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Semantik 
Belege 
[1] Brockhaus, Bild.-Conv.-Lex. III (1839), 471: Die Kaiser ernannten [...] Pfalzgrafen, und zwar von zwei Classen[1], welche zur Ausübung gewisser kais.[erlichen] Rechte in den reichsständischen Gebieten befugt waren. Die Gesammtheit dieser Rechte hieß Comitiv, die Pfalzgrafen zweiter Classe[1] waren aber nur zur Ausübung des kleinen Comitivs bevollmächtigt, d. h. sie konnten natürliche Kinder[2] gewöhnlicher Edelleute und Bürgerlicher legitimiren, Doctoren und Notarien ernennen, bürgerliche Wappen verleihen, Dichter krönen, Minderjährige bei erlittener Verkürzung an ihrem Vermögen wieder in den vorigen Stand einsetzen. Das große Comitiv gab denen erster Classe[1] aber nicht blos alle Rechte der Vorigen, sondern auch die zur Ertheilung des Adels[1] und Ernennung gewöhnlicher Pfalzgrafen.

[2] Goethe, an Ch. v. Stein (5. 11. 1779), WA IV, 4, 132 f. (133): Die tiefe Nacht, die im Thale liegt, lädt mich zeitig zu Bette und ich habe kaum noch so viel Munterkeit Ihnen zu sagen, dass wir einen iungen zahmen Steinbok gesehen haben, der sich unter den ⟨133⟩ Ziegen ausnimmt, wie der natürliche Sohn von einem grossen Herrn, dessen Erziehung in der Stille einer bürgerlichen Famielie aufgetragen ist.

[3] Goethe, an Hzg. Carl August (Apr. 1801), WA IV, 30, 74: Ich habe einen natürlichen Sohn, August, dessen Wohlfarth ich auch in Ansehung seiner bürgerlichen Existenz auf die Zukunft gern sichern möchte. In dieser Betrachtung halte ich mich sogar verpflichtet, Ew. p hierdurch unterthänigst zu bitten, denselben propter natales mit einem Legitimations-Decret zu begnadigen.

[4] Kleist, Zweikampf (1811), 163 f. (164): Herzog Wilhelm von Breysach [...] kam [...] von einer in Worms mit dem deutschen Kaiser abgehaltenen Zusammenkunft zurück, worin er sich von diesem Herrn, in Ermangelung ehelicher Kinder[2], die ihm gestorben waren, die Legitimation eines, mit seiner Gemahlin vor ⟨164⟩ der Ehe[1] erzeugten, natürlichen Sohnes, des Grafen Philipp von Hüningen, ausgewirkt hatte.

[5] F. Schlegel, Nachr. Bocc. (1801), 366: Ihr eigentlicher Name war Maria, sie war eine natürliche Tochter des Königs Robert von Neapel [...]. Volltext

[6] Adelung, Gramm.-krit. Wb. III (21798), 447.

[7] A. v. Arnim, Drei Schwest. (1812), 294.

[8] Brockhaus, Conv.-Lex. VII (1809), 89 f. (90).

[9] C. de la Motte Fouqué, Rodrich I (1806), 105.

[10] Goethe, an Chr. G. D. Nees v. Esenbeck (23. 7. 1820), WA IV, 33, 127.

[11] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. VI (1836), .

[12] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. X (1838), 444.

[13] Jean Paul, Titan IV (1803), 531.

[14] Lichtenberg, Sudelb. E (*1775–76), SuB 1, 387.

[15] Pückler-Muskau, Brf. Verstorb. I (1830), 287.

[16] Wieland, Rosalva (1772), W 1, 61.














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