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Semantik 
Belege 
[1] Grosse, Genius I (1791), 134: Um mich ganz wieder zu heilen, ließ man mich periodisch allein. Die durch Gesellschaft beschäftigte Einbildungskraft[1] überließ den kalten Schlüssen der Vernunft[2] dann die Sprache.

[2] Heine, Florent. Nächte (1836), DHA 5, 231: Das war in der That kein klassischer[8] Tanz, aber auch kein romantischer[14] Tanz, in dem Sinne wie ein junger Franzose von der Eugène-Rendüelschen Schule sagen würde. Dieser Tanz hatte weder etwas Mittelalterliches, noch etwas Venezianisches, noch etwas Bucklichtes, noch etwas Makabrisches, es war weder Mondschein darin noch Blutschande ... Es war ein Tanz, welcher nicht durch äußere Bewegungsformen zu amüsiren strebte, sondern die äußeren Bewegungsformen schienen Worte[9] einer besonderen Sprache[2], die etwas Besonderes sagen wollte. Was aber sagte dieser Tanz? Ich konnte es nicht verstehen, so leidenschaftlich auch diese Sprache[12] sich gebärdete. Ich ahnte[3] nur manchmal, daß von etwas grauenhaft Schmerzlichem die Rede war.

[3] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 416: Setzet einen Menschen in den Augenblicken der Stimmung seines Gemüths zur moralischen Empfindung. Wenn er sich, umgeben von einer schönen[1/4] Natur[2], in einem ruhigen heitern[5] Genusse seines Daseyns befindet, so fühlt er in sich ein Bedürfniß, irgend jemand dafür dankbar zu seyn. Oder er sehe sich einandermal in derselben Gemüthsverfassung im Gedränge von Pflichten, denen er nur durch freywillige Aufopferung Genüge leisten kann und will: so fühlt er in sich ein Bedürfniß, hiemit zugleich etwas Befohlnes ausgerichtet und einem Oberherren gehorcht zu haben. Oder er habe sich etwa unbedachtsamer Weise wider seine Pflicht vergangen, wodurch er doch eben nicht Menschen verantwortlich geworden ist: so werden die strengen Selbstverweise dennoch eine Sprache in ihm führen, als ob sie die Stimme[3] eines Richters wären, dem er darüber Rechenschaft abzulegen hatte.

[4] Herder, Urspr. d. Spr. (1772), 89.

[5] Mereau, Amd. u. Ed. II (1803), 152 f. (153).

[6] Schiller, an C. v. Beulwitz/Ch. v. Lengefeld (15. 11. 1789), NA 25, 329.

[7] Schiller, Naiv. u. sent. Dicht. III (1796), 91.














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