[1]
Brentano, Friedenspuppe (1815), 30
: Der Gerichtshalter setzte nun das Testament Sanseaus auf [...]. Nachdem ihm dieses Instrument vorgelesen war, und er es unterzeichnet hatte, 〈31〉 dictirte er noch einen sehr rührenden Brief[1] an seine Frau[3] [...]. ➢ Volltext
[2]
Kant, Metaph. d. Sitt. I (1797), 210
: [D]ie Wilden errichten kein Instrument ihrer Unterwerfung unter das Gesetz [...].
[3]
Brentano, Friedenspuppe (1815), 26
: Meine Mutter stellte ihm mit bittern Thränen vor, er möge sie jetzt doch nicht in ihrem Schmerze mißhandeln und dies Haus, das der Leichnam ihres Gatten und seines Schwiegervaters noch nicht verlassen habe, nicht durch seine Gewaltthätigkeiten schänden. Aber er setzte ihr mit solcher Härte und Grausamkeit zu, daß sie endlich in der Bitterkeit ihres Schmerzes ausrief: Mein Herr, [...] wenn Sie den Leichnam Ihres Schwiegervaters nicht ehren, so haben Sie Achtung vor seinem Kinde, das ich seit fünf Monden unter meinem Herzen trage. – Sanseau war hierdurch stumm gemacht; der Kommissair sagte zu ihm: Citoyen, hier ist jetzt nichts mehr für Sie zu thun. Er faßte über die Aussage meiner Mutter ein Instrument ab, und die Barbaren verließen das Haus unter Fluchen und Schimpfen. ➢ Volltext.
[4]
Kant, Gemeinspruch (1793), 249
: Allein dieser Vertrag (contractus originarius oder pactum sociale genannt), als Koalizion jedes besondern und Privatwillens in einem Volk[1] zu einem gemeinschaftlichen und öffentlichen Willen [...], ist keinesweges als ein Faktum vorauszusetzen nöthig (ja als ein solches gar nicht möglich); gleichsam als ob allererst aus der Geschichte[3] vorher bewiesen werden müßte, daß ein Volk[1], in dessen Rechte und Verbindlichkeiten wir als Nachkommen getreten sind, einmal wirklich einen solchen Aktus verrichtet, und eine sichere Nachricht oder ein Instrument davon uns, mündlich oder schriftlich, hinterlassen haben müsse, um sich an eine schon bestehende Bürgerliche Verfassung 〈250〉 für gebunden zu achten..
[5]
Kant, Gemeinspruch (1793), 258 ff. (260)
: [A]uch ist kaum zu bezweifeln, daß, wenn jene Empörungen, wodurch die Schweiz, die Vereinigten Niederlande, oder auch Großbritannien ihre itzige für so glück〈259〉lich gepriesene Verfassung errungen haben, mißlungen wären, die Leser der Geschichte[7] derselben in der Hinrichtung ihrer itzt so erhobenen Urheber nichts als verdiente Strafe großer Staatsverbrecher sehen würden. Denn der Ausgang mischt sich gewöhnlich in unsere Beurteilung der Rechtsgründe, ob zwar jener ungewiß war, diese aber gewiß sind. Es ist aber klar, daß, was die letzteren betrifft, [...] das Volk[4] doch durch diese Art ihr Recht zu suchen im höchsten Grade Unrecht gethan habe; weil dieselbe (zur Maxime angenommen) alle rechtliche Verfassung unsicher macht, und den Zustand einer völligen Gesetzlosigkeit [...] einführt. – Nur will ich [...] bemerken: daß dazu theils die gewöhnliche Täuschung, wenn vom Prinzip des Rechts die Rede ist, das Prinzip der Glückseligkeit ihren Urtheilen unterzuschieben, die Ursache sei; theils auch, wo 〈260〉 kein Instrument eines wirklich dem Gemeinen Wesen vorgelegten [...] Vertrags anzutreffen ist, sie die Idee von einem ursprünglichen Vertrag [...] als Etwas, welches wirklich geschehen sein müsse, annahmen [...]..