Wortliste
Struktur
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Semantik 
4. ›Fehlen gesetzlicher Vorschriften oder der Durchsetzung derselben in der Gesellschaft, Gesetzlosigkeit, soziale Unordnung, Anarchie; Fehlen oder (konsensuelles oder in einseitiger Anmaßung begründetes) Außerkraftgesetztsein von Konventionen‹.
Belege 
[1] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1581: Athen blühete durch gerechte Gesetze, und durch unbändige Freyheit zerfiel die Republik.

[2] G. Forster, Ansichten I (1791), 414: Die Ausschweifungen des Pöbels lassen sich nicht berechnen, sobald er einmal aufgeregt ist, und das mit Zügellosigkeit so leicht von ihm zu verwechselnde Wort[1]: Freiheit! zu seinem Wahlspruch genommen hat.

[3] Gentz, Krieg Frz. Rev. (1801), 39: Gleich bei den ersten Debatten über ihre Verhältnisse mit dem Auslande nahmen sie die Larve der Friedlichkeit [...] ab, und gestanden im Angesicht der Welt, daß jene barbarische Anarchie, die seit 1789 die Freiheit des Französischen Volkes[1] genannt wurde, nur das Vorspiel der allgemeinen Anarchie, oder der allgemeinen Freiheit der Nazionen[1] sey.

[4] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 397: Bacchanalien, die berühmten griechischen[2], dem Weingotte Bacchus geweihten Frühlingsfeste. In jenen Tagen herrschte die völligste Freiheit. Keine Beleidigung durfte gerächt werden; die Schuldner konnten frei Athem holen; die Gerichtshöfe waren geschlossen.

[5] Kleist, Verl. St. Dom. (21811), 25: Toni fragte: wodurch sich denn die Weißen [...] so verhaßt gemacht hätten? – Der Fremde erwiderte betroffen: durch das allgemeine Verhältniß, das sie, als Herren[2] der Insel, zu den Schwarzen hatten, und das ich, die Wahrheit zu gestehen, mich nicht unterfangen will, in Schutz zu nehmen; das aber schon seit vielen Jahrhunderten auf diese Weise bestand! Der Wahnsinn der Freiheit, der alle diese Pflanzungen ergriffen hat, trieb die Negern und Kreolen, die Ketten, die sie drückten, zu brechen, und an den Weißen wegen vielfacher und tadelnswürdiger Mißhandlungen, die sie von einigen schlechten Mitgliedern derselben erlitten, Rache zu nehmen.

[6] S. v. Knorring, Evremont I (1836), 227: [S]o waren die Männer dieß Mal bei der Tafel allein, und der General benuzte die größere Freiheit, die dadurch entstand, als der Wein ihn etwas begeisterte, zu manchen Scherzen, die die Gegenwart der Frauen[1] unmöglich gemacht haben würde, und es schien seine Heiterkeit[4] zu erhöhen, wenn er solche witzige Einfälle an den Geistlichen[2] richten konnte, der nicht recht den Muth hatte, sie abzuweisen [...].

[7] Schiller, Universalgesch. (1789), NA 17, 365 f. (366): Hier finden wir den Menschen, in seines Erwerbes friedlichem Besitz sicher unter einer Million, ihn, dem sonst ein einziger Nachbar den Schlummer raubte. Die Gleichheit, die er ⟨366⟩ durch seinen Eintritt in die Gesellschaft verlohr, hat er wieder gewonnen durch weise Gesetze. Von dem blinden Zwange des Zufalls und der Noth hat er sich unter die sanftere Herrschaft der Verträge geflüchtet, und die Freyheit[4] des Raubthiers hingegeben, um die edlere Freyheit[10] des Menschen zu retten.

[8] Chr. F. D. Schubart, Ged. (1789), G, 193: Wie wenig weiß ein Volk[1] die Freiheit[6] zu gebrauchen! | Es wähnt, wenn nur von Blut die Mörderfäuste rauchen, | Wenn es den Peiniger mit Tigergrimm zerfleischt, | So sei es frei[6]. O Volk[1]! du hast dich selbst getäuscht. | Die Freiheit[4], die du suchst, ist Wuth, ist Mordgetümmel; | Sie wird verflucht von Gott[1], verflucht vom ganzen Himmel. | Ein Volk[1], bespritzt mit Blut, verdient nicht frei[6] zu sein, | In härtre Sklaverei stürzt es sich selbst hinein.

[9] Adelung, Gramm.-krit. Wb. III (21798), 447.

[10] Arndt, Erinn. (1840), 307.

[11] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. II (1834), 493 f. (494).

[12] Pückler-Muskau, Brf. Verstorb. I (1830), 84.

[13] Schiller, Dreyssigj. Krieg. I–II (1791), NA 18, 336.

[14] F. Schlegel, Less. Ged. u. Mein. I (1804), 57 f. (58).














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