Diese terminologische Indifferenz ist im 17. und 18. Jahrhundert gang und gäbe: Ein Buchstabe ist der „geringste theil eines (geschrieben oder außgesprachen) worts“ (Ratke, Sprachkunst [1612–15, 9), und die beliebte Orthographieregel ‚Schreib wie du sprichst‘ wird so gefasst, dass „im schreiben kein Buchstab auszulaßen sey, der im reden mitgehöret wird“ (Freyer, Anw.. Teut. Orth. [1722], 10).