S. Tieck-Bernhardis (Noch-)Ehemann A. F. Bernhardi hatte ihren Liebhaber G. v. Knorring schriftlich zu einem Duell aufgefordert: „In diesem Briefe [...] giebt er Knorring schuld daß er die hauptsächlichste Stöhrung und das vorzüglichste Hinderniß unserer Vereinigung sei, behauptet das man mich mit den schändlichsten Nahmen benent wovon er nur die Gelindesten hersetze als Mätresse Buhlerin Unterhaltene, das dies nicht allein von der Zunge des Pöbels geschieht sondern das jeder Rechtliche Mensch mich dem Auswurf des Geschlechtes gleich stelte. Dabei aber spricht er von seiner Liebe zu mir, nent mich leichtsinnig aber innerlig warhaft edel, und fodert am Ende von Knorring sein schriftliches Ehrenwort mit seinem Siegel und Unterschrift mich sogleich zu verlassen, oder wen[n] das nicht geschieht sich mit ihm zu schiessen auf Leben und Todt und zwar so das sie von dreissig Schritte sich bis auf drei nähern wollen. Knorring soll aber zu ihm nach Berlin kommen weil ihm Geld fehlt, wen[n] er aber dies nicht will so will Bernhardi hieher zu Fuß kommen um diese Heldenthat auszuführen.“ (S. Tieck-Bernhardi, an A. W. Schlegel [22. 6. 1805], KJ 1, 204.) – Da der Brief nicht von Bernhardis eigener Hand verfasst ist, hält A. W. Schlegel es für möglich, dass „ihn [...] jemand B.[ernhardi] zum Spott untergeschoben“ haben (an S. Tieck-Bernhardi [7. 6. 1805], KJ 1, 212) oder dass eine andere Person zumindest an der Abfassung beteiligt gewesen sein könnte.