwirkende Größe qualitativ charakterisieren.
• Eigenschaft einer gebrauchenden Größe
Unter gebrauchende Größe erscheinen Ausdrücke für Handlungsträger oder Handlungen, hinsichtlich deren die Größe, für die das im Artikel behandelte Wort steht, als Medium oder Instrument erscheint. Ein unter Eigenschaft einer gebrauchenden Größe angegebener Ausdruck steht dementsprechend für etwas, das, einer gebrauchenden Größe als Eigenschaft zugeschrieben wird.
• Eigenschaft einer handelnden Größe
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Ein Ausdruck für eine Eigenschaft einer handelnden Größe steht für eine charakteristische Qualität eines Agens.
• Eigenschaft einer Handlung
Ein Ausdruck für die Eigenschaft einer Handlung steht für die Qualität, die demjenigen zugeschrieben wird, was die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe willentlich-aktiv tut.
• Eigenschaft einer hervorgebrachten Größe
Unter Eigenschaft einer beeinflussten Größe werden Ausdrücke für Eigenschaften von etwas angegeben, das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorgebracht wurde, sofern diese Eigenschaften als Ergebnis ebendieser Hervorbringung erscheinen.
• Eigenschaft einer in einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verorteten Größe
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Erscheint ein Eigenschaftsträger als Ort (im weitesten Sinne), als Zeitraum bzw. -punkt und/oder als Situation, so können unter Eigenschaft einer in einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verorteten Größe Ausdrücke für Qualitäten von Größen angegeben werden, die sich darin signifikanterweise finden.
• Eigenschaft einer konstituierten Größe
Unter Konstitut/größeres Ganzes werden Ausdrücke für Größen angegeben, die aus gleichartigen oder verschiedenartigen Bestandteilen (im weitesten Sinne) zusammengesetzt erscheinen; Beispiele: Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein usw. sind konstitutiv für das größere Ganze Haus, Anklage, Beweisaufnahme, Zeugenaussage, Urteil sind konstitutiv für das größere Ganze Gerichtsverhandlung, ein Untertan ist konstitutiv für das größere Ganze Volk ›Gesamtheit von Untertanen‹. – Entsprechend erscheinen unter Eigenschaft einer konstituierten Größe Ausdrücke für Qualitäten, die einem Konstitut oder größeren Ganzen im angegebenen Sinne zugeschrieben werden.
• Eigenschaft einer konstitutiven Größe
Als konstitutiv erscheinen Ausdrücke für Größen, die zusammen mit anderen – gleichartigen oder verschiedenartigen – Bestandteilen ein Konstitut oder größeres Ganzes bilden; Beispiele: Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein usw. sind konstitutiv für das größere Ganze Haus, Anklage, Beweisaufnahme, Zeugenaussage, Urteil sind konstitutiv für das größere Ganze Gerichtsverhandlung, ein Untertan ist konstitutiv für das größere Ganze Volk ›Gesamtheit von Untertanen‹. – Entsprechend erscheinen unter Eigenschaft einer konstitutiven Größe Ausdrücke für Qualitäten, die einem Bestandteil im angegebenen Sinne zugeschrieben werden.
• Eigenschaft einer Orientierungsgröße
Als Orientierungsgröße gilt etwas, dem eine Handlung oder eine personale Größe als leitendem Prinzip folgt oder das ihr als Wertmaßstab dient. Unter Eigenschaft einer Orientierungsgröße finden sich Ausdrücke für Qualitäten von Orientierungsgrößen der Handlung oder personalen Größe, die durch das im Artikel erläuterten Wort ausgedrückt werdenen.
• Eigenschaft einer räumlich und/oder zeitlich herkünftigen Größe
Unter räumlich und/oder zeitlich herkünftige Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das von dem Ort (im weitesten Sinne) und/oder Zeitraum bzw. -punkt, für den das zu erläuternde Wort steht, seinen Ausgang genommen hat. Eine Eigenschaft einer räumlich und/oder zeitlich herkünftigen Größe steht für eine Qualität, eine charakteristische Beschaffenheit, die einer räumlich bzw. zeitlich herkünftigen Größe zugeschrieben wird.
• Eigenschaft einer räumlich und/oder zeitlich verorteten Größe
Als räumlich und/oder zeitlich verortet werden Größen bezeichnet, die an oder in dem Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum oder Zeitpunkt, der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, sich signifikanterweise befinden. Eine Eigenschaft einer räumlich und/oder zeitlich verorteten Größe steht für eine Qualität, eine charakteristische Beschaffenheit, die einer räumlich/zeitlich verorteten Größe zugeschrieben wird.
• Eigenschaft einer räumlichen und/oder zeitlichen Verortung
Unter Eigenschaft einer räumlichen und/oder zeitlichen Verortung erscheinen Ausdrücke für Qualitäten, Gegebenheiten usw. von Orten (im weitesten Sinne) und/oder Zeiträumen bzw. -punkten, an oder in denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, sich signifikanterweise befindet bzw. mit denen sie in Zusammenhang steht.
• Eigenschaft einer verursachenden Größe
Unter verursachend erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, verursacht, versehentlich oder unwillentlich hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Wird einer verursachenden Größe eine signifikante Eigenschaft zugeschrieben, so wird diese unter Eigenschaft einer verursachenden Größe angegeben.
• Eigenschaft einer verursachten Größe
Als verursacht wird etwas bezeichnet, das durch dasjenige, wofür das zu erläuternde Wort steht, unabsichtlich, versehentlich oder unwillentlich (unmittelbar oder mittelbar) hervorgebracht wird bzw. wurde. Als Eigenschaft einer verursachten Größe erscheint dementsprechend eine Eigenschaft, die einer verursachten Größe zugeschrieben wird.
• Eigenschaft einer von einem Eigenschaftsträger hervorgebrachten Größe
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Ein Ausdruck für eine Eigenschaft einer von einem Eigenschaftsträger hervorgebrachten Größe steht dementsprechend für eine Qualität einer Größe, die von einem Eigenschaftsträger hervorgebracht wird oder wurde.
• Eigenschaft einer von einem Fähigkeitsträger hervorgebrachten Größe
Unter einem Fähigkeitsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Fähigkeit zugeschrieben wird. In der Position Eigenschaft einer von einem Fähigkeitsträger hervorgebrachten Größe erscheinen demnach Ausdrücke für Eigenschaften, die einer von einem Fähigkeitsträger hervorgebrachten Größe zugeschrieben werden.
• Eigenschaft einer von einem Zustandssubjekt hervorgebrachten Größe
In der Position Eigenschaft einer von einem Zustandssubjekt hervorgebrachten Größe werden Ausdrücke für Qualitäten aufgeführt, die Produkten derjenigen Größe zugeschrieben werden, für deren aktuellen oder dauerhaften Zustand das zu erläuternde Wort steht.
• Eigenschaft eines Exemplars
Exemplar-Ausdrücke stehen für Größen, die als individuelle Vertreter der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Gattung erscheinen. Unter Eigenschaft eines Exemplars erscheinen Ausdrücke für Qualitäten, die einem Exemplar zugeschrieben werden.
• Eigenschaft eines Fähigkeitsträgers
Als Fähigkeitsträger wird diejenige Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Kraft, als Handlungs- oder Seinsvermögen zugeschrieben wird. Als Eigenschaft eines Fähigkeitsträgers erscheint dementsprechend eine Eigenschaft, die einem Fähigkeitsträger zugeschrieben wird.
• Eigenschaft eines Geschehensträgers
Geschehensträger-Ausdrücke stehen für Subjekte von Vorgängen (unbeabsichtigte, nicht intentionale Handlungen usw.), die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt sind. Wird einem Geschehensträger eine signifikante Eigenschaft zugeschrieben, so wird diese unter Eigenschaft eines Geschehensträgers angegeben.
• Eigenschaft eines Widerfahrnisses
Unter Eigenschaft eines Widerfahrnisses werden Ausdrücke für Qualitäten von Handlungen oder Vorgängen angegeben, welche die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe erleidet.
• Eigenschaft eines Zugehörigkeitsträgers
Als Zugehörigkeitsträger wird diejenige Größe bezeichnet, zu der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht. Eine Eigenschaft eines Zugehörigkeitsträgers steht dementsprechend für eine Eigenschaft, die einem Zugehörigkeitsträger zugeschrieben wird.
• Eigenschaft eines Zustandes
In der Position Eigenschaft eines Zustandes werden Ausdrücke für Eigenschaften angegeben, die einem (temprären oder dauerhaften) Zustand zugeschrieben werden, in dem sich die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe befindet.
• Eigenschaft eines Zustandssubjekts
In der Position Eigenschaft eines Zustandssubjekts werden Ausdrücke für Eigenschaften angegeben, die dem Zustandssubjekt (dem Zustandsträger) des durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustandes zugeschrieben werden.
• Eigenschaftsgefüge
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt.
• Eigenschaftsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die in der Position Eigenschaftsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Größen, denen das durch ein Eigenschaftsgefüge Bezeichnete seinerseits als Eigenschaft zugeschrieben wird. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Eigentum/Besitz
In der Position Eigentum/Besitz erscheinen Ausdrücke für Größen, die der Person (im weitesten Sinne) oder Personengruppe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als rechtliches Eigentum oder faktischer Besitz (im realen oder ideellen Sinne) zugehören.
• Eigentümer/Besitzer
In der Position Eigentümer/Besitzer erscheinen Ausdrücke für Personen (im weitesten Sinne) oder Personengruppen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als rechtliches Eigentum oder faktischer Besitz (im realen oder ideellen Sinne) zugehört.
• Eigenschaft der hervorbringenden Größe
Als hervorbringende Größe wird jemand oder etwas bezeichnet, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Eine Eigenschaft einer hervorbringenden Größe steht dementsprechend für eine Eigenschaft, die einer hervorbringenden Größe zugeschrieben wird.
• Eigenschaft eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als Eigenschaft eines Eigenschaftsträgers erscheint dementsprechend eine (weitere) Eigenschaft, die einem Eigenschaftsträger zugeschrieben wird.
• Eigenschaftsträger
Eigenschaftsträger-Ausdrücke stehen für Größen, denen das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte als Eigenschaft zugeschrieben wird.
• eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe hervorbringend
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die in der Position eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe hervorbringend angegebenen Ausdrücke stehen für Größen (in der Regel Personen im weitesten Sinne), die etwas hervorbringen oder hervorgebracht haben, für dessen Eigenschaft oder für dessen Eigenschaftsträger das zu erläuternde Wort steht. Die betreffenden Eigenschaftsgefüge selbst werden jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe wollend
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe wollend angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Personen oder Größen mit personaler Qualität, die das durch ein Eigenschaftsgefüge Bezeichnete nach Ausweis der Quellen für relevant erachten, wertschätzen, nach ihm streben o. Ä. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Eigenschaftsgefüge entgegengesetzt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Der als einem Eigenschaftsgefüge entgegengesetzt angegebene Ausdruck steht für etwas, das mit dem durch ein Eigenschaftsgefüge Ausgedrückten in einem Gegensatzverhältnis steht. – Das konkrete Eigenschaftsgefüge, von dem die Rede ist, wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Eigenschaftsgefüge entsprechend
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Der als einem Eigenschaftsgefüge entsprechend angegebene Ausdruck wird als bedeutungsgleich oder weitgehend bedeutungsgleich mit einem bestimmten Eigenschaftsgefüge im Ganzen interpretiert; dieses wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Eigenschaftsgefüge kategorial untergeordnet
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Der als einem Eigenschaftsgefüge kategorial untergeordnet angegebene Ausdruck wird interpretiert als einem bestimmten Eigenschaftsgefüge hyponym; das betreffende Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Eigenschaftsgefüge kategorial übergeordnet
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Der als einem Eigenschaftsgefüge kategorial übergeordnet angegebene Ausdruck wird interpretiert als einem bestimmten Eigenschaftsgefüge hyperonym; das betreffende Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Eigenschaftsgefüge ähnlich
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Der als einem Eigenschaftsgefüge ähnlich angegebene Ausdruck wird interpretiert als unter bestimmten Aspekten eine semantische Analogie mit einem bestimmten Eigenschaftsgefüge aufweisend, unter anderen Aspekten aber differierend; das betreffende Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt. – Im Unterschied zur Kategorie von einem Eigenschaftsgefüge unterschieden werden die Analogien für signifikanter als die Differenzen angesehen. (Es versteht sich, dass die Grenze zwischen beiden Kategorien fließend ist.)
• einem Eigenschaftsträger entgegengesetzt
Als einem Eigenschaftsträger entgegengesetzt wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er als semantisch gegensätzlich zu einem Ausdruck erscheint, zu dem sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält.
• einem Eigenschaftsträger entsprechend
Als einem Eigenschaftsträger entsprechend wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er eine weitgehende semantische Äquivalenz mit einem Ausdruck aufweist, zu dem sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält.
• einem Eigenschaftsträger komplementär
Als komplementär gelten Ausdrücke für Größen, die als gegenteilig zu der Größe interpretiert werden, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Komplementarität in diesem Sinne besteht zwischen Größen, die zusammen (einander ergänzend) eine feste Einheit bilden, mit anderen Worten: die gemeinsam vollständig – ohne dass ein Rest bleibt – eine übergeordnete Größe bilden (z. B. ein Gegensatzpaar wie ledig und verheiratet oder eine Triplizität wie Vater, Sohn und heiliger Geist). Als einem Eigenschaftsträger komplementär wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er mit einem Ausdruck komplementär erscheint, zu dem sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält.
• einem Eigenschaftsträger widerfahrenes Medium/Instrument
In der Kategorie widerfahrenes Medium/
• einem Eigenschaftsträger zugehörig
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter einem Eigenschaftsträger zugehörig werden Ausdrücke für Größen angegeben, die ein Eigenschaftsträger ,hat‘, über die er verfügt (im weitesten Sinne).
• einem Eigenschaftsträger ähnlich
Als einem Eigenschaftsträger ähnlich wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er unter bestimmten Aspekten eine semantische Analogie mit einem Ausdruck aufweist, zu dem sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält, unter anderen Aspekten aber differiert. Dabei werden im Unterschied zur Kategorie von einem Eigenschaftsträger unterschieden die Analogien für signifikanter als die Differenzen angesehen. (Es versteht sich, dass die Grenze zwischen beiden Kategorien fließend ist.)
• einem Exemplar übergeordnete Kategorie
Exemplar-Ausdrücke stehen für Größen, die als individuelle Vertreter der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Gattung erscheinen. Ausdrücke für einem Exemplar übergeordnete Kategorien stehen für weitere Kategorien, unter die ein Exemplar fällt.
• einem Konstitutionsgefüge entsprechend
Als Konstitutionsgefüge wird ein Gefüge verstanden, in dem das zu erläuternde Wort als Ausdruck für einen Bestandteil oder als Ausdruck für ein Konstitut oder größeres Ganzes belegt ist. Unter einem Konstitutionsgefüge entsprechend werden Ausdrücke aufgeführt, die eine weitgehende semantische Äquivalenz mit einem Konstitutionsgefüge aufweisen. Das betreffende Konstitutionsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einem Verortungsgefüge entsprechend
Als Verortungsgefüge wird ein Gefüge verstanden, in dem das zu erläuternde Wort als Ausdruck für eine räumlich und/oder zeitlich verortete Größe oder als Ausdruck für einen Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum oder Zeitpunkt belegt ist. Unter einem Verortungsgefüge entsprechend werden Ausdrücke aufgeführt, die eine weitgehende semantische Äquivalenz mit einem Verortungsgefüge aufweisen. Das betreffende Verortungsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einen Eigenschaftsträger beteiligender Zustand
In der Position Beteiligungszustand erscheinen Ausdrücke für Zustände, in welche die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, nicht als Zustandsträger (Zustandssubjekt) sondern als weitere beteiligte Größe involviert ist; zum Beispiel: jemand (Zustandssubjekt) liebt (Zustand) jemanden/etwas (zustandsbeteiligte Größe); aus der Sicht der geliebten Größe erscheint lieben als Beteiligungszustand. Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Ein einen Eigenschaftsträger beteiligender Zustand steht dementsprechend für einen Beteiligungszustand, der einem Eigenschaftsträger zugeschrieben wird.
• einen Eigenschaftsträger darstellend
Unter einen Eigenschaftsträger darstellend wird ein Ausdruck angegeben, wenn er für die mimetische oder symbolische oder sprachlich-gedankliche (thematisierende) Fassung einer Größe steht, zu der sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält.
• einen Eigenschaftsträger hervorbringend
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als einen Eigenschaftsträger hervorbringend wird dementsprechend ein Ausdruck für eine Größe bezeichnet, die einen Eigenschaftsträger hervorbringt bzw. hervorgebracht hat.
• einen Eigenschaftsträger verursachend
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als einen Eigenschaftsträger verursachend wird dementsprechend ein Ausdruck für eine Größe bezeichnet, die einen Eigenschaftsträger verursacht – d. h. versehentlich oder unwillentlich hervorbringt – bzw. verursacht hat.
• einen Eigenschaftsträger wollend
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Demnach stehen Ausdrücke für einen Eigenschaftsträger wollende Größen für jemanden/etwas, der/das einen Eigenschaftsträger für relevant erachtet, wertschätzt, sich um ihn bemüht, nach ihm strebt o. Ä.
• einer Eigenschaftsgefüge-Entsprechung kategorial übergeordnet
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Der als einer Eigenschaftsgefüge-Entsprechung kategorial übergeordnet angegebene Ausdruck wird interpretiert als Hyperonym eines (partiellen) Synonyms eines bestimmten Eigenschaftsgefüges; das betreffende Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• einwirkend
Unter einwirkend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das auf die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, unabsichtlich eine Wirkung (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung oder Hervorrufung einer Reaktion) ausübt oder entfaltet.
• Einwirkung erfahrend
Unter Einwirkung erfahrend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, auf den/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, unabsichtlich eine Wirkung (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung oder Hervorrufung einer Reaktion) ausübt oder entfaltet.
• empfangene Gabe/Mitteilung
In der Position empfangene Gabe/Mitteilung erscheinen Ausdrücke für etwas, das dem durch das zu beschreibende Wort ausgedrückten Adressaten gegeben oder mitgeteilt wird bzw. werden soll.
• entsprechend
Als entsprechend werden Ausdrücke bezeichnet, die eine weitgehende semantische Äquivalenz mit dem zu erläuternden Wort aufweisen.
• erleidend
Unter erleidend werden Ausdrücke für jemanden oder etwas aufgeführt, der/das hinsichtlich dessen, was durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als passiv beteiligte Größe (als Patiens) erscheint.
• erscheinend/manifestiert
Unter erscheinend/manifestiert werden Ausdrücke für Größen genannt, die in der Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, in Erscheinung treten, d. h. sinnlich und/oder intellektuell erfassbar werden.
• Erscheinungsform/Manifestation
Unter Erscheinungsform/Manifestation werden Ausdrücke für Größen genannt, in denen die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, in Erscheinung tritt, d. h. sinnlich und/oder intellektuell erfassbar wird.
• Exemplar
Exemplar-Ausdrücke stehen für Größen, die als individuelle Vertreter der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Gattung erscheinen.
• Exemplar der adjektivisch ausgedrückten Gattung
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine Gattung ausgedrückt werden. Ein Ausdruck für ein Exemplar (einen individuellen Vertreter) der adjektivisch ausgedrückten Gattung muss selbst kein Adjektiv sein.
• Exemplar einer konstitutiven Größe
Als konstitutiv erscheinen Ausdrücke, die für etwas stehen, das zusammen mit anderen – gleichartigen oder verschiedenartigen – Bestandteilen ein Konstitut oder größeres Ganzes bildet; für dieses Konstitut oder größere Ganze steht das zu erläuternde Wort. – Beispiel: ein Untertan ist konstitutiv für das größere Ganze Volk ›Gesamtheit von Untertanen‹. – Entsprechend werden unter Exemplar einer konstitutiven Größe Ausdrücke für Bestandteile im genannten Sinne angegeben, die nicht als kategoriale, sondern als individuale Größen erscheinen.
• Exemplar einer übergeordneten Kategorie
Als Exemplar einer übergeordneten Kategorie erscheint ein Ausdruck, wenn er für einen individuellen Vertreter derjenigen Gattung steht, zu welcher die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe sich als Subkategorie verhält.
• Funktion
Unter Funktion erscheinen Ausdrücke für Leistungen (im weitesten Sinne), die dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten als einem Instrument oder Medium zugeschrieben werden.
• Funktion eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Funktion eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für Leistungen (im weitesten Sinne), die dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten als einem Instrument oder Medium zugeschrieben werden.
• funktional benötigt
Unter funktional benötigt werden Ausdrücke für Größen angegeben, deren die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe bedarf, um ihre Funktion erfüllen, funktionieren zu können.
• funktional Bezugnahme erfahrend
Unter funktional Bezugnahme erfahrend erscheinen Ausdrücke für etwas, das qua Funktion der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe in einen Vorgang, ein nicht intentionales Tun involviert wird, ohne dabei modifiziert oder verändert zu werden.
• funktional generierend
Unter funktional generierend erscheinen Ausdrücke für etwas, dem qua Funktion die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe ihre Existenz verdankt.
• funktional generiert
Unter funktional generiert erscheinen Ausdrücke für etwas, das qua Funktion der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe entsteht.
• funktionale Beziehungsgröße
Unter funktionale Beziehungsgröße werden Ausdrücke für funktionstragende Größen (z. B. Organe, Fähigkeiten, Vermögen) angegeben, die auf die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe qua Funktion bezogen, d. h. im Rahmen von Vorgängen oder Wirkzuständen auf sie gerichtet sind, ohne sie zu modifizieren oder zu verändern.
• funktionale Bezugsgröße
Unter funktionale Bezugsgröße werden Ausdrücke für Größen angegeben, auf die sich die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe qua Funktion richtet, mit anderen Worten: auf die sich eine Größe, welche die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Eigenschaft oder Fähigkeit hat, bezugnehmend richtet. (Als bezugnehmend erscheint ein Ausdruck für jemanden oder etwas, der/das eine Bezugnahme erfahrende Größe in einen Vorgang (ein nicht intentionales Tun) involviert, ohne sie dabei zu modifizieren oder zu verändern.)
• funktionstragend
Unter funktionstragend erscheinen Ausdrücke, denen dasjenige, wofür das zu erläuternde Wort steht, als Funktion zugeschrieben wird.
• für die adjektivisch ausgedrückte Größe konstitutiv
Unter Konstitut/größeres Ganzes werden Ausdrücke angegeben, die für etwas stehen, das aus verschiedenen – gleichartigen oder unterschiedlichen – Bestandteilen gebildet wird; zu diesen Bestandteilen gehört unter anderem dasjenige, wofür das zu erläuternde Wort steht. Ein Konstitut oder größeres Ganzes kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. In der Position für die adjektivisch ausgedrückte Größe konstitutiv werden dann Ausdrücke für Konstituenten eines solchen Konstituts angegeben.
• für ein Zustandssubjekt (ko-)konstitutiv
In der Position für ein Zustandssubjekt (ko-)konstitutiv werden Ausdrücke für Größen angegeben, die dem Zustandssubjekt (dem Zustandsträger) des durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustandes als Bestandteile zugeschrieben werden.
• für einen Eigenschaftsträger (ko-)konstitutiv
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird; in der Position (ko-)konstitutiv erscheinen Ausdrücke für Größen, die zusammen mit anderen Größen ein Konstitut oder größeres Ganzes bilden. In der Position für einen Eigenschaftsträger (ko-)konstitutiv erscheinen dementsprechend Ausdrücke für Größen, die einen Eigenschaftsträger (ko-)konstituieren.
• Fähigkeit einer handelnden Größe
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Ein Ausdruck für eine Fähigkeit einer handelnden Größe steht für etwas, das ein Agens kann oder beherrscht.
• Fähigkeit/Möglichkeit
In der Position Fähigkeit/Möglichkeit erscheinen Ausdrücke für etwas, das der Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Kraft, als potentielle Handlung, potentielles Widerfahrnis, potentielle Eigenschaft u. a. m. zugeschrieben wird.
• Fähigkeit/Möglichkeit der befassenden Größe
Unter befassende Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in eine Handlung involviert, ohne sie dabei zu modifizieren oder zu verändern. Als Fähigkeit/Möglichkeit der befassenden Größe wird dementsprechend ein Ausdruck für etwas bezeichnet, das eine befassende Größe zur Befassungshandlung befähigt(e).
• Fähigkeit/Möglichkeit einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter Fähigkeit/Möglichkeit einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe als Fähigkeit oder Möglichkeit (potentielle Handlung, potentielles Widerfahrnis, potentielle Eigenschaft u. a. m.) zugeschrieben wird. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Fähigkeit/Möglichkeit eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Eine Fähigkeit/Möglichkeit eines Eigenschaftsträgers steht dementsprechend für etwas, das einem Eigenschaftsträger als Fähigkeit oder Möglichkeit (potentielle Handlung, potentielles Widerfahrnis, potentielle Eigenschaft u. a. m.) zugeschrieben wird.
• Fähigkeit/Möglichkeit eines Fähigkeitsträgers
Als Fähigkeitsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als als Kraft, als Handlungs- oder Seinsvermögen zugeschrieben wird. Eine Fähigkeit/Möglichkeit eines Fähigkeitsträgers steht dementsprechend für etwas, das einem Fähigkeitsträger als weitere Fähigkeit oder Möglichkeit (potentielle Handlung, potentielles Widerfahrnis, potentielle Eigenschaft u. a. m.) zugeschrieben wird.
• Fähigkeit/Möglichkeit eines Zustandssubjekts
In der Position Fähigkeit/Möglichkeit eines Zustandssubjekts werden Ausdrücke für Kräfte, potentielle Handlungen, potentielle Widerfahrnisse, potentielle Eigenschaften u. a. m. angegeben, die dem Zustandssubjekt (dem Zustandsträger) des durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustandes zugeschrieben werden.
• Fähigkeitsträger
In der Position Fähigkeitsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Kraft, als Handlungs- oder Seinsvermögen zugeschrieben wird.
• Gabe/Mitteilung
In der Position Gabe/Mitteilung erscheinen Ausdrücke für etwas, das einer zweiten handlungsbeteiligten Größe (dem Adressaten) gegeben oder mitgeteilt wird bzw. werden soll.
• Gattung
Gattungs-Ausdrücke stehen für Kategorien, welche die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als individuelles Exemplar (Gattungsvertreter) repräsentiert.
• Gattung des durch Substantivierung ausgedrückten prototypischen Eigenschaftsträgers
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann eine Eigenschaft ausgedrückt werden, durch die Substantivierung desselben ein prototypischer Eigenschaftsträger (z. B. klassisch → das Klassische, französisch → Französisch/das Französische). Ein Ausdruck für eine Gattung des durch Substantivierung ausgedrückten prototypischen Eigenschaftsträgers benennt die Kategorie, zu der die qua Substantivierung ausgedrückte Größe als individueller Vertreter gehört (z. B. Sprache ← Französisch/das Französische ← französisch).
• gebend/mitteilend
Unter gebend/mitteilend werden Ausdrücke für das Agens der Gebe- oder Mitteilungshandlung angegeben, deren Gegenstand das zu erläuternde Wort ausdrückt.
• Gebrauch
Unter Gebrauch werden Ausdrücke für Handlungen angegeben, die mittels der Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, vollzogen werden.
• geforderte Eigenschaft
Ausdrücke für geforderte Eigenschaften stehen für Qualitäten, welche die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe (noch) nicht oder (noch) nicht ausreichendem Maße hat, aber haben sollte.
• gefordertes Widerfahrnis
Unter gefordertes Widerfahrnis werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge angegeben, welche die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe erleiden soll.
• gegensätzlich
Als gegensätzlich erscheinen Ausdrücke für Kategorien, deren Vertreter unter keinen Umständen Vertreter der Kategorie sein können, für die das zu erläuternde Wort steht.
• gegenläufig
Als gegenläufig erscheinen Ausdrücke, Bewegungen in entgegengesetzte Richtungen implizieren, z. B. kommen und gehen>, geben und nehmen, Aufstieg und Niedergang.
• Geschehensträger
Geschehensträger-Ausdrücke stehen für Subjekte von Vorgängen (unbeabsichtigte, nicht intentionale Handlungen usw.), die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt sind.
• Geschehnis/Vorgang/Prozess
Ausdrücke für Geschehnisse/Vorgänge/
• Gesinnung/Einstellung/Haltung
Unter Gesinnung/Einstellung/Haltung erscheinen Phronematonyme: Ausdrücke für innere Haltungen, die der Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, zugeschrieben werden.
• Gesinnungsträger
Unter Gesinnungsträger erscheinen Ausdrücke für personale Größen, denen das, wofür das zu erläuternde Wort steht, als Gesinnung/Einstellung/innere Haltung zugeschrieben wird.
• Gestalt/Gestaltaspekt
Unter Gestalt/Gestaltaspekt erscheinen Ausdrücke für die äußere Gestalt der Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, oder einen einzelnen Aspekt dieser Gestalt.
• Gestalt/Gestaltaspekt der adjektivisch ausgedrückten Größe
Eine Größe, der eine bestimmte äußere Gestalt oder ein einzelner Gestaltaspekt zugeschrieben wird, kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Der Ausdruck für die äußere Gestalt oder den einzelnen Aspekt derselben erscheint dann beispielsweise als Attribuend; er wird unter Gestalt/Gestaltaspekt der adjektivisch ausgedrückten Größe angegeben.
• Gestalt/Gestaltaspekt eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Gestalt/Gestaltaspekt eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für die äußere Erscheinungsform oder Aspekte derselben, die einem Eigenschaftsträger als usuelle zugeschrieben werden.
• gestalttragende Größe
Unter gestalttragende Größe erscheinen Ausdrücke für Gegenstände (im weiteren Sinne), denen die äußere Gestalt oder der Einzelaspekt einer äußeren Gestalt zugeschrieben wird, für die oder den das zu erläuternde Wort steht.
• Gewohnheit/Brauch
Unter Gewohnheit/Brauch erscheinen Ausdrücke für Handlungsweisen, die der Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als usuelle zugeschrieben werden.
• Gewohnheit/Brauch eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Gewohnheit/Brauch eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für Handlungs- oder Verhaltensweisen, die einem Eigenschaftsträger als usuelle zugeschrieben werden.
• Gewohnheitsträger
Unter Gewohnheitsträger erscheinen Ausdrücke für personale Größen, denen das, wofür das zu erläuternde Wort steht, als Gewohnheit oder Brauch zugeschrieben wird.
• gewollt
In der Position gewollt erscheinen Ausdrücke für etwas, das die Person oder Größe mit personaler Qualität, für die das zu erläuternde Wort in seiner vorliegenden Bedeutung steht, für relevant erachtet, wertschätzt, wonach sie strebt o. Ä.
• gewusst/geglaubt
...
• gebrauchend
Als gebrauchend erscheinen Ausdrücke für Handlungsträger oder Handlungen, hinsichtlich deren die Größe, für die das im Artikel behandelte Wort steht, als Medium oder Instrument erscheint. – Beispiel: In der Wendung etw. mit wenigen Worten sagen erscheint sagen als Gebrauchshandlung, wenige Worte als Medium der Gebrauchshandlung.
• gleichgesetzt mit
Ausdrücke für Größen, mit denen das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte vollständig oder hinsichtlich eines bestimmten Aspektes identifiziert wird, erscheinen als gleichgesetzt mit dem zu erläuternden Wort.
• handelnd
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• Handlung
Handlungs-Ausdrücke stehen für etwas, das die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe willentlich-aktiv tut oder unternimmt.
• Handlung der adjektivisch ausgedrückten Größe
Das Subjekt einer Handlung kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; der Ausdruck für die Handlung des Subjekts erscheint dann als Handlung der adjektivisch ausgedrückten Größe.
• Handlung einer beeinflussten Größe
Unter beeinflusst erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, Einfluss (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung) erfährt bzw. erfahren hat. Ausdrücke für etwas, das eine beeinflusste Größe tut, werden unter Handlung einer beeinflussten Größe angegeben.
• Handlung einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als Handlung einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe wird ein Ausdruck für dasjenige bezeichnet, was eine Größe, die einen Eigenschaftsträger hervorbringt bzw. hervorgebracht hat, bewusst und willentlich tut.
• Handlung einer handelnden Größe
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Ein Ausdruck für eine Handlung einer handelnden Größe steht für eine weitere, eine andere Handlung desselben Agens.
• Handlung einer hervorbringenden Größe
Als hervorbringende Größe wird jemand oder etwas bezeichnet, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Eine Handlung einer hervorbringenden Größe steht dementsprechend für eine Handlung, die einer hervorbringenden Größe zugeschrieben wird.
• Handlung einer konstitutiven Größe
Als konstitutiv erscheinen Ausdrücke, die für etwas stehen, das zusammen mit anderen – gleichartigen oder verschiedenartigen – Bestandteilen ein Konstitut oder größeres Ganzes bildet; für dieses Konstitut oder größere Ganze steht das zu erläuternde Wort. – Beispiel: ein Untertan ist konstitutiv für das größere Ganze Volk ›Gesamtheit von Untertanen‹. – Entsprechend erscheinen unter Handlung einer konstitutiven Größe Ausdrücke für Handlungen (willentliche Tätigkeiten), die einem Bestandteil im angegebenen Sinne zugeschrieben werden.
• Handlung einer sich orientierenden Größe
Als sich orientierend erscheinen Größen, die sich an der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe orientieren, die ihr als leitendem Prinzip folgen oder auf die als Wertmaßstab hin sie ausgerichtet sind. Unter Handlung einer sich orientierenden Größe erscheinen Ausdrücke für etwas, das eine sich orientierende Größe signifikanterweise tut.
• Handlung einer zugehörigen Größe
Ausdrücke für zugehörige Größen stehen für jemanden oder etwas, der/das als zugehörig (im weitesten Sinne) zu derjenigen Größe erscheint, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Unter Handlung einer zugehörigen Größe werden Ausdrücke für etwas angegeben, das eine personale zugehörige Größe tut.
• Handlung eines Eigenschaftsträgers
In der Position Handlung erscheinen Ausdrücke für etwas, das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort bezeichnet wird, willentlich-aktiv tut oder unternimmt. Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Eine Handlung eines Eigenschaftsträgers steht dementsprechend für eine Handlung, die einem Eigenschaftsträger zugeschrieben wird.
• Handlung eines Fähigkeitsträgers
Als Fähigkeitsträger wird diejenige Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Kraft, als Handlungs- oder Seinsvermögen zugeschrieben wird. Eine Handlung eines Fähigkeitsträgers steht dementsprechend für eine Handlung, die einem Fähigkeitsträger zugeschrieben wird.
• Handlung eines Geschehensträgers
Geschehensträger-Ausdrücke stehen für Subjekte von Vorgängen (unbeabsichtigte, nicht intentionale Handlungen usw.), die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt sind. Wird einem Geschehensträger (zusätzlich zu seiner Eingebundenheit in das Geschehnis) eine signifikante Handlung zugeschrieben, so wird diese unter Handlung eines Geschehensträgers angegeben.
• Handlung eines Zugehörigkeitsträgers
Als Zugehörigkeitsträger wird diejenige Größe bezeichnet, zu der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht. Eine Handlung eines Zugehörigkeitsträgers steht dementsprechend für eine Handlung, die einem Zugehörigkeitsträger zugeschrieben wird.
• Handlung eines Zustandssubjekts
In der Position Handlung eines Zustandssubjekts werden Ausdrücke für Handlungen aufgeführt, bei denen die Größe, für deren aktuellen oder dauerhaften Zustand das zu erläuternde Wort steht, als Agens erscheint.
• handlungsleitend
Ausdrücke für handlungsleitende Größen stehen für etwas, das als Orientierungspunkt oder bestimmendes Grundprinzip der Handlung erscheint, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• hervorbringend
Ausdrücke für das Hervorbringende stehen für einen Produzenten der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe: jemanden oder etwas, der/das diese Größe hervorbringt bzw. hervorgebracht hat.
• Hervorbringung
Unter Hervorbringung werden Ausdrücke für Produktionshandlungen angegeben, d. h. für Handlungen, durch die ein konkreter oder abstrakter Gegenstand hervorgebracht wird.
• hervorgebracht
Ausdrücke für das Hervorgebrachte stehen für ein Produkt der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe: jemanden oder etwas, der/das durch diese Größe hervorgebracht wird oder wurde.
• in anderen Sprachen
Bedeutungsverwandte Ausdrücke in anderen Sprachen (so genannte Heteronyme) weisen eine weitgehende semantische Äquivalenz mit dem zu erläuternden Wort auf, gehören aber eben einer anderen Sprache als dem Deutschen an. (Nicht gemeint sind hier Fremdwörter, also exogenes Wortmaterial in der deutschen Sprache: Sie erscheinen gegebenenfalls unter entsprechend.)
• in der adjektivisch ausgedrückten Größe räumlich/zeitlich/situativ verortet
Unter in der adjektivisch ausgedrückten Größe räumlich/zeitlich/situativ verortet erscheinen Ausdrücke für Größen, die an oder in dem Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum/-punkt oder der Situation, der/die durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt ist, sich nach Ausweis der Quellen signifikanterweise befinden.
• in einem Eigenschaftsträger dargestellt
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position in einem Eigenschaftsträger dargestellt erscheinen Ausdrücke für Größen, die jemand (bildlich, akustisch, sprachlich usw.) zur Darstellung bringt, wobei ein Eigenschaftsträger als Medium der Darstellung dient.
• in einem Eigenschaftsträger manifestiert
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position in einem Eigenschaftsträger manifestiert erscheinen Ausdrücke für Größen, die in einem Eigenschaftsträger in Erscheinung treten, d. h. sinnlich und/oder intellektuell erfassbar werden.
• in einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verortet
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Erscheint ein Eigenschaftsträger als Ort (im weitesten Sinne), als Zeitraum bzw. -punkt und/oder als Situation, so können unter in einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verortet Ausdrücke für Größen angegeben werden, die sich darin signifikanterweise finden.
• in einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe dargestellt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter in einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe dargestellt angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Größen, die jemand (bildlich, akustisch, sprachlich usw.) zur Darstellung bringt, wobei eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe als Medium der Darstellung dient. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• in einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe räumlich und/oder zeitlich verortet
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter in einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe räumlich und/oder zeitlich verortet angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Größen, die an oder in dem Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum oder Zeitpunkt, für den ein Eigenschaftsgefüge steht, sich signifikanterweise befinden. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• individuelles Exemplar einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Die unter individuelles Exemplar einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen für einzelne Vertreter derjenigen Gattung, die durch das betreffende Eigenschaftsgefüge ausgedrückt ist. Die betreffenden Eigenschaftsgefüge selbst werden jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• individuelles Exemplar eines Eigenschaftsträgers
In der Position individuelles Exemplar eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für individuelle Vertreter von Gattungen oder Kategorien mit derjenigen Eigenschaft, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt wird.
• kategorial übergeordnet
Als kategorial übergeordnet erscheinen Hyperonyme des zu erläuternden Wortes.
• Kategorie, in die ein Eigenschaftsträger fällt
Eigenschaftsträger heißen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position Kategorie, in die ein Eigenschaftsträger fällt erscheinen Hyperonyme zu Eigenschaftsträger-Ausdrücken.
• ko-konstitutiv
Als ko-konstitutiv erscheinen Ausdrücke für Größen, die zusammen mit demjenigen, wofür das zu erläuternde Wort steht, ein Konstitut oder größeres Ganzes bilden. – Beispiel: Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein usw. sind jeweils konstitutiv für das größere Ganze Haus; Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein verhalten sich zueinander jeweils als ko-konstitutive Ausdrücke.
• komplementär
Als komplementär gelten Ausdrücke für Größen, die als gegenteilig zu der Größe interpretiert werden, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Komplementarität in diesem Sinne besteht zwischen Größen, die zusammen (einander ergänzend) eine feste Einheit bilden, mit anderen Worten: die gemeinsam vollständig – ohne dass ein Rest bleibt – eine übergeordnete Größe bilden (z. B. ein Gegensatzpaar wie ledig und verheiratet oder eine Triplizität wie Vater, Sohn und heiliger Geist).
• Konstitut/größeres Ganzes
Unter Konstitut/größeres Ganzes werden Ausdrücke angegeben, die für etwas stehen, das aus verschiedenen – gleichartigen oder unterschiedlichen – Bestandteilen gebildet wird; zu diesen Bestandteilen gehört unter anderem dasjenige, wofür das zu erläuternde Wort steht. – Beispiele: Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein usw. sind Bestandteile des Konstituts Haus; Anklage, Beweisaufnahme, Zeugenaussage, Urteil sind Bestandteile des Konstituts Gerichtsverhandlung; ein Buchstabe ist Bestandteil der Konstitute Alphabet, Schrift, Wort, Text ...
• Konstitutionsgefüge
Als Konstitutionsgefüge wird ein Gefüge verstanden, in dem das zu erläuternde Wort als Ausdruck für einen Bestandteil oder als Ausdruck für ein Konstitut oder größeres Ganzes belegt ist.
• konstitutiv
Als konstitutiv erscheinen Ausdrücke, die für etwas stehen, das zusammen mit anderen – gleichartigen oder verschiedenartigen – Bestandteilen ein Konstitut oder größeres Ganzes bildet; für dieses Konstitut oder größere Ganze steht das zu erläuternde Wort. – Beispiele: Wand, Dach, Fenster, Tür, Schornstein usw. sind jeweils konstitutiv für das größere Ganze Haus; Anklage, Beweisaufnahme, Zeugenaussage, Urteil sind jeweils konstitutiv für das größere Ganze Gerichtsverhandlung, ein Untertan ist konstitutiv für das größere Ganze Volk ›Gesamtheit von Untertanen‹.
• Manifestationsort
Unter Erscheinungsform/Manifestation werden Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne) genannt, an denen die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, in Erscheinung tritt, d. h. sinnlich und/oder intellektuell erfassbar wird.
• Material
Unter Material erscheinen Ausdrücke für den Stoff (im weiteren Sinne), aus dem die Größe besteht, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• materialtragende Größe
Unter materialtragende Größe erscheinen Ausdrücke für Dinge (im weiteren Sinne) aus dem Stoff (im weiteren Sinne), der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• Medium/Instrument
Als Medium/Instrument erscheinen Ausdrücke für Gegenstände (im weitesten Sinne), die aus der Sicht der handelnden Größe oder Handlung (für die das zu erläuternde Wort steht) als Mittel zur Erreichung eines Zwecks erscheint. – Beispiel: In der Wendung etw. mit wenigen Worten sagen erscheint sagen als Gebrauchshandlung, wenige Worte als Medium der Gebrauchshandlung.
• Medium/Instrument der einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Medium/Instrument der einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe wird dementsprechend ein Ausdruck für etwas angegeben, das jemandem, der einen Eigenschaftsträger hervorbringt oder hervorgebracht hat, als Medium bzw. Instrument der Produktionshandlung dient(e).
• Medium/Instrument der hervorbringenden Größe
Unter hervorbringende Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Als Medium/Instrument der hervorbringenden Größe wird dementsprechend ein Ausdruck für etwas bezeichnet, das einer hervorbringenden Größe als Medium bzw. Instrument der Produktionshandlung dient(e).
• mit der adjektivisch ausgedrückten Größe verglichen
Durch das zu erläuternde Adjektiv kann etwas ausgedrückt werden, mit dem eine andere Größe verglichen oder metaphorisch gleichgesetzt wird. Ein Ausdruck für eine solche Größe erscheint unter mit der adjektivisch ausgedrückten Größe verglichen.
• mit einem Eigenschaftsgefüge gleichgesetzt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Der als mit einem Eigenschaftsgefüge gleichgesetzt angegebene Ausdruck steht für etwas, mit dem das durch ein Eigenschaftsgefüge Ausgedrückte vollständig oder hinsichtlich eines bestimmten Aspektes identifiziert wird. – Das konkrete Eigenschaftsgefüge, von dem die Rede ist, wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• mit einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verortet
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter mit einem Eigenschaftsträger räumlich/zeitlich/situativ verortet können Ausdrücke für Größen angegeben werden, die sich typischerweise zusammen mit einem Eigenschaftsträger in denselben räumlichen, zeitlichen oder situativen Gegebenheiten befinden.
• mit einem Eigenschaftsträger sozial korreliert
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird; in der Position Sozialkorrelat erscheinen Ausdrücke für Personen, die zu einer Person, wie sie durch das im Artikel behandelte Wort bezeichnet wird, in einem sozialen Verhältnis stehen. Als mit einem Eigenschaftsträger sozial korreliert erscheinen dementsprechend Soziokorrelate von Eigenschaftsträgern.
• mit einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe gewollt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter mit einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe gewollt angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für dasjenige, was jemand mit dem, wofür ein Eigenschaftsgefüge steht, erreichen will, wonach er strebt, was er als Zweck verfolgt o. Ä. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• mit Entgegengesetztem vereinigend
Mit Entgegengesetztem vereinigende Ausdrücke sind solche, in deren Bedeutung ein semantischer Gegensatz zwischen dem zu erläuternden Wort und einem anderen Wort (einem Antonym zu dem zu erläuternden Wort) als aufgehoben erscheint.
• mitanwesend
Unter mitanwesend werden Ausdrücke für Größen angegeben, die mit derjenigen Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, räumlich und/oder zeitlich gemeinsam verortet sind.
• mittels einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe medial/instrumentell vollzogen
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter mittels einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe medial/instrumentell vollzogen angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Handlungen, bei denen eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe als Medium oder Instrument dient. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• mögliches Widerfahrnis
Unter mögliches Widerfahrnis werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge angegeben, welche der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe als Möglichkeit, sie zu erleiden, zugeschrieben werden.
• Notwendigkeit
In der Position Notwendigkeit erscheinen Ausdrücke für etwas, das die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, unabdingbar tut, ist oder als zugehörige Größe oder Qualität hat bzw. tun, sein oder als zugehörige Größe oder Qualität haben muss.
• Notwendigkeitsträger
Notwendigkeitsträger-Ausdrücke stehen für Größen, denen das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte als unabdingbar notwendige Handlung, Seinsweise, zugehörige Größe oder Qualität zugeschrieben wird.
• Nutznießer
In der Position Nutznießer erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch eine Handlung oder einen Vorgang bzw. eine handlungs- oder vorgangsbeteiligte Größe einen tatsächlichen Nutzen hat.
• Nutzwert
In der Position Nutzwert erscheinen Ausdrücke für dasjenige, worin hinsichtlich dessen, was durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, der Wert für einen explizit genannten oder implizierten Nutznießer besteht.
• Orientierungsgröße
Unter Orientierungsgröße erscheinen Ausdrücke für etwas, an dem sich die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Handlung (oder die Handlung der Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist) orientiert, dem sie als leitendem Prinzip folgt oder auf das als Wertmaßstab hin sie ausgerichtet ist.
• Orientierungsgröße einer hervorbringenden Größe
Als hervorbringende Größe wird jemand oder etwas bezeichnet, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Eine Orientierungsgröße einer hervorbringenden Größe steht dementsprechend für etwas, woran sich eine hervorbringenden Größe orientiert, dem sie als leitendem Prinzip folgt oder auf das als Wertmaßstab hin sie ausgerichtet ist.
• Orientierungsgröße einer sich orientierenden Größe
Als sich orientierend erscheinen Größen, die sich an der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe orientieren, die ihr als leitendem Prinzip folgen oder auf die als Wertmaßstab hin sie ausgerichtet sind. Unter Orientierungsgröße einer sich orientierenden Größe erscheinen Ausdrücke für weitere Größen, an denen eine sich orientierende Größe sich ebenfalls orientiert.
• Orientierungsgröße eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter Orientierungsgröße eines Eigenschaftsträgers werden Ausdrücke für dasjenige angegeben, woran sich ein Eigenschaftsträger orientiert, dem er als leitendem Prinzip, als Wertmaßstab folgt.
• Personifikation
...
• räumlich und/oder zeitlich herkünftige Größe
Unter räumlich und/oder zeitlich herkünftige Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das von dem Ort (im weitesten Sinne) und/oder Zeitraum bzw. -punkt, für den das zu erläuternde Wort steht, seinen Ausgang genommen hat.
• räumlich/zeitlich/situativ verortet
Unter räumlich/zeitlich/situativ verortet erscheinen Ausdrücke für Größen, die an oder in dem Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum/-punkt oder der Situation, der/die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, sich signifikanterweise befinden.
• räumliche und/oder zeitliche Herkunft
Unter räumliche und/oder zeitliche Herkunft erscheinen Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne) und/oder Zeiträume bzw. -punkte, von denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, ihren Ausgang genommen hat.
• räumliche und/oder zeitliche Herkunft eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter räumliche und/oder zeitliche Herkunft eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne) und/oder Zeiträume bzw. -punkte, von denen ein Eigenschaftsträger seinen Ausgang genommen hat, an oder in denen er entstanden ist.
• räumliche und/oder zeitliche Verortung der adjektivisch ausgedrückten Größe
Unter räumlicher und/oder zeitlicher Verortung werden Orte (im weitesten Sinne) und/oder Zeiträume bzw. -punkte verstanden, an oder in denen sich eine Größe (das räumlich/zeitlich Verortete) signifikanterweise befindet. Eine solche räumlich/zeitlich verortete Größe kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; unter räumliche und/oder zeitliche Verortung der adjektivisch ausgedrückten Größe wird dann angegeben, wo bzw. wann eben diese Größe nach Ausweis der Quellen zu finden ist.
• räumliche und/oder zeitliche Verortung einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter räumliche und/oder zeitliche Verortung einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Orte (im weitesten Sinne), Zeiträume oder Zeitpunkte, an oder in denen eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe sich signifikanterweise befindet. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• räumliche, zeitliche und/oder situative Verortung eines Eigenschaftsträgers
Als Eigenschaftsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, dem dasjenige, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter räumliche, zeitliche und/oder situative Verortung eines Eigenschaftsträgers erscheinen Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne), Zeiträume bzw. -punkte und/oder Situationen, an oder in denen ein Eigenschaftsträger sich signifikanterweise befindet.
• räumliche/zeitliche/situative Verortung
Unter räumliche/zeitliche/situative Verortung erscheinen Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne), Zeiträume bzw. -punkte und/oder Situationen, an oder in denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, sich signifikanterweise befindet bzw. mit denen sie in Zusammenhang steht.
• räumliche/zeitliche/situative Verortung eines Zustandssubjekts
In der Position räumliche/zeitliche/situative Verortung eines Zustandssubjekts werden Ausdrücke für Orte (im weitesten Sinne), Zeiträume bzw. -punkte und/oder Situationen angegeben, an oder in denen sich das Zustandssubjekt (der Zustandsträger) des durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustandes signifikanterweise befindet.
• sich orientierend
Unter sich orientierend erscheinen Ausdrücke für etwas, das sich an der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Größe orientiert, das ihm als leitendem Prinzip folgt oder auf das als Wertmaßstab hin es ausgerichtet ist.
• situative Gegebenheit
Unter situative Gegebenheit werden Ausdrücke für längerfristige oder prinzipielle Rahmenbedingungen der Existenz des mit dem zu erläuternden Wort Ausgedrückten steht.
• Sozialkorrelat
In der Position Sozialkorrelat erscheinen Ausdrücke für Personen oder als personal konzipierte Größen, die zu einer Person oder als personal konzipierten Größe, wie sie durch das zu erläuternde Wort bezeichnet wird, in einem (im weitesten Sinne) sozialen Verhältnis stehen.
• Sozialrolle eines Eigenschaftsträgers
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird; in der Position Sozialrolle erscheinen Ausdrücke für Rollen, oder Funktionen, die von einer Person, wie sie das zu erläuternde Wort bezeichnet, erfüllt werden. Als Sozialrolle eines Eigenschaftsträgers erscheinen dementsprechend Sozialrollen, die Eigenschaftsträgern zukommen.
• Subkategorie eines Eigenschaftsträgers
Eigenschaftsträger heißen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position Subkategorie eines Eigenschaftsträgers erscheinen Hyponyme zu Eigenschaftsträger-Ausdrücken.
• Subkategorie
Für Subkategorien stehen Hyponyme des zu erläuternden Wortes.
• Teilüberlagerung
Unter Teilüberlagerung erscheinen Ausdrücke für Kategorien, die mit dem durch das zu erläuternde Wort Bezeichneten partiell deckungsgleich sind. Es gibt demnach mindestens ein Element der Kategorie A, das nicht zugleich in die Kategorie B fällt, mindestens ein Element der Kategorie B, das nicht zugleich in die Kategorie A fällt, und mindestens ein Element der Kategorie A, das zugleich in die Kategorie B fällt.
• transmissiv Auswirkung erfahrend
Wenn die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe als Medium eines Vermittlungsvorgangs dient, wird eine in diesem Vorgang indirekt (qua Medium) Auswirkungen erfahrende (als Patiens erscheinende) Größe unter transmissiv Auswirkung erfahrend angegeben werden.
• verglichen mit
Ausdrücke für Größen, mit denen das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte verglichen oder metaphorisch gleichgesetzt wird, stehen in Verglichen-mit-Relation zu dem zu erläuternden Wort.
• vermittelte Größen
Für vermittelte Größen stehen Wortpaare: jeweils Wörter von gegensätzlicher oder partiell gegensätzlicher Bedeutung, deren Gegensätzlichkeit in der zu erläuternden Bedeutung des zu erläuternden Wortes als aufgehoben erscheint. Zwischen den paarweise zusammengehörigen Ausdrücken erscheint jeweils das Vermittlungssymbol (∞).
• Verortungsgefüge
Als Verortungsgefüge wird ein Gefüge verstanden, in dem das zu erläuternde Wort als Ausdruck für eine räumlich und/oder zeitlich verortete Größe oder als Ausdruck für einen Ort (im weitesten Sinne), Zeitraum oder Zeitpunkt belegt ist.
• Verpflichtungsträger
Verpflichtungsträger-Ausdrücke stehen für Größen, denen das durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückte als Aufgabe oder Verpflichtung zugeschrieben wird.
• verursachend
Unter verursachend erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, verursacht, versehentlich oder unwillentlich hervorbringt bzw. hervorgebracht hat.
• verursacht
Unter verursacht erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, verursacht, d. h. – unmittelbar oder mittelbar – unabsichtlich, versehentlich oder unwillentlich hervorgebracht wird bzw. wurde.
• von einem Eigenschaftsgefüge unterschieden
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, bei dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder als Eigenschaft oder als Eigenschaftsträger erscheint. Der als von einem Eigenschaftsgefüge unterschieden angegebene Ausdruck wird interpretiert als unter bestimmten Aspekten eine semantische Analogie mit einem bestimmten Eigenschaftsgefüge aufweisend, unter anderen Aspekten aber differierend. Das betreffende Eigenschaftsgefüge wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt. – Im Unterschied zur Kategorie einem Eigenschaftsgefüge ähnlich werden die Differenzen für signifikanter als die Analogien angesehen. (Es versteht sich, dass die Grenze zwischen beiden Kategorien fließend ist.)
• von einem Eigenschaftsträger begünstigt
In der Position Eigenschaftsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird; in der Position begünstigt erscheinen Ausdrücke für etwas, das in seiner Entstehung oder Entwicklung von dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten gefördert wird. In der Position von einem Eigenschaftsträger begünstigt erscheinen dementsprechend Ausdrücke für Größen, für deren Entstehung oder Entwicklung ein Eigenschaftsträger förderlich ist.
• von einem Eigenschaftsträger Einwirkung erfahrend
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position von einem Eigenschaftsträger Einwirkung erfahrend erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch einen Eigenschaftsträger Einwirkung erfährt, d. h. bei dem unabsichtlich eine Wirkung (im Sinne einer Modifikation oder Veränderung oder Hervorrufung einer Reaktion) bewirkt wird.
• von einem Eigenschaftsträger hervorgebracht
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als von einem Eigenschaftsträger hervorgebracht wird dementsprechend ein Ausdruck für eine Größe bezeichnet, die von einem Eigenschaftsträger hervorgebracht wird bzw. wurde.
• von einem Eigenschaftsträger unterschieden
Als von einem Eigenschaftsträger unterschieden wird ein Ausdruck bezeichnet, wenn er unter bestimmten Aspekten eine semantische Analogie mit einem Ausdruck aufweist, zu dem sich das zu erläuternde Wort als Ausdruck einer Eigenschaft verhält, unter anderen Aspekten aber differiert. Dabei werden im Unterschied zur Kategorie einem Eigenschaftsträger ähnlich die Differenzen für signifikanter als die Analogien angesehen. (Es versteht sich, dass die Grenze zwischen beiden Kategorien fließend ist.)
• von einem Eigenschaftsträger verursacht/bewirkt
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position von einem Eigenschaftsträger verursacht/bewirkt erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das durch die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, verursacht, d. h. – unmittelbar oder mittelbar – unabsichtlich, versehentlich oder unwillentlich hervorgebracht wird bzw. wurde.
• von einem Eigenschaftsträger vorausgesetzt/ihn bedingend
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Als von einem Eigenschaftsträger vorausgesetzt/ihn bedingend wird dementsprechend ein Ausdruck für eine Größe bezeichnet, ohne die ein Eigenschaftsträger nicht oder nicht in der Weise, wie er ist, sein kann.
• von einem Eigenschaftsträger gewollt
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Demnach stehen Ausdrücke für das von einem Eigenschaftsträger Gewollte für etwas, das ein Eigenschaftsträger für relevant erachtet, wertschätzt, worum er sich bemüht, wonach er strebt o. Ä.
• von einem Fähigkeitsträger hervorgebracht
Als Fähigkeitsträger wird diejenige Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Kraft, als Handlungs- oder Seinsvermögen zugeschrieben wird. Als von einem Fähigkeitsträger hervorgebracht wird dementsprechend ein Ausdruck für eine Größe bezeichnet, die von einem Fähigkeitsträger hervorgebracht wird bzw. wurde.
• von einem Zustandssubjekt hervorgebracht
In der Position von einem Zustandssubjekt hervorgebracht werden Ausdrücke für Größen aufgeführt, die als Produkte der Größe erscheinen, für deren aktuellen oder dauerhaften Zustand das zu erläuternde Wort steht.
• von einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe hervorgebracht
...ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position von einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe hervorgebracht erscheinen Ausdrücke für etwas, das von einer Größe hervorgebracht wird, die auch einen Eigenschaftsträger hervorbringt oder hervorgebracht hat.
• von einer handelnden Größe hervorgebracht
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Ein Ausdruck für eine von einer handelnden Größe hervorgebrachte Größe steht für etwas, das ein Agens (in der Regel: durch seine Handlung oder im Zusammenhang mit derselben) produziert.
• von einer zugehörigen Größe gewollt
Ausdrücke für zugehörige Größen stehen für jemanden oder etwas, der/das als zugehörig (im weitesten Sinne) zu derjenigen Größe erscheint, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. In der Position von einer zugehörigen Größe gewollt werden Ausdrücke für etwas angegeben, das die Person oder Größe mit personaler Qualität, die als zugehörige Größe erscheint, für relevant erachtet, wertschätzt, wonach sie strebt o. Ä.
• vorausgesetzt/bedingend
Unter vorausgesetzt/bedingend erscheinen Ausdrücke für etwas, ohne das die Existenz dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, nicht möglich oder so nicht möglich wäre.
• voraussetzend/bedingt
Unter voraussetzend/bedingt erscheinen Ausdrücke für etwas, das ohne die Existenz bzw. Wirkung dessen, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, nicht möglich oder so nicht möglich wäre.
• Voraussetzung für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter Voraussetzung für eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, ohne das die Existenz einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe nicht möglich wäre. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• was der adjektivisch ausgedrückten Größe geschieht
Das Subjekt eines Geschehens kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; der Ausdruck für das Geschehnis, den Vorgang oder Prozess erscheint dann unter was der adjektivisch ausgedrückten Größe geschieht.
• was der adjektivisch ausgedrückten Größe widerfährt
Das Patiens einer Handlung oder eines Vorgangs kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden; der Ausdruck für das Widerfahrnis wird dann unter was der adjektivisch ausgedrückten Größe widerfährt angegeben.
• was eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe soll
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter was eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe soll angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe als Aufgabe oder Pflicht zukommt, was sie nach Ausweis der Quellen tun oder erleiden soll. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• was eine einen Eigenschaftsträger hervorbringende Größe will
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position was eine einen Eigenschaftsträger hervorbringende Größe will erscheinen dementsprechend Ausdrücke für etwas, das ein Eigenschaftsträger für relevant erachtet, wertschätzt, wonach er strebt o. Ä.
• was eine handelnde Größe will
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Demnach stehen Ausdrücke für das, was eine handelnde Größe will, für etwas, das ein Agens für relevant erachtet, wertschätzt, wonach es strebt o. Ä.
• was einem Eigenschaftsträger geschieht
In der Position was einem Eigenschaftsträger geschieht werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge aufgeführt, bei denen eine Größe, für deren Eigenschaft das zu erläuternde Wort steht, als Vorgangssubjekt erscheint.
• was einem Eigenschaftsträger widerfahren soll
In der Position was einem Eigenschaftsträger widerfahren soll werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge aufgeführt, die zu erfahren oder zu leiden bezüglich einer Größe, für deren Eigenschaft das zu erläuternde Wort steht, gefordert wird.
• was einem Eigenschaftsträger widerfährt
In der Position was einem Eigenschaftsträger widerfährt werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge aufgeführt, bei denen eine Größe, für deren Eigenschaft das zu erläuternde Wort steht, als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• was einem Eigenschaftsträger zukommt
Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Unter was einem Eigenschaftsträger gebührt erscheinen Ausdrücke für etwas, das ein Eigenschaftsträger nach Ausweis der Quellen tun, erleiden oder haben soll oder darf, indem er einen Anspruch darauf hat.
• was einem Exemplar widerfährt
Exemplar-Ausdrücke stehen für Größen, die als individuelle Vertreter der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Gattung erscheinen. Unter was einem Exemplar widerfährt erscheinen Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge, bei denen ein Exemplar als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• was einem Geschehensträger widerfährt
Geschehensträger-Ausdrücke stehen für Subjekte von Vorgängen (unbeabsichtigte, nicht intentionale Handlungen usw.), die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt sind. Erscheint ein Geschehensträger (zusätzlich zu seiner Eingebundenheit in dieses Geschehnis) als passiv an einer Handlung oder an einem Vorgang beteiligt, so wird diese(r) unter was einem Geschehensträger widerfährt angegeben.
• was einem Zugehörigkeitsträger widerfährt
Als Zugehörigkeitsträger wird jemand oder etwas bezeichnet, zu dem die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht. In der Kategorie was einem Zugehörigkeitsträger widerfährt stehen dementsprechend Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge, von denen ein Zugehörigkeitsträger betroffen ist, bei denen er als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• was einem Zustandssubjekt geschehen kann
In der Position was einem Zustandssubjekt geschehen kann werden Ausdrücke für Vorgänge/Geschehnisse aufgeführt, bei denen die Größe, für deren aktuellen oder dauerhaften Zustand das zu erläuternde Wort steht, potentiell als Vorgangssubjekt erscheint.
• was einem Zustandssubjekt geschieht
In der Position was einem Zustandssubjekt geschieht werden Ausdrücke für Vorgänge/Geschehnisse aufgeführt, bei denen die Größe, für deren aktuellen oder dauerhaften Zustand das zu erläuternde Wort steht, als Vorgangssubjekt erscheint.
• was einer beeinflussten Größe widerfährt
Unter was einer beeinflussten Größe widerfährt werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge angegeben, die einer Größe begegnen, ihr zustoßen, an ihr ge-/verübt werden o. Ä., insofern sie Gegenstand der (durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten) Beeinflussungshandlung bzw. beeinflussenden Größe ist.
• was einer befassten Größe geschieht
Unter was einer befassten Größe geschieht werden Ausdrücke für Vorgänge angegeben, als deren Vorgangssubjekt diejenige Größe erscheint, die Gegenstand der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Befassungshandlung bzw. befassenden Größe ist. (Unter einer Befassung wird eine Handlung verstanden, bei der die handlungsbetroffene Größe nicht in ihrer Seinsweise modifiziert wird.)
• was einer Bezugnahme erfahrenden Größe widerfährt
Unter Bezugnahmen verstehen wir Vorgänge, in die eine vorgangsbeteiligte Größe – unwillentlich, ohne bewusste Absicht – involviert wird, ohne dabei in ihrer Seinsweise modifiziert zu werden (Beispiele: etw. sehen, etw. hören, etw. fühlen usw.). Unter was einer Bezugnahme erfahrenden Größe widerfährt werden Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge angegeben, die einer Größe begegnen, ihr zustoßen, an ihr ge-/verübt werden o. Ä., insofern sie Gegenstand des (durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten) Bezugnahmevorgangs bzw. der bezugnehmenden Größe ist.
• was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe gebührt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe gebührt angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe nach Ausweis der Quellen tun, erleiden oder haben soll, weil sie darauf einen Anspruch hat. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe geschieht
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe geschieht angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Vorgänge, bei denen eine durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe als Vorgangsträger (Vorgangssubjekt) erscheint. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe widerfährt
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter was einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe widerfährt angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Handlungen oder Vorgänge, bei denen einee durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichnete Größe als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• was einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe widerfährt
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, der das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position was einer einen Eigenschaftsträger hervorbringenden Größe widerfährt erscheinen Ausdrücke für Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge, bei denen eine Größe, die einen Eigenschaftsträger hervorbringt bzw. hervorgebracht hat, als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• was einer erleidenden Größe widerfährt
Als erleidende Größe erscheint jemand oder etwas, der/das hinsichtlich dessen, was durch das im Artikel behandelte Wort ausgedrückt ist, als passiv beteiligte Größe (als Patiens) erscheint. Ausdrücke für etwas, das einer erleidenden Größe widerfährt, stehen für weitere Handlungen oder Vorgänge, bei denen die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• was einer von einem Eigenschaftsträger hervorgebrachten Größe begegnet/widerfährt
Unter einem Eigenschaftsträger wird eine Größe verstanden, dem das, was durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. In der Position was einer von einem Eigenschaftsträger hervorgebrachten Größe begegnet/widerfährt erscheinen Ausdrücke für Handlungen oder Vorgänge, bei denen eine Größe, die von einem Eigenschaftsträger hervorgebracht wird bzw. wurde, als passiv beteiligt (als Vorgangssubjekt oder Patiens) erscheint.
• widerfahrenes Medium/Instrument
In der Kategorie widerfahrenes Medium/
wird dargestellt
(passiv).• Widerfahrnis
Widerfahrnis-Ausdrücke stehen für Handlungen oder Vorgänge, bei denen die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe als passiv beteiligt (als Patiens) erscheint.
• Wirkung/Folge einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter Wirkung/Folge einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für etwas, das ohne die Existenz einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe nicht möglich wäre. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• Wirkungs-/
In der Position Wirkungs-/Geltungsbereich erscheinen Ausdrücke für dasjenige Gebiet (im weitesten Sinne), in dem die Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, real oder potentiell bestimmte Wirkung entfaltet oder Gültigkeit hat.
• wissend/glaubend
...
• wollend
In der Position wollend erscheinen Ausdrücke für Personen oder Größen mit personaler Qualität, die dasjenige, wofür das zu erläuternde Wort in seiner vorliegenden Bedeutung steht, für relevant erachten, wertschätzen, nach ihm streben o. Ä.
• zugehörige Größe
In der Position zugehörige Größe erscheinen Ausdrücke für Größen, die als zugehörig (im weitesten Sinne) zu derjenigen Größe charakterisiert sind, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• Zugehörigkeitsträger
In der Position Zugehörigkeitsträger erscheinen Ausdrücke für Größen, zu denen die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht.
• Zugehörigkeitsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe
Als Eigenschaftsgefüge wird ein Syntagma bezeichnet, in dem das zu erläuternde Wort in vorliegender Bedeutung entweder eine Eigenschaft oder einen Eigenschaftsträger zum Ausdruck bringt. Die unter Zugehörigkeitsträger einer durch ein Eigenschaftsgefüge bezeichneten Größe angegebenen Ausdrücke stehen jeweils für Größen, zu denen die Größe, die durch ein Eigenschaftsgefüge ausgedrückt ist, in einer Relation der Zugehörigkeit (im weitesten Sinne) steht. Das konkrete Eigenschaftsgefüge selbst wird jeweils im unmittelbaren Anschluss (gekennzeichnet durch das Angabesymbol ↪) genannt.
• zukommend
In der Position zukommend erscheinen Ausdrücke für etwas, das der Größe, für die das zu erläuternde Wort steht, nach Ausweis der Quellen gebührt, etwas, worauf sie Anspruch hat.
• Zustand
In der Position Zustand erscheinen Ausdrücke für Zustände, in welche die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Zustandsträger (Zustandssubjekt) involviert ist.
• Zustand der adjektivisch ausgedrückten Größe
Das Subjekt eines Zustandes kann durch das zu erläuternde Adjektiv ausgedrückt werden. Der Ausdruck für den ihm zugeschriebenen Zustand kann dann unter Zustand der adjektivisch ausgedrückten Größe angegeben werden.
• Zustand einer beeinflussten Größe
Unter Zustand einer beeinflussten Größe werden Ausdrücke für Zustände angegeben, in denen sich eine Größe befindet, die von dem durch das zu erläuternde Wort Ausgedrückten beeinflusst wurde.
• Zustand einer handelnden Größe
Als handelnd wird das Agens der Handlung bezeichnet, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist. Ein Ausdruck für einen Zustand einer handelnden Größe steht für einen dauerhaften oder zeitweiligen Zustand, in dem sich das Agens befindet.
• Zustand einer hervorbringenden Größe
Als hervorbringende Größe wird jemand oder etwas bezeichnet, der/das die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, hervorbringt bzw. hervorgebracht hat. Ein Ausdruck für einen Zustand einer hervorbringenden Größe steht für einen dauerhaften oder zeitweiligen Zustand, in dem sich die hervorbringende Größe befindet.
• Zustand eines Eigenschaftsträgers
In der Position Zustand erscheinen Ausdrücke für Zustände, in welche die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Zustandsträger (Zustandssubjekt) involviert ist. Als Eigenschaftsträger wird eine Größe bezeichnet, der die Größe, die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist, als Eigenschaft zugeschrieben wird. Ein Zustand eines Eigenschaftsträgers steht dementsprechend für einen Zustand, der einem Eigenschaftsträger zugeschrieben wird.
• Zustand eines Geschehensträgers
Geschehensträger-Ausdrücke stehen für Subjekte von Vorgängen (unbeabsichtigte, nicht intentionale Handlungen usw.), die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt sind. Wird einem Geschehensträger (zusätzlich zu seiner Eingebundenheit in das Geschehnis) ein signifikanter Zustand zugeschrieben, so wird dieser unter Zustand eines Geschehensträgers angegeben.
• Zustand eines Zustandssubjekts
In der Position Zustand eines Zustandssubjekts werden Ausdrücke für (weitere, andere) Zustände angegeben, in welche die Größe, die auch als Zustandssubjekt des durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustandes erscheint, ebenfalls als Zustandsträger (Zustandssubjekt) involviert ist.
• zustandsbeteiligende Größe
Unter zustandsbeteiligende Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das als Zustandssubjekt die durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Größe an seinem Zustand beteiligt. Beispiel: Liebhaber verhält sich als zustandsbeteiligende Größe zu Poesie.
• Zustandssubjekt
In der Position Zustand erscheinen Ausdrücke für Größen, denen der durch das zu erläuternde Wort ausgedrückte Zustand zugeschrieben wird.
• zustandsbeteiligte Größe
Unter zustandsbeteiligte Größe erscheinen Ausdrücke für jemanden oder etwas, der/das (ohne Zustandssubjekt zu sein) an dem durch das zu erläuternde Wort ausgedrückten Zustand beteiligt ist oder der/das (ohne Zustandssubjekt zu sein) an einem Zustand beteiligt ist, dessen Zustandssubjekt durch das zu erläuternde Wort ausgedrückt ist.
• ähnlich/unterschiedlich
Als ähnlich/unterschiedlich werden Ausdrücke bezeichnet, die unter bestimmten Aspekten eine semantische Analogie mit dem zu erläuternden Wort aufweisen, unter anderen Aspekten aber differieren. Die Grenze zwischen Ähnlichkeit und Unterschiedlichkeit ist insgesamt fließend; im Einzelfall kann der eine oder der andere Aspekt stärker hervortreten. (Ausdrücke für Ähnliches/Unterschiedliches fallen unter ein gemeinsames Genus proximum, müssen aber – da das Genus proximum unausgedrückt sein kann – nicht notwendig Kohyponyme sein.)