Wortliste
Semantik 
3. ›Bewegungsfreiheit, Nichtbestehen von Einschränkungen bezüglich der selbstbestimmten Bewegung bzw. Ortsveränderung‹, von Menschen ebenso wie wildlebenden Tieren1 (im prototypischen Sinne) gesagt. F. als prinzipielle Eigenschaft unterscheidet das Tier1 von der Pflanze [14]. F. ist vielfach nicht gewährleistet bzw. wird einem Individuum zeitweise oder dauerhaft (bei Menschen: mit Rechtsgründen oder widerrechtlich, bei Tieren: teils als unmoralisch perspektiviert) vorenthalten [2, 4, 17, 19] und muss daher explizit oder implizit gefordert werden [2].
Belege 
[1] A. v. Arnim, Wintergart. (1809), 145: Nachdem ich ihnen diesen Gefallen gethan versprachen sie mir die Freiheit, wenn ich nicht bleiben möchte, doch sollte ich es erst eine Weile mit ihnen versuchen, und nicht hinterrücks von ihnen fortgehen.

[2] B. v. Arnim, Frühlingskr. (*1800–04; 1844), 93 f. (94): Ich ging einmal [...] ⟨94⟩ [...] über den Hühnermarkt in Frankfurt, auf einmal befand ich mich wie im Traum, aus einem Weltenraum in den andern hineingerissen, aus der kalten mit spazierengehenden Philistern besetzten Straße unter die befiederten also zur Freiheit geschaffnen Thiere[1]. Die Tauben die man im Abendschein, in Heerden die Sonne vergoldeten Wetterfahnen der Kirchthürme umschwingen sieht, waren hier in schmutzige Körbe eingesperrt, wo sie ihr reines Gefieder besudelten bei kargem Futter. Volltext

[3] Birch-Pfeiffer, Guttenberg (1836), 38: Aber er, den Ihr um Ehre und Freiheit brachtet, liegt im Schuldthurm!

[4] Busch, Selbstbek. (1830), 5: Die zwei Jahre Strafzeit waren um, ich erhielt nun meine Freiheit wieder, ohne ein besserer Mensch geworden zu seyn. Ich stahl noch einmal, wurde wieder dabei ertappt, kam wieder in Arrest, wurde mit drei Jahr Zuchthausstrafe nach Spandau verurtheilt.

[5] Goethe, Wilh. Meister VIII (1796), WA I, 23, 270: Eines Morgens fanden wir sein Zimmer leer, ein Blatt lag auf dem Tische, worin er uns erklärte, daß er, da wir ihn mit Gewalt gefangen hielten, berechtigt sei, seine Freiheit zu suchen [...].

[6] F. W. Gotter, an C. Böhmer (3. 11. 1791), C 1, 235: An den Thoren meiner Vaterstadt [sc. Gotha] hängt an einem schwarzen Pfahl eine schwarze Tafel mit der gastfreyen Aufschrift: Allhier werden alle Bettler in das Zuchthaus gebracht. [...] Die Bettler schleichen bey der hartherzigen Stadt vorüber, wenn sie nicht der Heißhunger, auf Gefahr ihrer Freyheit, hineintreibt. Oft sind sie in lezterem Falle so glücklich, Herberge und Erquickung zu finden, und den Argusaugen der Bettelvoigte zu entrinnen.

[7] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. III (1835), 341: Der Elephant in der Freiheit ist höchst gutmüthig und friedlich [...].

[8] Naubert, A. v. Dülmen (1791), 333: Der Herr von Kalatin schränkte [...] unsere Freiheit auf keine Art ein; in Gedanken verloren ging er meistens seinen einsamen Weg für sich, und ließ uns den unsrigen nach Gefallen suchen.

[9] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1022.

[10] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 295.

[11] S. Bernhardi, Wunderb. u. Träum. (1802), 178.

[12] C. Böhmer, an F. L. W. Meyer (15. 6. 1793), C 1, 298.

[13] Brentano, Friedenspuppe (1815), 34.

[14] Hegel [Hotho], Aesth. I (1835), 160.

[15] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. II (1834), 435.

[16] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. III (1835), 320.

[17] Th. Huber, Holland (1811), 190 ff. (192 f.).

[18] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 283.

[19] Schiller, Räuber (1781), NA 3, 85.

[20] Schiller, Dom Karlos (1787), NA 6, 310 f. (311).

[21] Schiller, Erste Mensch.gesellsch. (1790), NA 17, 404.

[22] Schiller, Ged. I (1795), NA 1, 258.

[23] Schiller, Ged. I (1799), NA 1, 432.

[24] Schiller, M. Stuart (1801), NA 9, 24.

[25] Chr. F. D. Schubart, Ged. (*1779), G, 140.

[26] Chr. F. D. Schubart, Leb. u. Gesinng. I (1791), IX f. (X).














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