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Semantik 
Belege 
[1] Bauernfeld, Bürgerl. u. Romant. (1839), AW 1, 330: Ich kenne das Mädchen. Der junge Mann kam ihr entgegen, voll Feuer und Leidenschaft – die Romantik hat ihr einen Streich gespielt. Sie ist in ihn verliebt.

[2] Bauernfeld, Bürgerl. u. Romant. (1839), AW 1, 332: Die Tugend und Sittsamkeit selbst sind vor bösen Zungen nicht sicher, wenn sie ohne Paß und männliche Begleitung reisen. Minna von Barnhelm und Sophie im Tom Jones, die tugendhaftesten Mädchen, die ich kenne, und die herrlichsten Geschöpfe einer dichterischen Phantasie[1], würden in der Wirklichkeit eine ziemlich zweideutige Rolle spielen, denn unsere Zeit[5] und unsere Gesellschaft entbehrt leider aller Poesie[20] und aller Romantik.

[3] Eichendorff, Dicht. u. Ges. (1834), 343: [D]a schreibt mir eben unser Rechtsfreund aus der Stadt, ich möchte ihm kollegialisch beistehen, eine junge adeliche Dame auszukundschaften, die mit ihrer Kammerjungfer ihrer alten[2] Tante entflohen und deren Spur zwischen unsern Bergen verloren gegangen seyn soll. [...] Da bist du uns eben zur rechten Stunde gekommen, Fortunat. [...] Ich meine, als Dichter in solchen romantischen[7] Fällen. – Ach theurer Freund, entgegnete Fortunat, ich wollte, die Romantik wäre lieber gar nicht erfunden worden! Solche romantische[7] Ver⟨344⟩liebte [...] machen zusammen an einem Morgen mehr dumme Streiche als ein gesetzter Autor im letzten Kapitel jemals wieder gut machen kann! – Da hatte er nun eben recht das Kapitel der Frau Amtmannin getroffen. Sie nickte ihm freundlich zu, klagte über den jetzigen Leichtsinn der Jugend und schob alles auf die Poesie[14].

[4] Hegel, Jacobi (1817), 21 f. (22): Es ist gleichmäßig eine Foderung an die Philosophie, diese Nothwendigkeit der sittlichen Bestimmungen und ihres Geltens, als auch das Höhere aufzuzeigen, in welchem sie gegründet sind, das eben darum auch Macht und Majestät über sie hat. – Ja, man könnte sogar geneigt werden, das Bewußtseyn dieser Majestät für den Ort der Wissenschaft[1] oder das Allerheiligste der Religion[1] aufzusparen, und es von einer populären Behandlung, in welcher Appellationen an das Gefühl und die innere Gewißheit des Subjects gestattet sind, fernzuhalten, wenn man nämlich ⟨22⟩ betrachtet, wie die Romantik leicht auch in die Sittlichkeit einbricht, wie gern die Menschen[1] lieber großmüthig als rechtlich, lieber edel als moralisch zu handeln geneigt sind und, indem sie sich wider den Buchstaben[11] des Gesetzes zu handeln erlauben, sich nicht so sehr vom Buchstaben[11] als vom Gesetz lossprechen.

[5] Krünitz [Korth], Oecon. Encycl. CLIX (1833), 632: Daher haben auch weise Gesetzgeber [...] verordnet, daß bei Eingehung eines Eheversprechens ganz besonders auf den ungezwungenen Willen von beiden Theilen gesehen werden soll, und daß selbst die kindliche Ehrfurcht, welche die erwachsene Jugend den Urhebern ihrer Tage schuldig ist, doch nicht die Verpflichtung den Kindern auferlegt, gegen ihren Willen und Neigung, bloß nach dem Gebote der Eltern, ein Eheverlöbniß einzugehen; besonders trifft dieses die weibliche Jugend, welche wegen der Romantik ihrer Einbildungskraft[1] und der daraus fließenden Schlüpfrigkeit ihres Verstandes[1] und Willens, von den Gesetzen, bei allen einzugehenden Geschäften in bürgerlichen Handlungen, vorzüglich in Schutz genommen zu werden verdient.

[6] Börne, Schild. Paris XII (1823), SS 2, 63.














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