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[1] G. Forster, Reise u. d. Welt II (1780), 101: Zu gewissen Zeiten[7] halten sie große Versammlungen und reisen von einer Insel zur andern. Denn schmausen sie die besten Früchte und verzehren eine Menge von Schweinen, Hunden, Fischen und Hühnern, welche die Tautaus, oder die geringste Classe, zu Bewirthung dieser Schwelger herbeyschaffen muß.

[2] Kant, Gemeinspruch (1793), 249 f. (250): Allein dieser Vertrag (contractus originarius oder pactum sociale genannt), als Koalizion jedes besondern und Privatwillens in einem Volk[1] zu einem gemeinschaftlichen und öffentlichen Willen [...], ist keinesweges als ein Faktum vorauszusetzen nöthig (ja als ein solches gar nicht möglich); gleichsam als ob allererst aus der Geschichte[3] vorher bewiesen werden müßte, daß ein Volk[1], in dessen Rechte und Verbindlichkeiten wir als Nachkommen getreten sind, einmal wirklich einen solchen Aktus verrichtet, und eine sichere Nachricht oder ein Instrument[8] davon uns, mündlich oder schriftlich, hinterlassen haben müsse, um sich an eine schon bestehende Bürgerliche Verfassung ⟨250⟩ für gebunden zu achten. Sondern es ist eine bloße Idee der Vernunft[1], die aber ihre unbezweifelte (praktische) Realität hat: nehmlich jeden Gesetzgeber zu verbinden, daß er seine Gesetze so gebe, als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volks[1] haben entspringen können, und jeden Unterthan, so fern er Bürger sein will, so anzusehen, als ob er zu einem solchen Willen mit zusammen gestimmet habe. Denn das ist der Probierstein der Rechtmäßigkeit eines jeden öffentlichen Gesetzes. Ist nehmlich dieses so beschaffen, daß ein ganzes Volk[1] unmöglich dazu seine Einstimmung geben könnte (wie z. B. daß eine gewisse Klasse von Unterthanen erblich den Vorzug des Herrenstandes haben sollten), so ist es nicht gerecht; ist es aber nur möglich, daß ein Volk[1] dazu zusammen stimme, so ist es Pflicht, das Gesetz für gerecht zu halten: gesetzt auch, daß das Volk[1] itzt in einer solchen Lage, oder Stimmung seiner Denkungsart wäre, daß es, wenn es darum befragt würde, wahrscheinlicherweise seine Beistimmung verweigern würde [...].

[3] Lichtenberg, Rez. Arch. I (1786), 803: Von den Mahlzeiten der Engländer und ihrer Neigung zu starken Getränken [...]. Die zinnernen Porterkrüge, in welchen man den Porter holt, lege man, wenn sie leer sind, vor die Hausthüre, wo sie abgeholt werden. (Sie liegen da so sicher, wie der Pflug auf unsern Feldern. Auch ist dieses Geräthe in der That nicht unehrwürdig; Der public spirit mancher Classe würde ohne eine tägliche Bearbeitung von der Seite sehr fallen.)

[4] Moritz, Dt. in Engld. (1783), 107 f. (108): Der Mann, welcher mit im Wagen saß, [...] unterhielt uns mit allerlei Geschichten von Räubereien, die in dieser Gegend an Reisenden verübt worden waren, so daß dem Frauenzimmer anfing, etwas bange zu werden. Drauf fing er an, die Ehre der Englischen Straßenräuber gegen die französischen zu retten: diese raubten doch nur, sagte er, aber jene mordeten zugleich. | ⟨108⟩ Demohngeachtet giebt es in England eine Art Spitzbuben, welche ebenfalls morden, und das zwar oft um eine Kleinigkeit, die sie dem Ermordeten abnehmen. Diese heißen Footpads, und sind freilich die allerniedrigste Klasse von den Englischen Spitzbuben, unter denen eine gewisse Rangordnung herrscht. | Die vornehmste Klasse sind die Pickpockets oder Beutelschneider, die man allenthalben oft in den besten Gesellschaften findet, welche gemeiniglich sehr fein und sauber gekleidet sind, so daß man sie für Leute von Stande hält [...].

[5] Schelling/C. Schelling, Sch. Knst. (1806), 273: [I]n dem Punkt der Lectüre, insofern sie als ein geselliges zeitvertreibendes Vergnügen betrachtet werden kann, ist [...] die äußerste Verwirrung eingerissen. Da sonst in der Societät Linien Statt finden, welche die verschiedenen Grade der Cultur[4] auseinander halten, so giebt es hier gar keine Verzäumung [sic; sc. Verzäunung]; jeder nimmt Theil an allem, und eine Leihbibliothek ist ein öffentlicher Versammlungsplatz, wo der Unterschied der Stände das ganze Jahr hindurch aufgehoben ist, und beständige Saturnalien gefeyert werden. So vieles wird nur für die niedrigsten Klassen geschrieben; allein die vornehmsten verschmähen es nicht, und uns dünkt die Wirkung davon zeigt sich im Ganzen.

[6] Schiller, Naiv. u. sent. Dicht. III (1796), 99: Der Nachlaß, welchen die Natur[12] nach jeder anhaltenden Spannung fodert und sich auch ungefodert nimmt, (und nur für solche Momente pflegt man den Genuß schöner[2] Werke aufzusparen) ist der aesthetischen Urtheilskraft so wenig günstig, daß unter den eigentlich beschäftigten Klassen nur äußerst wenige seyn werden, die in Sachen des Geschmacks mit Sicherheit und, worauf hier so viel ankommt, mit Gleichförmigkeit urtheilen können.

[7] Schiller, Naiv. u. sent. Dicht. III (1796), 102 f.: Da es also weder dem arbeitenden Theile der Menschen überlassen werden darf, den Begriff[1] der Erholung nach seinem Bedürfniß, noch dem contemplativen Theile, den Begriff[1] der Veredlung nach seinen Speculationen zu bestimmen, wenn jener Begriff[1] nicht zu physisch und der Poesie[1] zu unwürdig, dieser nicht zu hyperphysisch und der Poesie[1] zu überschwenglich ausfallen soll – diese beyden Begriffe[1] aber, wie die Erfahrung lehrt, das allgemeine Urtheil über Poesie[1] und poetische[4] Werke regieren, so müssen wir uns, um sie auslegen zu lassen, nach einer Klasse von Menschen umsehen, welche ohne zu arbeiten thätig ist, und idealisiren kann, ohne zu schwärmen; welche alle Realitäten des Lebens mit den wenigstmöglichen Schranken desselben in sich vereiniget, und vom Strome der Begebenheiten getragen wird, ohne der Raub desselben zu werden. Nur eine solche Klasse kann das schöne[1] Ganze menschlicher Natur[1], welches durch jede Arbeit augenblicklich, und durch ein arbeitendes Leben anhaltend zerstört wird, aufbewahren, und in allem, was rein menschlich ist, durch ihre Gefühle dem allgemeinen Urtheil Gesetze geben. Ob eine solche Klasse wirklich existiere, oder vielmehr ob diejenige, welche unter ähnlichen äußern Verhältnissen wirklich existiert, diesem Begriffe[1] ⟨103⟩ auch im innern entspreche, ist eine andre Frage, mit der ich hier nichts zu schaffen habe. Entspricht sie demselben nicht, so hat sie bloß sich selbst anzuklagen, da die entgegengesetzte arbeitende Klasse wenigstens die Genugthuung hat, sich als ein Opfer ihres Berufs zu betrachten. In einer solchen Volksklasse (die ich aber hier bloß als Idee aufstelle, und keineswegs als ein Faktum bezeichnet haben will) würde sich der naive[1] Charakter[1] mit dem sentimentalischen[1] also vereinigen, daß jeder den andern vor seinem Extreme bewahrte, und indem der erste das Gemüth vor Ueberspannung schützte, der andere es vor Erschlaffung sicher stellte. Denn endlich müssen wir es doch gestehen, daß weder der naive[1] noch der sentimentalische[1] Charakter[1], für sich allein betrachtet, das Ideal schöner[1] Menschlichkeit ganz erschöpfen, das nur aus der innigen Verbindung beyder hervorgehen kann.

[8] Arndt, Erinn. (1840), 299 f. (300).

[9] C. Böhmer, an Ch. Michaelis (1789), C 1, 193 f. (194).

[10] Börne, Tageb. (1832), SS 2, 828.

[11] Brockhaus, Conv.-Lex. II (1809), 282.

[12] G. Forster, Ansichten II (1791), W 2, 800.

[13] Goethe, Ital. Reise III (1829), WA I, 32, 120 f. (121).

[14] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 43 f..

[15] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. III (1835), 226 f. (227).

[16] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 141.

[17] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 99.

[18] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 136.

[19] Kolbe, Wortmeng. (1809), 108.

[20] Laube, Jg. Eur. II.2 (1837), 12.

[21] A. W. Schlegel, Beytr. (1798), 149 f..

[22] Wieland, Was ist Hochteutsch? (1782), 162 f..














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