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Semantik 
Belege 
[1] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1908 f.: Erkenntniß [...], [...] Urtheil, besonders ein Urtheil eines gesetzten oder selbst erwählten Richters, in der Sprache[4] der Kanzelleyen. In dieser Bedeutung ist es selbst im Hochdeutschen durchgängig als ein Neutrum üblich [...]. Auf des Rathes ⟨1909⟩ Erkenntniß. Die Strafe soll nach dem Erkenntnisse der Richter gemildert werden.

[2] Kleist, Kohlhaas (1810), 87: Luther sagte: rasender, unbegreiflicher und entsetzlicher Mensch! und sah ihn an. Nachdem dein Schwerdt sich, an dem Junker, Rache, die grimmigste, genommen, die sich erdenken läßt: was treibt dich, auf ein Erkenntniß gegen ihn zu bestehen, dessen Schärfe, wenn es zuletzt fällt, ihn mit einem Gewicht von so geringer Erheblichkeit nur trifft? – Kohlhaas erwiederte, indem ihm eine Thräne über die Wangen rollte: hochwürdiger Herr! es hat mich meine Frau ge kostet; Kohlhaas will der Welt zeigen, daß sie in keinem ungerechten Handel umgekommen ist. Fügt euch in diesen Stücken meinem Willen, und laßt den Gerichtshof sprechen; in allem Anderen, was sonst noch streitig seyn mag, füge ⟨88⟩ ich mich euch. Volltext

[3] Kleist, Kohlhaas (1810), 89: [L]aßt das Erkenntniß, wie es mir zukömmt, sprechen, und den Junker mir die Rappen auffüttern. Volltext

[4] Paalzow, Ste. Roche III (1839), SR 6, 110: Nach einem Jahre, in welchem [...] die Richter [...] alle Zeugen vernommen, und bald für, bald wider beschlossen hatten, fiel das Erkenntniß, wie zu erwarten stand, gegen Reginald aus.

[5] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 31.

[6] Kleist, Kohlhaas (1810), 100.

[7] Kleist, Kohlhaas (1810), 141.














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