Zu unterscheiden ist zwischen Belegkontext und Beleghintergrund. Unter Belegkontext ist der metasprachliche Zusammenhang zu verstehen: soziokulturelle Situation des Autors/der Autorin, Äußerungssituation, Textsorte u. Ä., unter Beleghintergrund der implizierte objektsprachliche Sachzusammenhang (soweit erschließbar). Bezüglich des Beleghintergrundes ist nicht anders als bezüglich des expliziten Belegkotextes (des unmittelbaren linken und rechten Umtextes) mit Perspektivität, d. h. hier: ideologischer Positionierung zu rechnen. So ist für die Unterscheidung von Freiheit6 und Freiheit7 die Frage relevant, ob es sich bei der sozialen Gruppe, der Freiheit zu- oder abgeschrieben wird, um einen nicht autonomen Bestandteil eines Gemeinwesens handelt oder selbst um ein autonomes Gemeinwesen; dass es darüber in der politischen Auseinandersetzung Dissens geben kann, ist offensichtlich. Ebenso stellt sich bei einem Beleg wie „Einen freyen Gottesdienst haben, die Freyheit, Gott durch äußere Handlungen nach Vorschrift seiner Kirche dienen zu können“ (Adelung, Gramm.-krit. Wb. II [21796], 759) die – in diesem Fall nicht entscheidbare – Frage, ob es sich bei der in Rede stehenden Religionsgemeinschaft um eine besonders behandelte religiöse Minderheit handelt (dann wäre Freiheit8 anzusetzen), oder ob Religionsfreiheit (dann Freiheit6) ein allen Gliedern eines Gemeinwesens gleichermaßen zugestandenes Recht ist.