Wortliste
Struktur
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Semantik 
1. ›einer Person durch Geburt oder Verleihung zukommende Gesamtheit bestimmter rechtlicher und sozialer Privilegien; Zugehörigkeit zum Adelsstand (Adel2)‹; in einigen Fällen auch speziell ›(rechtlich definierte) Statussymbole, äußere Erkennungszeichen des Adels1, z. B. ein Adelsprädikat, oder -titel, ein Wappen‹ [4, 30 (?), 79]; auch ›standestypisches Verhalten, aristokratischer Gestus‹ [25]. Im Zusammenhang mit bestimmten wertenden oder Wertmaßstäbe ausdrückenden Adjektiven (gut, untadelhaft o. ä.) mit impliziter Hypallage ⦿ auch ›Ansehen und sozialen Rang begründende Qualität der Zugehörigkeit einer Familie zum Adelsstand‹: Hohes Prestige genießt alter1 A., d. h. die Tatsache, dass jemand über eine lange Reihe von (ihrerseits adeligen) Ahnen verfügt [2, 29, 33, 45, 48, 49, 54, 58, 64, 72, 78, 85, 86, 91, 108]. Wer für sich beansprucht, über alten1 A. zu verfügen – was insbesondere in Fragen der Turnierfähigkeit (›Erlaubnis, an Turnieren teilzunehmen‹, im Untersuchungszeitraum realiter ohne Belang) und der Stiftsfähigkeit (›Berechtigung, ggf. in den Genuss bestimmter geistlicher Pfründen zu gelangen‹) ausschlaggebend ist [49, 78] –, muss sich der Ahnenprobe unterziehen, d. h. in der Regel 16 adelige Vorfahren (beide Eltern, alle Großeltern, Urgroßeltern und Ururgroßeltern) nachweisen [33, 49, 68; vgl. 96]. Ebenfalls prestigeträchtig kann (zusätzlich) die oder eine historische Bedeutung eines oder mehrerer Ahnen sein. Demgegenüber wird neuer3 A. abschätzig betrachtet, seine Träger gelten als Emporkömmlinge [17, 61, 89]; nicht selten haben sie den A. für Geld erworben [11, 15, 94, 109; vgl. 113]. Er wird allerdings auch ohne finanzielle Gegenleistung als Ausdruck herrscherlicher Gunst verliehen [12, 23, 28, 111] und in einigen Fällen auch als Anerkennung für konkrete Verdienste [6, 21, 27, 92, 94, 106]. – Unterschieden wird hoher und niederer A. (als Zugehörigkeit zum hohen bzw. niederen Adel2; s. d.). Das Recht zur Verleihung des A. hat im Alten Reich der Kaiser oder ein von ihm befugter Rechtsträger [23, 40, 51]; im Deutschen Bund verleiht ihn der souveräne Landesherr. ⦿ In bestimmten Fällen kann der A. verloren gehen oder aberkannt werden [22, 38, 49, 50, 61] oder auch freiwillig niedergelegt werden [5]. ⦿ Ein nicht verlorener, aber über Generationen nicht gebrauchter A. kann erneuert werden [26, 49, 59, 103, 107]. – A. ist in der Regel erblich. ⦿ Üblicherweise wird er über den Vater [67, 83], in Ausnahmefällen auch über die Mutter [42] an ehelich geborene Kinder [6; vgl. 97] vererbt. Adoptiert ein Adeliger ein nichtadeliges Kind, so kommt der A. dem Kind nicht von selbst zu, sondern muss ihm eigens verliehen werden [50]. Heiratet ein Adeliger eine Bürgerliche, so erwirbt diese dadurch ihrerseits den A. [83]; heiratet eine Adelige einen Bürgerlichen, so verliert sie dadurch den A. [22, 23, 83]. – Gilt einerseits die Nobilitierung für Bürgerliche als attraktiv, da sie gesellschaftliche und/oder ökonomische Vorteile verspricht [23, 76], so erscheint sie andererseits – aus einer Position vorgeblichen oder tatsächlich vorhandenen bürgerlichen Selbstbewusstseins heraus – als nicht oder kaum wünschenswert (vgl. 3 [1]). Schiller behauptet, dem ihm verliehenen A. nur um seiner Frau willen (die ihren eigenen A. durch die Heirat mit dem Bürgerlichen eingebüßt hatte) einen Wert beizumessen [22, 23]. Hufeland lehnt den ihm angebotenen A aus moralischen Gründen ab [12]. – A. und Bildung [10], A. und Leistungsethos [57], A. und Tugend [18; vgl. 16], A. und Adel5 [35, 77, 80, 112; vgl. 3, 31, 58, 65, 66, 69, 112, 113] gehören nicht notwendig zusammen, werden im Extremfall sogar als einander ausschließend angesehen [32].
Belege 
[1] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 164: Der Adel [...]. Ein gewisser Vorzug des Standes und Geschlechtes[4], welcher diejenigen, so damit begabet sind, unter andern auch berechtiget, ihrem Geschlechtsnahmen das Vorwörtchen von vorzusetzen [...].

[2] Ahlefeld, Ges. Erz. I (1822), 77: [I]hre Geburt – ein Umstand, der dem ahnenstolzen Minister wohl wichtiger, als das Vermögen seyn mochte – stellte sie durch alten[1] und untadelhaften Adel dreist an seine Seite.

[3] Aurbacher, Volksbüchl. II (1829), 87 f. (88): Wiewol freilich, wenn ein Adeliger ein Unedler ist, ⟨88⟩ dann – ist nichts daran, an ihm und seinem Adel.

[4] Börne, Brf. Paris II (1832), 36: Als vornehmer Herr[1] wurde er von den hohen und höchsten Ständen freundlich angezogen, und da er oft incognito reiste (er führte sogar wie ein Gauner doppelte Pässe mit falschen Namen) und ein deutscher Edelmann, wenn er seinen Adel ablegt, bescheiden glaubt, es bliebe dann nichts mehr von ihm übrig, drängte er sich mit der Zuversicht eines Unsichtbaren auch in die niedrigsten Stände.

[5] Brentano, Friedenspuppe (1815), 26: Der Advokat [...] bearbeitete den Chevalier zu dem Entschluß, auf seinen Adel zu resigniren, um sein Vermögen zu retten. Volltext

[6] Brockhaus, Bild.-Conv.-Lex. I (1837), 22: Adel[1/2] ist diejenige Standeseigenschaft einer Person, vermöge deren ihr besondere, durch Gesetz, Herkommen oder Landesverfassung bestimmte Vorrechte vor andern Staatsbürgern blos persönlich oder als erbliche Geschlechtsvorzüge zugestanden werden; auch bezeichnet man mit diesem Worte[1] alle Die, welche sich im Besitze jener Standeseigenschaft befinden. Wird Jemandem der Adel[1] als Belohnung seiner Verdienste ertheilt, so heißt er persönlicher oder Verdienstadel; gründet sich die Erwerbung auf die Geburt in einer durch adelige Ältern gesetzmäßig eingegangenen Ehe[1] (denn durch Annahme an Kindesstatt oder Anerkennung durch nachfolgende Ehe[1] wird er nicht schlechterdings und durch Ehelichmachung mittels Rescripts des Fürsten gar nicht erlangt), so nennt man ihn Geburts- oder Erbadel. Gegen diesen letztern und seine in Anspruch genommenen Vorrechte haben sich namentlich zur Zeit[3] der franz. Revolution in Frankreich und später auch in Deutschland viele Stimmen[11] erhoben; dort ward der Erbadel 1789 ganz abgeschafft und hier seine Vorrechte sehr beschränkt, wodurch die Gleichheit mit den übrigen Ständen, und namentlich die Zuziehung des Adels[2] zu den öffentlichen Lasten sehr gefödert wurde.

[7] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), 318: Ich bin von Adel, heißt fürs erste oft so viel: meine Vorfahren haben eine große Anzahl von Generationen hindurch in einer gewissen Wohlhabenheit gelebt; ich selbst bin von Jugend auf an dieselbe gewöhnt worden, und ich habe dadurch eine Art von Anspruch erlangt, bequemer zu leben als ihr anderen, die ihr dessen nicht gewohnt seyd.

[8] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 45: In Frankreich und Deutschland ist der Adel ein Erbe der ganzen Familie; nur wo Majorate sind, oder bei eigentlich regierenden Fürsten, Grafen und Herren geht die Regentschaft auf den ältesten über, und die andern Mitglieder der Familie werden apanagirt. Dabei ist in Deutschland noch die besondere Bedingung, daß Vater und Mutter gleichen Standes sein müssen, weil die Kinder einer gemischten Ehe nicht der Erbfolge fähig sind.

[9] Hippel, Lebensläufe II (1779), 7: [E]r war ja von gutem Adel.

[10] Hoffmann, Elix. d. Teuf. II (1816), PW 2, 240: Bei dem besten Willen, sich recht vorurteilsfrei zu zeigen, mischt sich in das Betragen des Adligen gegen den Bürger ein gewisses Etwas, das wie Herablassung, Duldung des eigentlich Unziemlichen aussieht; das leidet kein Mann, der im gerechten Stolz wohl fühlt, wie in adliger Gesellschaft oft nur er es ist, der sich herablassen und dulden muß das geistig Gemeine und Abgeschmackte. Sie sind selbst von Adel, Herr Leonard, aber wie ich höre, ganz geistlich und wissenschaftlich erzogen. Daher mag es kommen, daß Sie der erste Adlige sind, an dem ich selbst im Zirkel des Hofes unter Adligen auch jetzt nichts Adliges, im schlimmen Sinn[1] genommen, verspürt habe.

[11] Th. Huber, Fr. v. 40 Jahr. (*1800), 132: Ich war ungefähr in meinem vierzehnten Jahre, als mein Vater den Adel kaufte.

[12] Chr. W. Hufeland, Selbstbiogr. (*bis1831), 122: [D]as Ordenszeichen meines Königs trug ich als Sinnbild meiner Treue gern und beständig. – Nun wollte aber seine Gnade mich und meine Kinder[2] in den Adelsstand erheben. Dies setzte mich in große Verlegenheit, denn hier mußte ich nicht bloß für mich, sondern auch für meine Kinder[2] entscheiden, und die Verantwortlichkeit sowohl des Adligseins als Nichtadligseins eines ganzen Geschlechts[3] auf mich nehmen. Ich überlegte es vor Gott[1] und meinem Gewissen und die Entscheidung war: du darfst den Adel nicht annehmen, wenn auch nicht deinet-, doch deiner Kinder[2] und Nachkommen wegen. | Die Hauptgründe dagegen waren: 1. Es wird dadurch den Kindern[2] mit dem Blute das Prinzip des Stolzes eingepflanzt, sich mehr und höher, ja wirklich aus anderem Blute bestehend zu denken, folglich andere geringer zu achten, als sich, – gerade das Gegenteil von dem, was das Christentum lehrt. 2. Ebenso wird ihnen mit dem Blute das Prinzip der Rache eingeflößt, keine Beleidigung der sogenannten Ehre ungerochen zu lassen, sondern sie nur mit dem Blute, ja dem Leben des Beleidigers zu vergelten und auszulöschen. 3. Ebenso das falsche Prinzip der Adelsehre, der Gegensatz der ⟨123⟩ Ehre, die vor Gott[1] gilt, indem sich mit jener Ausschweifung, Ehebruch, Schuldenmachen (also Stehlen) recht gut verträgt. 4. Die darauf gegründete Pflicht des Duellierens, welches doch immer, wenn es unglücklich ausfällt, ein absichtlicher Mord bleibt.

[13] A. v. Humboldt, Cordill. I [TrN. N.] (1810), 73: Ein todter Mensch[1], sagen die Eingebornen, ist zu ewigem Stillschweigen gebracht: ihrer Meinung nach ist leben reden; und, wie wir bald sehen werden, viel reden ein Zeichen von Macht und Adel.

[14] Krünitz, Oecon. Encycl. IV (1774; 21783), 86: Wenn nun jemand z. E. 200 Stück hochstämmige Aepfel- und Birnbäume auf einmahl verlangte, und mir die Wahl selbst überließe, so würde ich mich nach seinem Stande erkundigen. Ist er einer von Adel, so würde er mehr Tischäpfel und Tafelbirnen, als wirthschaftliche, bekommen. Sollte aber ein neuer Garten bloß zur Haushaltung angelegt werden, so müsten der wirthschaftlichen Aepfel und Birnen die meisten seyn.

[15] La Roche, Brf. Rosal. I (21797), 429: Ablaß der Sünden und Adel wird mit Geld erkauft [...].

[16] W. Müller, Ged. III (1827), 332: Die, so außer ihrem Adel haben weiter nichts als Tadel, | Sind mit Recht am meisten eitel auf den tadellosen Adel.

[17] Naubert, Amtmannin I (1788), 124: Josephe, sagte sie, hat sich dem Stande nach etwas besser bedacht als ihre Schwester, aber mein Gott[1], neuer[3] Adel, oder gar keiner, ist in meinen Augen auch ziemlich dasselbe.

[18] Naubert, Amtmannin II (1788), 108: [W]as ist Adel gegen Tugend?

[19] Novalis, an seinen Vater (Mitte Jun. 1796), NS 4, 184: Ich habe mir ein Mädchen gewählt. Sie hat wenig Vermögen und ob sie gleich von Adel ist, so ist sie doch nicht stiftsfähig. Es ist eine Fräulein von Kühn.

[20] Pückler-Muskau, Brf. Verstorb. III (1830), 217: Unter solchen Umständen kann man wohl ein wenig auf seine Familie und seinen Adel stolz seyn.

[21] Schiller, Räuber (1781), NA 3, 88: Er war der Stammvater des gräflichen Hauses, und erhielt den Adel vom Barbarossa, dem er wider die Seeräuber diente.

[22] Schiller, an Hzg. Georg v. Sachsen-Meiningen (22. 12. 1789), NA 25, 372: Euer Herzogliche Durchlaucht haben mich durch Uebertragung einer Professur bey der Academie in Jena zu der höchsten Dankbarkeit verpflichtet. Mein einziges Bestreben wird dahin gerichtet sein, das gnädigste Vertrauen, das Euer Durchlaucht in mich setzen, durch meinen Fleiß und meinen Eifer zu rechtfertigen. Aber ehe ich mich dieser Gnade noch habe würdig zeigen können, muß ich Ihre Güte, gnädigster Herr, durch eine neue[1] Bitte misbrauchen. Ich bin auf dem Wege, eine Heurath zu thun, die das ganze Glück meines Lebens ausmacht; mit einem Fräulein von Lengefeld, einer Tochter der Oberhofmeisterin in Rudolstädtischen Diensten. Da mir die Güte der Mutter und die Liebe der Tochter das Opfer des Adels bringt, und ich ihr sonst gar keine äußerlichen Vortheile dafür anzubieten habe, so wünschte ich, ihr dieses Opfer durch einen anständigen Rang in etwas zu ersetzen oder weniger fühlbar zu machen. Durch zwey Silben, gnädigster Herr, können Sie meinen Wunsch erfüllen, und dieses Geschenk würde aus den Händen Euer Herzoglichen Durchlaucht einen vorzüglich hohen Werth für mich haben. [⦿]

[23] Schiller, an Körner (29. 11. 1802), NA 31, 177: Du willst nähere Nachricht, wie es mit meinem Adel[1] zugegangen. [...] Der Herzog hatte mir schon seit länger her etwas zugedacht gehabt, was mir angenehm seyn könnte. Nun traf es sich zufällig, daß Herder, der in Bayern ein Gut gekauft, was er nach dem Landesgebrauch als Bürgerlicher nicht besitzen konnte, vom Churfürsten von der Pfalz, der sich des Nobilitationsrechtes anmaßt, den Adel[1] geschenkt bekam. Herder wollte seinen Pfalzgräflichen Adel[1] hier geltend machen [⦿], wurde aber damit abgewiesen, und obendrein ausgelacht, weil ihm jedermann diese Kränkung gönnte, denn er hatte sich immer als der gröbste Democrat herausgelassen und wollte sich nun in den Adel[2] eindrängen. Bei dieser Gelegenheit hat der Herzog gegen Jemand erklärt, er wolle mir einen Adel[1] verschaffen, der unwidersprechlich sey. Dazu kommt noch, daß sich Kotzebue den der Hof auch nicht leiden konnte, zudringlicher weise an den Hof eindrang, welches man ihm, da er und seine Frau[3] Ansprüche hatten, nicht verwehren konnte, obgleich man schwer genug daran gieng. Dieß mag den Herzog noch mehr bestärkt haben, mich adeln zu laßen. Daß mein Schwager den ersten Posten am Hof bekleidet, mag auch mitgewirkt haben, denn es hatte was sonderbares, daß von zwey Schwestern die Eine einen vorzüglichen Rang am Hofe, die andere gar keinen Zutritt zu demselben hatte, obgleich meine Frau[3] und ich sonst viele Verhältniße mit dem Hofe hatten. Dieses alles bringt dieser Adelsbrief nur ins Gleiche, weil meine Frau[3], als eine Adeliche von Geburt, dadurch in ihre Rechte, die sie vor unserer Heurath hatte, restituiert wird; denn sonst würde ihr Mein Adel[1] nichts geholfen haben.

[24] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 147: Noch immer werden bey Ertheilung des Adels neue[1] Wappen entworfen, bey Vermählungen Wappen zusammengefügt, also sollte man auch die nöthige Kenntniß davon haben.

[25] C. Schlegel, an L. Gotter (18. 7. 1796), C 1, 391: So viel ich durch den Adel hindurch sehn konte, scheint sie [sc. Ch. v. Kalb] wirklich Geist[20] zu haben.

[26] F. Schlegel, an A. W. Schlegel (16. 1. 1810), KJ 2, 102: Ich habe in Ungarn in Erfahrung gebracht, daß noch viele unsers Nahmens in und um Hermanstadt vorhanden sind, und werde suchen, nähere Erkundigung einzuziehn. Die Erneuerung des Adels könnte auch für mich [von Wert sein] besonders in der Folge, da ich dadurch sogleich von selbst das ungarische Indigenat, was sonst so äusserst schwer zu bekommen ist, erhielte, auch um so weniger als Fremder[1] betrachtet werden könnte, bei so altoesterreichischer Abstammung.

[27] J. Schopenhauer, Gabriele II (1821), 281: Ihr Vater war der Sohn eines sehr angesehenen aber bürgerlichen Hauses, seinen später erworbnen Adel verdankte er nur seinen Verdiensten und dem Range, den er bekleidete.

[28] Schulze-Kummerfeld, Leb. I (*1782–?94), 25: Dieser Herr von Michelanzky war ehemals ein Tänzer auf dem Wiener Theater, kam nach München, ein Fräulein verliebte sich in ihn, und da ihm der Fürst sehr wohl wollte, so erteilte er ihm den Adel und machte ihn zum Universitäts-Tanzmeister in Ingolstadt, um das Fräulein heiraten zu können.

[29] Temme, Volkssag. Pomm. (1840), 164 f.: Es lebte einmal in Pommern ein armes Ehepaar von altem[1] Adel. Die reiseten eines Tages zu Fuße, und kamen in ein Wirthshaus, wo sie sich hinter den Ofen setzten und ihre Reisekost verzehrten. Die bestand aus trockenem Brodte und etwas Knappkäse. | Bald darnach kam eine Kutsche, darin saß ein reiches Ehepaar aus dem Bürgerstande. Die kehrten gleichfalls in dem Wirthshause ein, und ließen durch ihren Bedienten sich den Speisekasten für die Reise nachtragen. Darin ⟨165⟩ waren aber kalte Braten, Kuchen, Wein und mehr dergleichen; das verzehrten sie an einem Tische, den sie sich sauber decken ließen. | Als solches der arme Edelmann am Ofen gesehen, hat er voll Neides zu seiner Frau[3] gesagt: Sehet, wie sich das Bürgerpack traktiren kann! Den hat die Edelfrau aber getröstet mit den Worten: Dafür haben wir doch den hochgelobten Adel!

[30] L. Tieck, P. Lebrecht (1795–96), W 1, 186: Ich ersah aus Dero Geschichte[3], daß Dieselben eigentlich ein Edelmann sind, ich war daher lange ungewiß, wie ich Sie anreden und titulieren sollte doch, da Sie den Adel wieder abgelegt haben, und durch Ihre Mesalliance zeigen, daß Sie ihn fast nicht achten, so habe ich endlich doch nach vielem Bedenken die bürgerliche Anrede gewählt, wodurch ich aber Dieselben auf keine Weise habe beleidigen wollen.

[31] J. H. Voß, F. Stolberg (1819), 21: Wohl dem, der mit Claudius singen darf: | Mein Vater war ein edler Mann; | Ich bin es auch! | Welcher Edle von Adel möchte dafür anstimmen: | Mein Vater war ein Edelmann; | Ich bin es auch! | Der adelich-Edlen finden sich wol überall, auch wo noch Leibeigenschaft ist. Aber, was jezt dem Gemeinwohl noth thut, edel-Adliche drängen sich zu sparsam aus dem Dickicht der Stammbäume hervor. Volltext

[32] J. H. Voß, F. Stolberg (1819), 28: Hole der Henker Adel und Pfäfferei, die ein Herz, wie Stolbergs entedelten! Sein heilloses Wir! Wir von Adel! Wir Rechtgläubige! wir Alleinselige! Volltext

[33] Wackenroder, an seine Eltern (1793), VL 2, 210: Die Domherren sind bey ihrem ehrwürdig seyn sollenden hohen Adel v[on] 16 Ahnen, die übermüthigsten u[nd] ausgelassensten Menschen[1].

[34] Wieland, Rosalva (1772), W 1, 61: Indes machte ihr der Gedanke doch einige Mühe, daß diese doppelte Verbindung dem Adel ihres Geschlechts[3], auf den sie immer stolz gewesen war, in den Augen der Welt nicht wenig derogieren würde; und so sehr auch die Heftigkeit ihrer Leidenschaft durch die blendenden Verdienste des Herrn Rodrigo Sanchez gerechtfertiget zu werden schien, so würde sie sich doch kaum haben entschließen können, derselben eine so große Bedenklichkeit aufzuopfern, wenn Herr Rodrigo, der ein starker Genealogiste war, ihr nicht Hoffnung gemacht hätte, in kurzem einen Stammbaum zu Stande zu bringen, in welchem er den Ursprung seiner Familie in gerader Linie von einem natürlichen[12] Sohn des Castilianischen Königs Sancho des Großen herleiten wollte.

[35] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 165.

[36] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 166.

[37] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1236.

[38] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1815.

[39] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 1542 f. (1543).

[40] Adelung, Gramm.-krit. Wb. IV (21801), 1286.

[41] Adelung, Gramm.-krit. Wb. IV (21801), 1413.

[42] Adelung, Gramm.-krit. Wb. IV (21801), 1442.

[43] Ahlefeld, Ges. Erz. I (1822), 173.

[44] A. v. Arnim, Wintergart. (1809), 16.

[45] A. v. Arnim, Loch (1813), 15.

[46] Aurbacher, Volksbüchl. I (1827), 106.

[47] S. Bernhardi, an A. W. Schlegel (1. 7. 1810), KJ 2, 141 f. (142).

[48] Brentano, Godwi (1801), SWB 16, 16.

[49] Brockhaus, Bild.-Conv.-Lex. I (1837), 23.

[50] Brockhaus, Bild.-Conv.-Lex. I (1837), 27.

[51] Brockhaus, Bild.-Conv.-Lex. III (1839), 471.

[52] Ditters v. Dittersdorf [Spazier], Lebensbeschr. (1801), 150.

[53] Ditters v. Dittersdorf [Spazier], Lebensbeschr. (1801), 185.

[54] Ehrmann, Nina (1788), 74.

[55] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), 298.

[56] Fichte, Urth. d. Publ. (1793), 306.

[57] Goethe, Götz (1773), WA I, 8, 34 f..

[58] Goethe, Tasso (1790), WA I, 10, 158 f. (159).

[59] Goethe, Dicht. u. Wahrh. I (1811), 162 f. (163).

[60] Grosse, Genius II (1792), 263.

[61] Hauff, Bettlerin (1827), SW 2, 373.

[62] Hegel, Landstände Württ. (1817), W 4, 589.

[63] Hegel [Hotho], Aesth. I (1835), 240.

[64] Heinse, H. v. Hohenth. I (1795), SW 5, 137.

[65] Heinse, Musik. Dialog. (1805), 41.

[66] Heinse, Musik. Dialog. (1805), 90 f. (91).

[67] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 46.

[68] Herloßsohn, Dam. Conv. Lex. I (1834), 116.

[69] Hippel, Querzg. I (1793), 93 f. (94).

[70] Hoffmann, Nachtst. (1817), PW 2, 642.

[71] Hoffmann, Serap. IV (1821), PW 4, 201.

[72] Hoffmann, Serap. IV (1821), PW 4, 202.

[73] A. v. Humboldt, Königr. Neuspanien (1809), 193.

[74] A. v. Humboldt, Cordill. I [TrN. N.] (1810), 72.

[75] Iffland, Verbr. aus Ehrs. (1784), 13.

[76] Iffland, Verbr. aus Ehrs. (1784), 45.

[77] Iffland, Erbtheil (1802), 171.

[78] Immermann, Epigon. (1836), W 2, 94.

[79] Immermann, Münchh. (1838–39), W 3, 624.

[80] Jean Paul, Hesp. II (1795), 54.

[81] Jean Paul, Hesp. III (1795), 320.

[82] Jean Paul, Siebenkäs III (1796), 33.

[83] Kant, Metaph. d. Sitt. I (1797), 191.

[84] Kant, Metaph. d. Sitt. I (1797), 192.

[85] Klein, Rheinreise (1828), 248.

[86] Knigge, Noldmann (1791), 129.

[87] Knigge, Noldmann (1791), 179.

[88] S. v. Knorring, Flore u. Blanschefl. (1822), 97.

[89] La Roche, Moral. Erz. I (1784), 179.

[90] La Roche, Brf. Rosal. I (21797), 265.

[91] Miller, Siegwart (1776), 770.

[92] Naubert, Amtmannin I (1788), 124.

[93] Naubert, A. v. Dülmen (1791), 204.

[94] Naubert, Volksmährch. IV (1792), 49.

[95] Nicolai, Seb. Nothanker (41799), 142.

[96] Raimund, Zauberkr. (1837), SW, 488.

[97] Schiller, Räuber (1781), NA 3, 40.

[98] Schiller, Abfall Niederl. (1788), NA 17, 159.

[99] Schiller, an J. F. Cotta (29. 10. 1802), NA 31, 171.

[100] A. W. Schlegel, Berl. Vorles. III (!1803–04), KAV 2.1, 33 f. (34).

[101] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 224.

[102] F. Schlegel, Lessing (1797), 127.

[103] F. Schlegel, an A. W. Schlegel (24. 10. 1808), KJ 1, 642.

[104] Schleiermacher, Ath.-Fragm. (1798), 104, Nr. 353.

[105] Temme, Volkssag. Pomm. (1840), 38.

[106] L. Tieck, Dichterleben II (1831), 485.

[107] L. Tieck, Dichterleben II (1831), 498.

[108] Weißenthurn, Braut (1817), 136.

[109] Wezel, Sat. Erz. II (1778), 123.

[110] Wezel, Herm. u. Ulr. (1780), 79 f. (80).

[111] Wezel, Herm. u. Ulr. (1780), 384.

[112] Zschokke, Narr (1822), 309.

[113] Zschokke, Narr (1822), 310.














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