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[1] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (1790), 187: Die schöne[2] Kunst[1] zeigt darin eben ihre Vorzüglichkeit, daß sie Dinge, die in der Natur[2] häslich[1] oder misfällig seyn würden, schön[1] beschreibt. Die Furien, Krankheiten, Verwüstungen des Krieges u. d. gl. können sehr schön[1] beschrieben, ja sogar im Gemälde vorgestellt werden; nur eine Art Häslichkeit kann nicht der Natur[2] gemäs vorgestellt werden, ohne alles ästhetische Wohlgefallen, mithin der Kunstschönheit zu Grunde zu richten: nämlich diejenige, welche Ekel erweckt.

[2] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 180: Denn wir können allgemein sagen, es mag die Natur- oder die Kunstschönheit betreffen: schön ist das, was in der bloßen Beurtheilung (nicht in der Sinnenempfindung, noch durch einen Begrif[1]) gefällt. Nun hat Kunst[1] jederzeit eine bestimmte Absicht etwas hervorzubringen. Wenn dieses aber bloße Empfindung (etwas bloß subjectives) wäre, die mit Lust begleitet seyn sollte, so würde dies Product, in der Beurtheilung, nur vermittelst des Sinnengefühls gefallen. Wäre die Absicht auf die Hervorbringung eines bestimmten Objects gerichtet, so würde, wenn sie durch die Kunst[1] erreicht wird, das Object nur durch Begriffe[1] gefallen. In beiden Fällen aber würde die Kunst[9] nicht in der bloßen Beurtheilung, d. i. nicht als schöne, sondern mechanische Kunst[9] gefallen.

[3] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 258: [D]as Schöne ist das Symbol des Sittlichguten; und auch nur in dieser Rücksicht [...] gefällt es, mit einem Anspruche auf jedes andern Bestimmung [...]. Das ist das Intelligibele, worauf [...] der Geschmack hinaussieht, wozu nämlich selbst unsere oberen Erkenntnißvermögen zusammenstimmen, und ohne welches zwischen ihrer Natur[1], verglichen mit den Ansprüchen, die der Geschmack macht, lauter Widersprüche erwachsen würden. In diesem Vermögen sieht sich die Urtheilskraft nicht, wie sonst in empirischer Beurtheilung, einer Heteronomie der Erfahrungsgesetze unterworfen: sie giebt in Ansehung der Gegenstände eines so reinen Wohlgefallens ihr selbst das Gesetz, so wie die Vernunft[1] es in Ansehung des Begehrungsvermögens thut; und sieht sich [...] auf etwas im Subjecte selbst und außer ⟨259⟩ ihm, was nicht Natur[13], auch nicht Freyheit[10], doch aber mit dem Grunde der letzteren, nämlich dem Uebersinnlichen verknüpft ist, bezogen, in welchem das theoretische Vermögen mit dem practischen, auf gemeinschaftliche und unbekannte Art, zur Einheit verbunden wird.

[4] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 261: Die Eintheilung einer Critik[1] in Elementarlehre und Methodenlehre, welche vor der Wissenschaft vorhergeht, läßt sich auf die Geschmackscritik nicht anwenden: weil es keine Wissenschaft des Schönen giebt noch geben kann, und das Urtheil des Geschmacks nicht durch Principien bestimmbar ist.

[5] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 179: An einem Producte der schönen Kunst[1] muß man sich bewußt werden, daß es Kunst[9] sey, und nicht Natur[10]; aber doch muß die Zweckmäßigkeit in der Form desselben von allem Zwange willkürlicher Regeln so frey scheinen, als ob es ein Product der bloßen Natur[2] sey. Auf diesem Gefühle der Freyheit[13] im Spiele unserer Erkenntnißvermögen, welches doch zugleich zweckmäßig seyn muß, beruht diejenige Lust, welche allein allgemein mittheilbar ist, ohne sich doch auf Begriffe[1] zu gründen. Die Natur[10] war schön, wenn sie zugleich als Kunst[9] aussah; und die Kunst[9] kann nur schön genannt werden, wenn wir uns bewußt sind, sie sey Kunst[9], und sie uns doch als Natur[10] aussieht.

[6] Schiller, Anm. u. Würd. (1793), 186 f.: Es erweckt mir kein gutes Vorurtheil für einen Menschen[1], wenn er der Stimme[14] des Triebes so wenig trauen darf, daß er gezwungen ist, ihn jedesmal erst vor dem Grundsatze der Moral abzuhören; vielmehr achtet man ihn hoch, wenn er sich demselben ohne Gefahr, durch ihn mißgeleitet zu werden, mit einer gewissen Sicherheit vertraut. Denn das beweist, daß beide Principien in ihm sich schon in derjenigen Uebereinstimmung befinden, welche das Siegel der vollendeten Menschheit[1] und dasjenige ist, was man unter einer schönen Seele verstehet. | Eine schöne Seele nennt man es, wenn sich das sittliche Gefühl aller Empfindungen des Menschen[1] endlich bis zu dem Grad versichert hat, daß es dem Affekt die Leitung des Willens ohne Scheu überlassen darf und nie Gefahr läuft, mit den Entscheidungen desselben im Widerspruch zu stehen. Daher sind bey einer schönen Seele die einzelnen Handlungen[1] eigentlich nicht sittlich, sondern der ganze Charakter[1] ist es. Man kann ihr auch keine einzige darunter zum Ver⟨187⟩dienst anrechnen, weil eine Befriedigung des Triebes nie verdienstlich heißen kann. Die schöne Seele hat kein andres Verdienst, als daß sie ist. Mit einer Leichtigkeit, als wenn bloß der Instinkt aus ihr handelte, übt sie der Menschheit[4] peinlichste Pflichten aus, und das heldenmüthigste Opfer, das sie dem Naturtriebe abgewinnt, fällt wie eine freywillige Wirkung eben dieses Triebs, in die Augen. Daher weiß sie selbst auch niemals um die Schönheit[1] ihres Handelns, und es fällt ihr nicht mehr ein, daß man anders handeln und empfinden könnte; dagegen ein schulgerechter Zögling der Sittenregel [...] jeden Augenblick bereit seyn wird, vom Verhältniß seiner Handlungen[1] zum Gesetz die strengste Rechnung abzulegen. Das Leben des Letztern wird einer Zeichnung gleichen, worin man die Regel durch harte Striche angedeutet sieht und an der allenfalls ein Lehrling die Prinzipien der Kunst[4] lernen könnte. Aber in einem schönen Leben sind, wie in einem Titianischen Gemälde, alle jene schneidenden Grenzlinien verschwunden, und doch tritt die ganze Gestalt nur desto wahrer, lebendiger, harmonischer hervor. Volltext

[7] Börne, Brf. Paris I (1832), 15.

[8] Brockhaus, Conv.-Lex. VII (1809), 127.

[9] Fichte, Grundzg. d. Zeitalt. (1806), SW 7, 58.

[10] G. Forster, Vorr. Sakont. (1791), XXVIII.

[11] Goethe, Tageb. (1786), WA III, 1, 282.

[12] Goethe, an J. H. Meyer, WA (1. 8. 1796), 146.

[13] Herder, Philos. Gesch. Bild. (1774), 65 f..

[14] Herder, Bef. d. Hum. V (1795), 73.

[15] Herder, Bef. d. Hum. V (1795), 91 f. (92).

[16] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. VIII (1837), 470 f. (471).

[17] Hirt, Baukunst (1809), 165.

[18] A. v. Humboldt, Cordill. I [TrN. N.] (1810), 11.

[19] W. v. Humboldt, Rez. Jacobi (1794), 819.

[20] Immermann, Epigon. (1836), W 2, 459.

[21] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (1790), 174 f..

[22] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (1790), 257 f. (258).

[23] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (1790), 258.

[24] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 185.

[25] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 192.

[26] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 203.

[27] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 214.

[28] Kant, Crit. d. Urtheilskr. (21793), 220.

[29] Kant, Gemeinspruch (1793), 245 ff..

[30] Mereau, Fragm. Meister (1801), 236.

[31] C. Michaelis, an L. Gotter (16. 6. 1780), C 1, 27.

[32] J. D. Michaelis, Lebensbeschr. (1793), 59.

[33] A. Müller, Beredsamk. (!1812; 1816), 8 f. (9).

[34] A. Müller, Beredsamk. (!1812; 1816), 14.

[35] Novalis, Allg. Brouill. (*1798), NS 3, 391, Nr. 656.

[36] Novalis, Glaub. u. Lieb. (1798), 272.

[37] Novalis, Poësie (*1798), NS 2, 533, Nr. 31.

[38] Schelling, Philos. d. Kunst (!1803–04), SW I, 5, 468.

[39] Schiller, Brf. Dän. (1785), NA 20, 102.

[40] Schiller, Naiv. u. sent. Dicht. III (1796), 99.

[41] A. W. Schlegel, Beytr. (1798), 174.

[42] A. W. Schlegel, Vorles. philos. Kunstlehr. (!1798–99), KAV 1, 162.

[43] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 48.

[44] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 280.

[45] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 4.

[46] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 5 f..

[47] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 13.

[48] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.2 (1811), 71 f. (72).

[49] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (21817), 3 f..

[50] F. Schlegel, Stud. Grch. Poes. (*1795; 1797), 32 ff. (34).

[51] F. Schlegel, Ath.-Fragm. (1798), 64 f. (65), Nr. 238.

[52] F. Schlegel, Gespr. Poes. (1800), 83.

[53] Sulzer, Allg. Theor. II (1774), 633.

[54] Wackenroder, Phant. ü. d. Kunst (1799), 155 ff. (156).

[55] Wackenroder, Phant. ü. d. Kunst (1799), 188.

[56] Winkelmann, Gespr. Kunst (1800), 75.














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