Wortliste
Struktur
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Semantik 
6. ›bürgerliche, politische Freiheit, Bürgerrechte, Grundrechte, Recht auf Unversehrtheit und von Staatsseite bzw. geltenden gesellschaftlichen Ordnungen nicht behinderte Entfaltung der Person, politische Beteiligung, ungehinderten Wettbewerb, ungehinderte Meinungsäußerung, Religionsausübung usw.‹, auch im Gegensatz zur Leibeigenschaft [7, 27, 90]; aus reaktionärer Sicht auch ›Anarchie‹ (dann offen zu 4. Als Ort oder Rahmen für echte F. gilt die Republik [76]. F. erscheint als – gegebener, prekärer oder (wieder) zu erlangender – Zustand einzelner Individuen, sozialer Gruppen oder ganzer Nationen1/Völker1, dabei als dem Prinzip nach unantastbares, unveräußerliches Menschenrecht [42], das man jemandem nur lassen, nicht aber geben kann [15; vgl. auch 6]. Börne perspektiviert kritisch ein realitätsfremdes Freiheits6/7-Pathos, das er romantisch7 nennt [32]. Der von Winckelmann [23, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 95] behauptete, von Heyne [11, 50] bezweifelte Zusammenhang von F. und Kunst2, indem die als Voraussetzung bzw. positiv beeinflussender Faktor der letzteren angesehen wird, klingt auch bei Herder [46, ebenso Gesch. d. Menschh. III (1787), 144 (vgl. frei14 [1]) u. 146 f. (vgl. frei6 [9])], Forster [40], Schiller [14, 16], Passavant [63] und möglicherweise Ritter [65] an; R. Schumann postuliert ihn für die Poesie1 [20]. In einen anderen gedanklichen Zusammenhang gehört die Engführung von F. und der griechischen alten3 Komödie [18], die Freiheit9 (s. dort [37, 38, 39]) nötig hat. – Sowohl im Ancien Regime als auch in der Restaurationszeit ist F. ein Fahnenwort ⦿ im politischen Diskurs; Goethe reflektiert kritisch, dass politische Akteure aller Richtungen F. als Parole, Feldgeschrei oder Losungswort verwenden [9]. Vor dem Hintergrund der herrschenden Zensur stellt Heine fest, dass Schreibweisen der Ironie3 ein Indiz für politische Unfreiheit sind, weil sie dazu dienen, seine Gedanken anzudeuten, ohne sich eine faßbare Blöße zu geben [44]; konsequenterweise wird die Aussage durch die Zensur unterdrückt.
Belege 
[1] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 303: Wo öffentlicher Friede ist, da ist Freyheit, und auch umgekehrt.

[2] Arndt, Erinn. (1840), 252: Der dem Gesetz unterwürfige Mensch will [...], daß alle dem Gesetze gehorchen sollen, daß der König! wie der Bettler die Majestät desselben anerkennen und ihr gehorchen soll. In diese Majestät des Gesetzes setzt er die eigentliche Freiheit. Wo aber nur die geringste Ausnahme ist, wo gelehrt werden darf, daß der Herrscher über dem Gesetze ist, da trifft er das Gebiet der Sklaverei an, wie mannigfaltig auch die Abstufungen von dem Besseren zum Schlechteren seien.

[3] C. Böhmer, an F. L. W. Meyer (11. 7. 1791), C 1, 225: Ich wollte, Sie wären in Paris und könten mir sagen, wie es dort seit der verunglückten Flucht des Königs aussieht, welche Häupter das Volk[1/4/5?] leiten, das sich von Freyheit begeistert dünkt, und ob sich die wüthenden Wellen verhaßter Uebertreibungen bald legen werden.

[4] Börne, Press. Bai. (1818), 17: Reichthum und Macht sind beschränkt in ihrem Maße; es kann nicht jeder alles haben; das erkennt auch der einfältigste und eigensüchtigste Mensch[8]. Aber es bedarf auch nicht des Besitzes eines Guts, um die lärmende Habgierde zu beschwichtigen, sondern nur der ungehinderten Freiheit darnach zu streben. Es ist eine große Lehre der Regierungskunst [...]: hoffnungslose Bürger sind gefährlich, denn sie sind auch furchtlos.

[5] Börne, Ew. Jud. (*1821; 1829), SS 2, 537: Ich liebe nicht den Juden[1], nicht den Christen, weil Jude[1] oder Christ: ich liebe sie nur, weil sie Menschen[1] sind und zur Freiheit geboren. Freiheit sei die Seele meiner Feder, bis sie stumpf geworden ist oder meine Hand gelähmt.

[6] Börne, Brf. Paris I (1832), 159: Hiesige Blätter sagen bestimmt, im nächsten Monate würde in Preußen eine Constitution promulgirt werden [...]. Aber eine Constitution, die man im Dunkeln macht, kann nur ein Werk der Finsterniß werden. Die Freiheit, die man von Herren[2] geschenckt ⟨160⟩ bekömmt, war nie etwas werth; man muß sie stehlen oder rauben.

[7] Brockhaus, Conv.-Lex. I (1809), 21: Aesopus [...] war im Sclavenstande geboren; allein sein Witz[3], durch den er sich auszeichnete, verschaffte ihm die Freiheit.

[8] Brockhaus, Conv.-Lex. II (1809), 57: Der Freiheitsbaum, ist [...] das sinnliche Zeichen der errungenen Freiheit geworden.

[9] Goethe, Not. u. Abhdlg. (1829), WA I, 7, 93 f. (94): Überhaupt pflegt man bei Beurtheilung der verschiedenen Regierungsformen nicht genug zu beachten, ⟨94⟩ daß in allen, wie sie auch heißen, Freiheit und Knechtschaft zugleich polarisch existire. Steht die Gewalt bei Einem, so ist die Menge unterwürfig, ist die Gewalt bei der Menge, so steht der Einzelne im Nachtheil; dieses geht denn durch alle Stufen durch, bis sich vielleicht irgendwo ein Gleichgewicht, jedoch nur auf kurze Zeit[6], finden [...] Wie man denn niemals mehr von Freiheit reden hört, als wenn eine Partei die andere unterjochen will und es auf weiter nichts angesehen ist, als daß Gewalt, Einfluß und Vermögen aus einer Hand in die andere gehen sollen. Freiheit ist die leise Parole heimlich Verschworner, das laute Feldgeschrei der öffentlich Umwälzenden, ja das Losungswort der Despotie selbst, wenn sie ihre unterjochte Masse gegen den Feind anführt [...].

[10] Heine, Romant. Schule (1836), 53: Als man [...] entdeckte, daß eine Propaganda von Pfaffen und Junkern, die sich gegen die religiöse und politische Freiheit Europas verschworen, die Hand im Spiele hatte, daß es eigentlich der Jesuitismus war, welcher, mit den süßen Tönen der Romantik, die deutsche Jugend so verderblich zu verlocken wußte wie einst der fabelhafte Rattenfänger die Kinder von Hameln, da entstand großer Unmuth und auflodernder Zorn unter den Freunden der Geistesfreiheit und des Protestantismus in Deutschland. Volltext

[11] Heyne, Antiquar. Aufs. I (1778), 171: [J]ener Grundsatz, der die Vollkommenheit der Kunst[10] unter den Griechen von der Freyheit ableitet, erfordert, wenn er zutreffen soll, so viele Erweiterungen und Einschränkungen, daß am Ende wenig davon übrig bleibt. Allerdings kann die Freyheit von Umständen begleitet werden, welche die Künstlergenies erwecken können: als, Begeisterung der Ruhmbegierde; aber Freyheit an und für sich kann ein unthätiger, träger, tämischer Zustand seyn; er kann auch von so vielen Unruhen und Bedrängnissen, physischer, sittlicher und politischer Art, beenget werden, daß Kunst[2] und Wissenschaft wenig Eingang finden. Die Freyheit der Griechen ist überdies ein so unbestimmtes, und nach verschiedenen Gegenden und Zeiten[3] Griechenlands so vielartiges Ding, daß alles schwankend wird, was man darauf bauet. Ganz anders war man frey in Athen, anders zu Sparta, zu Theben, und noch anders in den ruhigen Gefilden von Phocis und Doris, von Elis und Arcadien; und hier ist die Kunst[2] nie ⟨172⟩ hochgestiegen. Volltext

[12] Kant, Gemeinspruch (1793), 267: Es muß in jedem Gemeinen Wesen ein Gehorsam [...], aber zugleich ein Geist[14] der Freiheit sein [...]. Der erstere, ohne den letzteren, ist die veranlassende Ursache aller Geheimen Gesellschaften. Denn es ist ein Naturberuf der Menschheit[2], sich, vornehmlich in dem, was den Menschen[2] überhaupt angeht, einander mitzutheilen; jene Gesellschaften also würden wegfallen, wenn diese Freiheit begünstigt ⟨268⟩ wird. – Und wodurch anders können auch der Regierung die Kenntnisse kommen, die ihre eigene wesentliche Absicht befördern, als daß sie den in seinem Ursprung und in seinen Wirkungen so achtungswürdigen Geist[14] der Freiheit sich äußern läßt?

[13] Schelling, Syst. transsc. Id. (1800), 422 f.: Die allgemeine Rechts-Verfassung ist Bedingung der Freyheit, weil es ohne sie für die Freyheit keine Bürgschaft giebt. Denn die Freyheit, welche nicht durch eine allgemeine Naturordnung ⟨423⟩ garantirt ist, existirt nur precär, und ist, wie in den meisten unserer jetzigen Staaten, eine nur parasitisch gedeihende Pflanze, welche einer nothwendigen Inconsequenz gemäß im Allgemeinen geduldet wird, doch so, daß der einzelne seiner Freyheit nie sicher ist. So soll es nicht seyn. Die Freyheit soll keine Vergünstigung seyn, oder ein Gut, das nur gleich einer verbotenen Frucht genossen werden darf. Die Freyheit muß garantirt seyn durch eine Ordnung, welche so offen, und so unveränderlich ist, wie die der Natur[2].

[14] Schiller, Abfall Niederl. (1788), NA 17, 36: Das Genie[2] dieser Nation[1], durch den Geist[12] des Handels und den Verkehr mit so vielen Völkern[1] entwickelt, glänzte in nützlichen Erfindungen; im Schooße des Ueberflusses und der Freiheit reiften alle edleren Künste[2].

[15] Schiller, Anm. u. Würd. (1793), 171: Es läßt sich ebensowenig sagen, daß der Geist[19] die Schönheit[1] erzeuge, als man [...] von dem Herrscher sagen kann, daß er Freyheit hervorbringe; denn Freyheit kann man einem zwar lassen, aber nicht geben. Volltext

[16] Schiller, Ged. I (1795), NA 1, 263: Siehe da wimmeln von fröhlichem Leben die Krahne, die Märkte, | Seltsamer Sprachen[11] Gewirr braußt in das wundernde Ohr[4]. | Auf den Stapel schüttet die Aernten der Erde der Kaufmann, | Was dem glühenden Stral Afrikas Boden gebiert, | Was Arabien kocht, was die äusserste Thule bereitet, | Hoch mit erfreuendem Gut füllt Amalthea das Horn. | Da gebiert dem Talente das Glück die göttlichen Kinder, | Von der Freyheit gesäugt wachsen die Künste[1] empor, | Mit nachahmendem Leben erfreuet der Bildner die Augen, | Und von Dädal beseelt redet das fühlende Holz, | Künstliche Himmel ruhn auf schlanken jonischen Säulen | Und den ganzen Olymp schließet ein Pantheon ein [...].

[17] Schiller, Ged. II (1800), NA 2.1, 237: Freiheit und Gleichheit! hört man schallen, | Der ruh'ge Bürger greift zur Wehr, | Die Straßen füllen sich, die Hallen, | Und Würgerbanden ziehn umher, | Da werden Weiber zu Hyänen | Und treiben mit Entsetzen Scherz, | Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen, | Zerreissen sie des Feindes Herz.

[18] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 285: Die alte[1] Komödie hat mit der athenischen Freyheit zugleich geblüht; es waren dieselben Umstände und Personen, welche beyde unterdrückten. So viel fehlt daran, daß Aristophanes durch seine Verläumdungen den Tod des Sokrates verschuldet hätte, [...] daß es vielmehr dieselbe gewaltsame Verfassung der Republik war, welche sowohl die spottenden Rügen des Aristophanes zum Schweigen[1] brachte, als die ernsten des unbestechlichen Sokrates mit dem Tode bestrafte. Volltext

[19] C. Schlegel, an J. D. Gries (9. 6. 1799), C 1, 549: Wie wenig Sinn[5] ich [...] eigentlich für Fichtens System [...] habe, können Sie denken. Das Gute um des Guten willen, das begreife ich in ihm, das erhebt meine Seele, und ausserdem bewundre ich an ihm die Höhe des menschlichen Geistes[14] und interressire mich für den Verfechter der Freyheit im Denken – seine persönliche Bravheit abgerechnet.

[20] R. Schumann, Tageb. I (*1827), 77: Die politische Freiheit ist vielleicht die eigentliche Amme der Poesie[1]: sie ist zur Entfaltung der dichterischen Blüthen am meisten nothwendig: in einem Lande, wo Leibeigenschaft, Knechtschaft etc. ist, kann die eigentliche Poesie[1] nie gedeihen: ich meine die Poesie[1], die in das öffentliche Leben entflammend u. begeisternd tritt.

[21] L. Tieck, an S. Tieck (7. 8. 1792), MZM, 302: Er kann von der Freiheit, der Revolution in Frankreich und dem unglüklichen Zustand der Pohlen eben so kalt und möglich kälter sprechen als über seine Frisur.

[22] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 82 (2): Die Hetrurier waren so eifersüchtig über die Freyheit, und so große Feinde der Königlichen Macht, daß diese ihnen auch unter Völkern[1], die nur mit ihnen in Bündniß standen, verhaßt und unerträglich war.

[23] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 130: In Absicht der Verfassung und Regierung von Griechenland ist die Freyheit die vornehmste Ursache des Vorzugs der Kunst[2].

[24] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 292.

[25] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 295 f..

[26] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 759.

[27] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 1441.

[28] Arndt, Erinn. (1840), 94.

[29] Arndt, Erinn. (1840), 269.

[30] Börne, Aph. u. Misz. (1829), SS 2, 205.

[31] Börne, Immermann [Tirol] (1829), SS 1, 345 f. (346).

[32] Börne, Immermann [Tirol] (1829), SS 1, 358.

[33] Börne, Brf. Paris I (1832), 12 f. (13).

[34] Börne, Brf. Paris I (1832), 120.

[35] Börne, Brf. Paris V (1834), 197.

[36] Brockhaus, Conv.-Lex. II (1809), 138.

[37] Brockhaus, Conv.-Lex. VII (1809), 126.

[38] Eichendorff, Dicht. u. Ges. (1834), 72.

[39] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), XVIII.

[40] G. Forster, Leitfad. Gesch. d. Menschh. (1789), 282.

[41] Goethe, Not. u. Abhdlg. (1829), WA I, 7, 27.

[42] Grosse, Genius I (1791), 199.

[43] Hegel [Hotho], Aesth. III (1838), 478.

[44] Heine, Romant. Schule (1836), 165.

[45] Heine, Romant. Schule (1836), 323 f. (324).

[46] Herder, Gesch. d. Menschh. III (1787), 163.

[47] Herder, Gesch. d. Menschh. III (1787), 282.

[48] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 97 f. (98).

[49] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 356.

[50] Heyne, Antiquar. Aufs. I (1778), 172 f..

[51] Th. Huber, Holland (1811), 190 ff. (192).

[52] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 141.

[53] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 144.

[54] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 157 f. (158).

[55] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 189 f. (190).

[56] Kant, Metaph. d. Sitt. I (1797), 192.

[57] Kant, Metaph. d. Sitt. I (1797), 211 f. (212).

[58] S. v. Knorring, Evremont II (1836), 77.

[59] Laube, Jg. Eur. I.2 (1833), 163.

[60] Lichtenberg, Sudelb. J (*1789–93), SuB 1, 820, Nr. 1182.

[61] Maimon, Lebensgesch. I (1792), 5 f..

[62] Novalis, Blüthenstaub (1798), 70, Nr. 2.

[63] Passavant, Toscana (1820), 2 f. (3).

[64] Pückler-Muskau, Andeut. Landsch. (1834), 275 f. (276).

[65] Ritter, Fragm. II (1810), 101, Nr. 487.

[66] Schiller, Räuber (1781), NA 3, 108.

[67] Schiller, Fiesko (1783), NA 4, 45.

[68] Schiller, Ged. I (1786), NA 1, 173 f. (174).

[69] Schiller, Abfall Niederl. (1788), NA 17, 39.

[70] Schiller, Brief. Don Karlos (1788), NA 22, 140.

[71] Schiller, Anm. u. Würd. (1793), 176.

[72] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 248.

[73] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 121.

[74] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. I (1809), 363.

[75] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.1 (1809), 89.

[76] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.1 (1809), 209 f. (210).

[77] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.2 (1811), 362.

[78] A. W. Schlegel, Dramat. Lit. II.2 (1811), 362.

[79] F. Schlegel, Ueber d. Philos. (1799), 6.

[80] Chr. F. D. Schubart, Ged. (1789), G, 193.

[81] K. A. Varnhagen von Ense, Denkw. I (1837–42), 181.

[82] J. H. Voß, F. Stolberg (1819), 12.

[83] J. H. Voß, F. Stolberg (1819), 112.

[84] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 17.

[85] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 28.

[86] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 82 (1).

[87] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 83.

[88] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 132.

[89] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 133.

[90] Winckelmann, Gesch. d. Kunst I (1764), 297.

[91] Winckelmann, Gesch. d. Kunst II (1764), 316.

[92] Winckelmann, Gesch. d. Kunst II (1764), 340.

[93] Winckelmann, Gesch. d. Kunst II (1764), 356.

[94] Winckelmann, Anm. Gesch. Kunst (1767), 22.

[95] Winckelmann, Anm. Gesch. Kunst (1767), 97.














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