Wortliste
Struktur
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Semantik 
11. ›Zweckfreiheit, Selbstzweckhaftigkeit, Kunsthaftigkeit‹.
Belege 
[1] Goethe, Ged. (1802), WA I, 4, 129: So ist's mit aller Bildung[1] auch beschaffen: | Vergebens werden ungebundne Geister[32] | Nach der Vollendung reiner Höhe streben. || Wer Großes will muß sich zusammenraffen; | In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister, | Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.

[2] A. Müller, Beredsamk. (!1812; 1816), 78: Die Nothwendigkeit und der Ernst bezeichnen das Geschlecht des Redners, Spiel und Freiheit das des Dichters.

[3] Schiller, Vergnüg. trag. Gegenst. (1792), NA 20, 134 f.: Für die Würdigung der Kunst[10] ist es [...] vollkommen einerley, ob ihr Zweck ein moralischer sey, oder ob sie ihren Zweck nur durch moralische Mittel erreichen könne, denn in beyden Fällen hat sie es mit der Sittlichkeit zu thun und muß mit dem Sittengesetz im engsten Einverständniß handeln; aber für die Vollkommenheit der Kunst[10] ist es nichts weniger als einerley, welches von beyden ihr Zweck und welches das Mittel ist. Ist der Zweck selbst moralisch, so verliert sie das wodurch sie allein mächtig ist, ihre Freiheit, und das, wodurch sie so ⟨135⟩ allgemein wirksam ist, den Reiz des Vergnügens. Das Spiel verwandelt sich in ein ernsthaftes Geschäft, und doch ist es gerade das Spiel, wodurch sie das Geschäft am besten vollführen kann. Nur indem sie ihre höchste ästhetische Wirkung erfüllt, wird sie einen wohlthätigen Einfluß auf die Sittlichkeit haben; aber nur indem sie ihre völlige Freyheit ausübt, kann sie ihre höchste ästhetische Wirkung erfüllen.

[4] A. Müller, Beredsamk. (!1812; 1816), 121.














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