Wortliste
Struktur
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Semantik 
4. ›Urkunde, rechtsgültiges, insbesondere amtliches Dokument‹.
Belege 
[1] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 999: Der Bezirk [...], der Umkreis einer Sache, besonders einer Gegend. [...] Daher der Bezirkbrief, [...] ein Brief, oder eine Urkunde, worin der Bezirk oder die Grenzen eines Gebiethes bestimmt sind.

[2] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1192 f.: Eine jede schriftliche Urkunde, in welcher Bedeutung dieses Wort[1] [sc. Brief] aber größten Theils veraltet ist, und nur noch in einigen Zusammensetzungen, und gemeinen Redensarten vorkommt. Einem Brief und Siegel über etwas geben, eine rechtskräftige Urkunde. [...] So auch in den ⟨1193⟩ Zusammensetzungen, Ablaßbrief, Adelsbrief, Bestallungsbrief, Frachtbrief, Freyheitsbrief, Kaufbrief, Lehnbrief, Lehrbrief, Pachtbrief, u. s. f. wo dieses Wort[1] noch die allgemeine Bedeutung einer Urkunde hat. Unter den Kaufleuten kommt dieses Wort[1] in der Bedeutung eines Wechselbriefes noch häufig vor [...]. Holländische Briefe (Wechselbriefe) kaufen. Einem hinter die Briefe kommen, oder dessen Briefe finden, im gemeinen Leben, figürlich, seine Geheimnisse ausforschen, hinter seine Heimlichkeiten kommen. Hierher gehöret auch die Bedeutung einer obrigkeitlichen Verordnung, eines Befehles, welche in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt. Antiochus sandte Briefe gen Jerusalem – darin er geboth u. s. f. 1 Macc. 1, 46.

[3] Brockhaus, Conv.-Lex. VIII (1811), 75: Moratorium (ein Anstands- oder eiserner Brief) heißt eine gewisse Begnadigung, wodurch ein Unterthan, der wider Verschulden in Abfall seiner Nahrung gekommen, die Erlaubniß erhält, daß er binnen einer gewissen Zeit (man pflegt immer 5 Jahre zu bestimmen) von seinen Gläubigern nicht zur Zahlung gezwungen werden kann.

[4] Goethe, Egmont (1788), WA I, 8, 205: Ich hatte einen alten Patron, der besaß Pergamente und Briefe von uralten Stiftungen, Contracten und Gerechtigkeiten; er hielt auf die rarsten Bücher.

[5] Krünitz, Oecon. Encycl. LXIX (1796; 21804), 414: Lehen-Brief, Lehens-Brief [...], der Brief, d. i. die schriftliche Urkunde, welche vom Lehen-Herrn ausgestellt, und worin jemanden die Lehen über eine Sache ertheilt wird, und welche diejenigen Rechte in sich fasset, welche die Investitur enthält; oder, eine Urkunde über den geschlossenen Lehens-Contract, wodurch zugleich die geschehene Belehnung mit den nahmentlich ausgedrückten Gütern und Grund-Stücken beglaubiget wird.

[6] Schiller, Räuber (1781), NA 3, 85: Hier lag ich einen Monath lang, und wußte nicht, wie mir geschah. [...] Endlich erschien der erste Minister des Hofes, wünschte mir zur Entdeckung meiner Unschuld Glück [...], ließt mir den Brief der Freyheit[3] vor, gibt mir meinen Degen wieder.

[7] Schiller, Tell (1804), NA 10, 266: Hat er den Brief der Freiheit[7] uns bestätigt, | Wie vor ihm alle Kaiser doch gethan?

[8] F. Schlegel, an A. W. Schlegel (24. 10. 1808), KJ 1, 642: Weißt Du, lieber Bruder, was ich eigentlich am meisten wünschte, daß Du an den Kaiser schriebst? – Anhalten um die Erneuerung unsres Adels[1]! [...] Jetzt sehe ich es für recht nothwendig an. Erstlich einmal würde es einigermaßen erörtern helfen, welche Art von Anstellung ich hier suchen und wünschen kann; und dann, was das wichtigste ist, da es ungrischer Adel[1] ist, so werden wir dadurch eo ipso Oesterreicher. Ich bitte Dich daher, diese Sache mit dem äußersten Eifer zu betreiben. [...] Und unterdessen melde mir doch das Jahr in welchem der Brief ausgestellt worden; ferner, welches Amt in Oesterreich und wo dieser Christoph Schl.[egel] bekleidete, dem der Adel[1] ertheilt worden.

[9] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 442.

[10] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1193.

[11] Adelung, Gramm.-krit. Wb. I (21793), 1194.

[12] Adelung, Gramm.-krit. Wb. II (21796), 292.

[13] Ahlefeld, Marie Müller (21814 [11799]), 250.

[14] Börne, Brf. Paris II (1832), 92.

[15] Brockhaus, Conv.-Lex. VIII (1811), 422.

[16] Jean Paul, Siebenkäs III (1796), 33.

[17] Krünitz, Oecon. Encycl. VI (1775; 21784), 666.

[18] Moritz, A. Hartkn. (1786), 27.

[19] A. W. Schlegel, Vorles. üb. Enz. (!1803–04), KAV 3, 139.














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