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Semantik 
Belege 
[1] Novalis, Glaub. u. Lieb. (1798), 273: Meinethalben mag jetzt der Buchstabe[8/9] an der Zeit[9] seyn. Es ist kein großes Lob für die Zeit[9], daß sie so weit von der Natur[19] entfernt, so sinnlos für Familienleben, so abgeneigt der schönsten[1] poetischen[1] Gesellschaftsform ist. Wie würden unsre Kosmopoliten erstaunen, wenn ihnen die Zeit[3] des ewigen Friedens erschiene und sie die höchste gebildetste Menschheit[3] in monarchischer Form erblickten? Zerstäubt wird dann der papierne Kitt seyn, der jetzt die Menschen[1] zusammenkleistert, und der Geist[12/30] wird die Gespenster, die statt seiner in Buchstaben[8/9] erschienen und von Federn und Pressen zerstückelt ausgingen, verscheuchen, und alle Menschen[1] wie ein paar Liebende zusammen schmelzen.

[2] R. Schumann, Hummel (1834), 73: Ruhe, Grazie, Idealität, Objectivität, die Träger der antiken[2] Kunstwerke[2], sind die der Mozart'schen Schule. Wie der menschliche Grieche seinen donnernden Jupiter noch mit heiterm[4] Gesicht zeichnete, so hält Mozart seine Blitze. | [...] Sollte diese helle Art zu denken und zu dichten vielleicht einmal durch eine formlosere, mystische verdrängt werden, wie es die Zeit will, die ihre Schatten auch auf die Kunst[2] wirft, so mögen dennoch jene schönen[1] Kunstalter nicht vergessen werden, die Mozart regierte und die zuerst Beethoven schüttelte in den Fugen, daß es bebte, vielleicht nicht ohne Zustimmung seines Vorfürsten Wolfgang Amadeus. Später usurpirte Carl Maria von Weber und einige Ausländer den Königsthron. Als aber auch diese abgetreten, verwirrten sich die Völker[1] mehr und mehr und wenden und strecken sich nun in einem unbequemen classisch[5]-romantischen[8] Halbschlaf.

[3] Uhland, Adelskammer (1817), 667: Die altwürttembergische Verfassung wird mit Recht darum gerühmt, daß sich in ihr das Vertragsverhältnis zwischen Regenten und Volk[4] so klar und ausgesprochen darlege. In ihr ist keine bourbonsche Legitimität, sie ist ein Gesellschaftsverhältnis freier, vernünftiger Wesen. Sie gibt dem Regenten den Standpunkt, von dem ihn die Aufklärung der Zeit nicht verdrängen wird, sie gibt dem Volke[4] die Stellung, in der auch ein über Menschenrecht aufgeklärtes Volk[4] sich gefallen darf. [...] Steht nun in dieser Verfassung, auf welche der neue Vertrag gegründet werden soll, das Verhältnis zwischen Regenten und Volk[4] so vernünftig, menschenwürdig und darum für alle Zeit geläutert da, was sollen wir dazu sagen, wenn man zwischen Adel[2] und übrigem Volk[4] ein Verhältnis herbeiführen will, das jenen reinmenschlichen Verband durch Mystizismus und entwürdigendes Vorurteil beflecken würde!

[4] Eichendorff, Ahn. u. Ggw. (1815), 266 f. (267).

[5] Laube, Jg. Eur. II.2 (1837), 61.














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