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Semantik 
Belege 
[1] Brockhaus, Conv.-Lex. II (1809), 39:
Samuel Foote,
der Englische Aristophanes, [...] debütirte mit der Rolle des
Othello,
in welcher er unmöglich gefallen konnte; so wie er überhaupt in
fremden
Stücken nie vorzüglich spielte und sich daher auch nicht zum besten stand.


[2] Brockhaus, Conv.-Lex. II (1809), 129: Nach seinem Tode erschienen seine Gedichte in zwei Bänden, sie wurden aber in der Folge mit ähnlichen Gedichten
fremder
Verfasser vermehrt.


[3] Brockhaus, Conv.-Lex. IV (1809), 92: Kenntniß der Materien, Uebersicht des Ganzen, Geschmack, richtige Wahl und Würdigung der Mitarbeiter, ein scharfes Urtheil in der Stellung der Sachen, stete Verfolgung des Plans, Unpartheilichkeit, Freiheit[1] von einseitigen Ansichten und von Systemgeist, daher Beobachtung eines gewissen Maßes, welches durch den Zweck des Werkes bestimmt wird, ein treues Gedächtniß, endlich die nöthige Vollmacht, in fremden Beiträgen solche Veränderungen und Verbesserungen zu machen, welche die Vollkommenheit ⟨93⟩ des Werks erheischt, das sind wesentliche Erfordernisse eines guten Redacteurs [...].

[4] W. v. Humboldt, Rez. Jacobi (1794), 811: Seitdem er das Geheimniß von Henriettens Gelübde erfuhr, fühlte sich sein Stolz beleidigt, seine Selbstsucht gekränkt. Ihm allein sollte sie angehören, für ihn sollte sie alles andre vergessen: nun trat sie am Sterbebett ihres Vaters gleichsam einem Bündniß gegen ihn bey, nun konnte sie ihm etwas verheimlichen, nun wollte sie etwas, das ihn betraf, fremden Rück⟨812⟩sichten aufopfern.

[5] C. Schelling, Rez. Cham.-Varnh. (1805), 243: Das simple Lieben behält, wenn es auch der hundertste neun und neunzigen nachspricht, immer etwas erfreuliches und wahres; es läßt sich daran glauben; allein die complicirte Empfindung verräth sich, sobald sie nicht ächt ist, als eine reine Nichtempfindung. Man muß nicht darüber rechten, daß die Empfindsamkeit, wenn man sie über alle Berge glaubt, sich immer wieder einstellt, wir können sie eben nicht los werden, sie gehört zu unserer Natur[1], wenigstens von der christlichen Zeitrechnung an: nur wäre zu wünschen, daß ein jeder seine eigene hätte, und sich nicht mit einer fremden quälte. Das Individuelle ist ihr mütterlicher Boden; auf diesem will sie aber auch wirklich entsprossen seyn, um einen Werth zu haben.

[6] Schleiermacher, Ath.-Fragm. (1798), 104, Nr. 353: Jene Geschichte von einem Franzosen der alten[6] Zeit[3], welcher seine Adelszeichen den Gerichten übergab, um sie wieder zu fodern, wenn er durch den Handel einiges Vermögen erlangt haben würde, ist eine Allegorie auf die Bescheidenheit. Wer den Ruhm dieser beliebten Tugend haben will, muß es mit seinem innern Adel[5] ebenso machen. Er gebe ihn der gemeinen Meinung ad depositum und erwerbe sich dadurch ein Recht ihn wieder zu fodern, daß er mit Glück und Fleiß einen Spedizionshandel treibt mit fremden Verdiensten, Talenten und Einfällen, feinem und Mittelgut, wie es jeder verlangt. Volltext

[7] Brockhaus, Conv.-Lex. I (1809), 89.

[8] Brockhaus, Conv.-Lex. I (1809), 150.

[9] Brockhaus, Conv.-Lex. I (1809), 228.

[10] Brockhaus, Conv.-Lex. III (1809), 110.

[11] Brockhaus, Conv.-Lex. III (1809), 140.

[12] Brockhaus, Conv.-Lex. III (1809), 167.

[13] Brockhaus, Conv.-Lex. IV (1809), 182.

[14] Brockhaus, Conv.-Lex. IV (1809), 184.

[15] Brockhaus, Conv.-Lex. IV (1809), 213.

[16] Brockhaus, Conv.-Lex. V (1809), 57.

[17] Brockhaus, Conv.-Lex. V (1809), 138.

[18] Brockhaus, Conv.-Lex. VI (1809), 209.

[19] Brockhaus, Conv.-Lex. VI (1809), 352.

[20] Brockhaus, Conv.-Lex. VI (1809), 375.

[21] Brockhaus, Conv.-Lex. VII (1809), 356.

[22] Brockhaus, Conv.-Lex. VIII (1811), 520.

[23] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), 243.

[24] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), 64.

[25] Hirschfeld, Gartenkunst V (1785), 313.

[26] W. v. Humboldt, Vorr. Gasart. (1799), IV.

[27] Kant, Crit. rein. Vern. (21787), XLIV.

[28] A. Müller, Beredsamk. (!1812; 1816), 51.

[29] Schelling, Syst. transsc. Id. (1800), 425.

[30] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.2 (1811), 361.

[31] F. Schlegel, Less. Ged. u. Mein. III (1804), 18.

[32] Wezel, Sat. Erz. II (1778), 123.














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